PTA-Adhoc: RWT AG: Wirtschaftsprüfer übt Redepflicht gemäß § 273 Abs. 2 UGB - Prüfung etwaiger Wertberechtigung der Beteiligung an der RWT Hornegger & Thor GmbH

01.07.2025 / 20:30 Uhr

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

RWT AG: Wirtschaftsprüfer übt Redepflicht gemäß -- 273 Abs. 2 UGB

Prüfung etwaiger Wertberechtigung der Beteiligung an der RWT Hornegger & Thor GmbH

Rußbach (pta000/01.07.2025/20:30 UTC+2)

Der Wirtschaftsprüfer der RWT AG hat im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.01.2025 der RWT AG ("Gesellschaft") folgende berichtspflichtige Sachverhalte festgestellt und heute gegenüber dem Vorstand und den Mitgliedern des Aufsichtsrates der RWT AG die Redepflicht gemäß -- 273 Abs. 2 UGB ausgeübt:

Die Gesellschaft ist zu 100% an der RWT Hornegger & Thor GmbH beteiligt. Deren wirtschaftliche Entwicklung verlief im am 31.01.2025 endendenden Geschäftsjahr 2024/2025 nicht plangemäß. Sowohl der erwartete Umsatz als auch das geplante Ergebnis nach Steuern konnten in Folge der Insolvenz des Hauptkunden KTM nicht erreicht werden. Im laufenden Wirtschaftsjahr 2025/2026 haben sich die Folgen der KTM-Insolvenz in signifikanten Umsatzverlusten sowie einem negativen Quartalsergebnis fortgesetzt.

Die wirtschaftliche Entwicklung der RWT Hornegger & Thor GmbH hängt somit wesentlich von der erfolgreichen Akquisition von Neukunden und der weiteren Zukunft von KTM ab.

Der Bestand und die Entwicklung der RWT AG sind wiederum maßgeblich vom zukünftigen Geschäftsverlauf der RWT Hornegger & Thor GmbH abhängig, sodass eine Bestandsgefährdung der Tochtergesellschaft unmittelbaren Einfluss auf die 100%ige Muttergesellschaft RWT AG hat.

Die dargelegte aktuelle Situation stellt aus unserer Sicht daher ein Risiko dar, das den Bestand der RWT AG gefährden kann.

Ergänzend hat der Wirtschaftsprüfer eine Überprüfung der Vereinnahmung der von der Tochtergesellschaft RWT Hornegger & Thor GmbH bilanzierten phasengleichen Dividendenausschüttung in Hinblick auf -- 82 Abs 5 GmbHG empfohlen.

Stellungnahme des Vorstandes:

Der Vorstand wird mit dem Wirtschaftsprüfer zusammenarbeiten, um die vom Wirtschaftsprüfer angeforderten Unterlagen (impairment test auf den Beteiligungsbuchwert, aktualisierte Unternehmensplanung) zur Beurteilung der Auswirkungen der KTM Insolvenz und der zwischenzeitig unternommenen Schritte zum Turnaround der Tochtergesellschaft zur Verfügung zu stellen. Damit soll auch eine allenfalls notwendige außerplanmäßige Abwertungen der Beteiligung an der Tochtergesellschaft RWT Hornegger & Thor GmbH beurteilt werden.

Der Vorstand

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