EQS-Adhoc: BOOSTER Precision Components Holding GmbH prüft Begebung einer Anleihe mit anfänglichem Emissionsvolumen von bis zu EUR 46 Mio. und gibt Kontrollwechsel unter ihrer bestehenden Anleihe bekannt

12.11.2025 / 18:22 Uhr

EQS-Ad-hoc: BOOSTER Precision Components GmbH / Schlagwort(e): Anleiheemission/Sonstiges 
BOOSTER Precision Components Holding GmbH prüft Begebung einer Anleihe mit anfänglichem Emissionsvolumen von bis zu EUR 
46 Mio. und gibt Kontrollwechsel unter ihrer bestehenden Anleihe bekannt 
2025-11-12 / 18:22 CET/CEST 
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BOOSTER Precision Components Holding GmbH prüft Begebung einer Anleihe mit anfänglichem Emissionsvolumen von bis zu EUR 
 46 Mio. und gibt Kontrollwechsel unter ihrer bestehenden Anleihe bekannt 
 
Schwanewede, 12. November 2025 - Die Geschäftsführung der BOOSTER Precision Components Holding GmbH (die "Gesellschaft 
") hat heute beschlossen, die Begebung von neuen vorrangig besicherten und variabel verzinslichen Unternehmensanleihen 
mit einem anfänglichen Emissionsvolumen von bis zu EUR 46 Mio. (die "Neue Anleihe ") zu prüfen. Pareto Securities AS, 
Niederlassung Frankfurt (der "Manager") wurde beauftragt, ab dem 13. November 2025 eine Reihe von Gesprächen mit 
potenziellen Investoren zu organisieren. 
 
Der Anleihe soll eine Laufzeit von vier (4) Jahren haben und schwedischem Recht unterliegen. Die Mindestanlagesumme 
bzw. -zuteilung beträgt EUR 100.000,00. Der Nettoerlös aus der Platzierung der Neuen Anleihe wird zur Refinanzierung 
der bestehenden vorrangig besicherten Anleihe der Gesellschaft mit einem ausstehenden Betrag von EUR 41,5 Mio. und 
einer Laufzeit bis zum 28. November 2026 (ISIN NO0012713520) (die "Bestehende Anleihe ") einschließlich 
Kündigungsprämie und aufgelaufener, aber noch nicht gezahlter Zinsen verwendet. 
 
Die endgültige Entscheidung über die Begebung der Neuen Anleihe wird die Gesellschaft auf der Grundlage der Bedingungen 
des Fremdkapitalmarkts und dem Ausgang der Investorengespräche treffen. Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt und die 
Öffentlichkeit über den Verlauf der Transaktion gemäß den gesetzlichen Bestimmungen informieren. 
 
Die Gesellschaft gibt hiermit ferner bekannt, dass ihr Hauptgesellschafter, die Halder Germany II GmbH & Co. KG (" 
Gesellschafter"), der Gesellschaft heute mitgeteilt hat, dass die Komplementärin der Halder Germany II, die CAP4CAP 
GmbH & Co KG, durch die CAP2CAP Administration GmbH ("CAP2CAP") ersetzt wurde ("Ersetzung"). Diese Ersetzung gilt gemäß 
den Anleihebedingungen vom 25. November 2022 der Bestehenden Anleihe (die "Anleihebedingungen") als 
Kontrollwechselereignis (Change of Control Event). Infolge dieses Kontrollwechselereignisses hat jeder Gläubiger de 
Bestehenden Anleihe ("Anleihegläubiger") gemäß Ziffer 9.6 (a) der Anleihebedingungen das Recht, den Rückkauf aller oder 
eines Teils seiner Schuldverschreibungen zu einem Preis pro Schuldverschreibung in Höhe von 101 % des Nennbetrags 
zuzüglich aufgelaufener, aber noch nicht gezahlter Zinsen zu verlangen (die "Verkaufsoption"). Anleihegläubiger, die 
die Verkaufsoption ausüben wollen, müssen spätestens 30 Kalendertage nach dem Datum dieser Mitteilung (d.h. spätestens 
am 12. Dezember 2025) (der "Stichtag") eine Mitteilung an Nordic Trustee & Agency AB (publ), z.H. Anna Litewka, P.O. 
Box 7329, SE-103 90 Stockholm, sweden@nordictrustee.com, T: +46 8 783 7900, senden. Soweit Anleihegläubiger die 
Verkaufsoption wirksam ausgeübt haben, hat die Gesellschaft die betreffenden Schuldverschreibungen spätestens 20 
CSD-Geschäftstage nach dem Stichtag zurückzukaufen. 
 
