PTA-CMS: UBM Development AG: UBM beschließt angepasstes Aktienückkaufprogramm auf Grundlage der geänderten Ermächtigung durch die Hauptversammlung
21.05.2025 / 18:31 Uhr
Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß -- 119 Abs. 9 BörseG
UBM Development AG: UBM beschließt angepasstes Aktienückkaufprogramm auf Grundlage der geänderten Ermächtigung durch die Hauptversammlung
Wien (pta000/21.05.2025/18:30 UTC+2)
Auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 19.05.2023 hatte der Vorstand der UBM Development AG (UBM oder Gesellschaft) am 12.03.2025 den Beschluss gefasst, ein Aktienrückkaufprogramm zum zweckfreien Erwerb eigener Aktien gemäß -- 65 Abs 1 Z 8 AktG im Ausmaß von maximal 747.218 Stück eigener Aktien bzw bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zu einem Kurs zwischen EUR 7,00 und maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage durchzuführen. Der dafür vorgesehene maximale Kapitalbedarf wurde mit EUR 3,0 Mio. festgelegt.
Mit Beschluss der 144. ordentlichen Hauptversammlung der UBM vom 21.05.2025 wurde die bisherige, vor dem zeitlichen Ablauf stehende, Ermächtigung des Vorstands, die von der Hauptversammlung am 19.05.2023 beschlossen wurde, widerrufen. Gleichzeitig hat die Hauptversammlung am 21.05.2025 eine neue, verlängerte Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien beschlossen, die inhaltlich sonst der am 19.05.2023 beschlossenen Ermächtigung entspricht.
Der Vorstand der UBM hat daher beschlossen, von der im Hinblick auf deren Dauer geänderten Ermächtigung durch die Hauptversammlung zum zweckfreien Erwerb eigener Aktien gemäß -- 65 Abs 1 Z 8 AktG Gebrauch zu machen und das Aktienrückkaufprogramm, das am 12.03.2025 veröffentlicht wurde, wie folgt zu modifizieren:
Details und Bedingungen des modifizierten Aktienrückkaufprogramms:
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlungsbeschluss nach -- 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a Hauptversammlung: und Abs 1b AktG der 144. ordentlichen Hauptversammlung der UBM vom 21.05.2025. 1. Tag und Art der Veröffentlichung des Der Hauptversammlungsbeschluss wurde am 21.05.2025 gemäß -- 119 Abs 7 Hauptversammlungsbeschlusses: und Abs 9 BörseG 2018 iVm -- 2 Veröffentlichungsverordnung 2018 über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem veröffentlicht. 1. Beginn und voraussichtliche Dauer des Das Aktienrückkaufprogramm hat im März 2025 begonnen und dauert bis Aktienrückkaufprogramms: voraussichtlich 18.11.2025. 1. Aktiengattung, auf die sich das Das Aktienrückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Aktienrückkaufprogramm bezieht: Stückaktien der UBM Development AG (ISIN AT0000815402). 1. Beabsichtigtes maximales Volumen des Aktienrückkauf von bis zu 747.218 Stück Aktien (entspricht bis zu rund Aktienrückkaufs: 10% des Grundkapitals der Gesellschaft). Gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung sowie dem konkretisierenden Durchführungsbeschluss des Vorstands der UBM darf 1. Höchster und niedrigster zu leistender der beim Aktienrückkauf zu leistende Gegenwert je Aktie nicht Gegenwert je Aktie: niedriger als EUR 7,00 (Preisuntergrenze) sowie nicht höher als maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage sein. Der maximale Erwerbspreis für Aktien unter dem Aktienrückkaufprogramm beträgt insgesamt EUR 3,0 Mio. Der Aktienrückkauf erfolgt ausschließlich über die Börse sowie über 1. Art und Zweck des Aktienrückkaufs: mulitlaterale Handelssysteme (Multilateral Trading Facilities) und soll im Sinn des zweckfreien Erwerbs jedem gemäß -- 65 Abs 1 Z 8 AktG zulässigen Zweck dienen. 1. Allfällige Auswirkungen des Aktienrückkaufprogramms auf die Keine. Börsezulassung der Aktien der Gesellschaft: 1. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf Nicht anwendbar. die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens:
Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft und die Handelsbedingungen gemäß Art 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/ 1052 der Kommission vom 8. März 2016 einzuhalten hat.
Hinweis gemäß -- 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018 (VVO): Die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten gemäß den ---- 6 und 7 VVO betreffend die Veröffentlichung etwaiger Änderungen des Aktienrückkaufprogramms oder der Details zu den im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms durchgeführten Transaktionen durch die Gesellschaft erfolgt ausschließlich auf der Internetseite der UBM Development AG (www.ubm-development.com) unter der Rubrik 'Investor Relations' - 'Corporate Actions' (https://www.ubm-development.com/de/investor-relations/aktie/corporate-actions/).
Diese Veröffentlichung dient als Veröffentlichung gemäß den ---- 4, 5 und 6 VVO. Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Aktien der UBM Development AG und begründet keine Verpflichtung der UBM Development AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von Aktien der Gesellschaft anzunehmen.
(Ende)
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Aussender: UBM Development AG Laaer-Berg-Straße 43 1100 Wien Österreich Ansprechpartner: Christoph Rainer Tel.: +43 664 80 1873 200 E-Mail: investor.relations@ubm-development.com Website: www.ubm-development.com ISIN(s): AT0000815402 (Aktie) AT0000A2AX04 (Anleihe) AT0000A2QS11 (Anleihe) AT0000A35FE2 (Anleihe) AT0000A3FFK1 (Anleihe) XS2355161956 (Anleihe) Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel); Freiverkehr in Frankfurt (Scale)
[ source: https://www.pressetext.com/news/1747845000497 ]
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