CAP2CAP und die Gesellschaft betrachten die Ersetzung als eine rein technische Änderung auf der Ebene des 
Gesellschafters, die sich nicht auf die Geschäftstätigkeit oder den Betrieb der Gesellschaft auswirkt. Daher wird die 
Ersetzung nach Ansicht der Gesellschaft die Interessen der Anleihegläubiger nicht wesentlich beeinträchtigen. 
 
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Gesellschaft, für die Bestehende Anleihe ein schriftliches Verfahren 
einzuleiten, um die Zustimmung der Anleihegläubiger zur Ersetzung und zur Änderung der Anleihebedingungen einzuholen, 
um zu vermeiden, dass die Ersetzung als Kontrollwechsel angesehen wird (der "Vorschlag"). Als Entschädigung für die 
Anleihegläubiger, die für den Vorschlag stimmen, beabsichtigt die Gesellschaft, eine Zustimmungsgebühr in Höhe von 0,50 
Prozent des Nennbetrags jeder Bestehenden Anleihe anzubieten, vorbehaltlich der Bedingungen, die in der entsprechenden 
Bekanntmachung zum schriftlichen Verfahren festgelegt sind. Weitere Informationen zu dem Vorschlag werden in einer 
separaten Pressemitteilung sowie in der entsprechenden Bekanntmachung des schriftlichen Verfahrens dargelegt, falls die 
Gesellschaft beschließt, das schriftliche Verfahren einzuleiten. 
 
Wichtige Hinweise 
 
Diese Mitteilung ist eine Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 17 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch. Sie stellt 
weder eine Finanzanalyse noch eine auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung, noch ist diese 
Bekanntmachung ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von 
Amerika ("Vereinigte Staaten"), in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot 
gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. 
 
Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere wurden und werden nicht unter den Vorschriften des U.S. Securities 
Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung ("Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten oder an 
oder für Rechnung oder zugunsten von US-Personen nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des Securities 
Act oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. 
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, 
Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft 
oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere 
gemäß dem Securities Act bzw. den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan statt. In den 
Vereinigten Staaten erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere. 
 
Bestimmte Aussagen in dieser Ad-hoc-Mitteilung sind zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten 
naturgemäß eine Reihe von Risiken, Unsicherheiten und Annahmen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen 
Ergebnisse oder Ereignisse wesentlich von denen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder 
implizit enthalten sind. Diese Risiken, Unsicherheiten und Annahmen könnten sich nachteilig auf das Ergebnis und die 
finanziellen Folgen der hierin beschriebenen Pläne und Ereignisse auswirken. Niemand übernimmt die Verpflichtung, 
zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu überarbeiten, sei es aufgrund neuer Informationen, 
zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Sie sollten sich nicht übermäßig auf zukunftsgerichtete Aussagen 
verlassen, die nur zum Zeitpunkt dieser Ad-hoc-Mitteilung gelten. 
 
  
 
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: 
 
  
 
iron AG 
Fabian Kirchmann | Karolin Bistrovic 
+49 221 914097 14 
booster-precision@ir-on.com  
 
  
 
Ende der Insiderinformation 
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2025-11-12 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten 
und Pressemitteilungen. 
Originalinhalt anzeigen: EQS News 
 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  BOOSTER Precision Components GmbH 
              Industriepark Brundorf 4 
              28790 Schwanewede 
              Deutschland 
Internet:     https://www.booster-precision.com/ 
ISIN:         NO0012713520 
WKN:          A30V3Z 
Börsen:       Freiverkehr in Frankfurt; FNSE 
EQS News ID:  2228778 
  
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