PTA-HV: SCHNIGGE Capital Markets SE: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
30.04.2025 / 15:45 Uhr
Hauptversammlung gemäß -- 121 Abs. 4a AktG
SCHNIGGE Capital Markets SE: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hamburg (pta000/30.04.2025/15:45 UTC+2)
SCHNIGGE Capital Markets SE, Hamburg
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
ISIN DE000A0EKK20, WKN A0EKK2
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am 10. Juni 2025 um 09:00 Uhr
im Steigenberger Hotel Treudelberg, Lehmsahler Landstraße 45, 22397 Hamburg,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
I. Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024, des Lageberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 (einschließlich der erläuternden Angaben nach -- 289a des Handelsgesetzbuchs) sowie des Berichts des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2024 1. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung erforderlich, da der Verwaltungsrat den von den geschäftsführenden Direktoren aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 gemäß -- 47 Abs. 5 des Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) bereits gebilligt hat und dieser damit festgestellt ist. Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 2024 2. Der Verwaltungsrat schlägt vor, 2.1 dem im Geschäftsjahr 2024 amtierenden geschäftsführenden Direktor Andreas Paul Uelhoff für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen; 2.2 dem im Geschäftsjahr 2024 amtierenden geschäftsführenden Direktor Rouven de Haan für diesen Zeitraum keine Entlastung zu erteilen. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2024 3. Der Verwaltungsrat schlägt vor, 3.1 dem im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitglied des Verwaltungsrats Thomas Ernst Gätcke für den Zeitraum seiner Amtszeit während dieses Geschäftsjahrs Entlastung zu erteilen; 3.2 dem im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitglied des Verwaltungsrats Dr. Rainer Ropohl für den Zeitraum seiner Amtszeit während dieses Geschäftsjahrs Entlastung zu erteilen; 3.3 dem im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitglied des Verwaltungsrats Till Gegner für den Zeitraum seiner Amtszeit während dieses Geschäftsjahrs Entlastung zu erteilen; 3.4 dem im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitglied des Verwaltungsrats Andreas Paul Uelhoff für den Zeitraum seiner Amtszeit während dieses Geschäftsjahrs Entlastung zu erteilen; 3.5 dem im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitglied des Verwaltungsrats Rouven de Haan für den Zeitraum seiner Amtszeit während dieses Geschäftsjahrs keine Entlastung zu erteilen. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 4. Der Verwaltungsrat schlägt vor, die BeTa Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht von Halbjahresfinanzinformationen und Quartalsberichten für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024 Der Verwaltungsrat hat gemäß -- 162 AktG für das Geschäftsjahr 2024 einen Vergütungsbericht über die Vergütung der geschäftsführenden Direktoren und des Verwaltungsrats erstellt und legt diesen Bericht der Hauptversammlung zur Billigung vor. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 wurde durch den Abschlussprüfer gemäß -- 162 Abs. 3 AktG daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach -- 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden, und wurde mit einem Prüfvermerk gemäß -- 162 Abs. 3 Satz 3 AktG versehen. 5. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 und der Vermerk über die Prüfung durch den Abschlussprüfer ist einsehbar unter https://www.schnigge.de/de/investor-relations/verguetungsbericht/ Der Verwaltungsrat schlägt vor, den nach -- 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024, über den der Verwaltungsrat am 24. April 2025 beschlossen hat, zu billigen. Wahl zum Verwaltungsrat Gemäß Art. 43 Abs. 2, 3 Satz 1 SE-VO in Verbindung mit ---- 23 Abs. 1, 24 Abs. 1 Halbsatz 1, 28 Abs. 1 SEAG in Verbindung mit -- 6 Abs. 1 und Abs. 3 der Satzung der SCHNIGGE Capital Markets SE besteht der Verwaltungsrat aus fünf Mitgliedern, die von der Hauptversammlung bestellt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Verwaltungsratsmitglieder, die nicht gleichzeitig geschäftsführende Direktoren der Gesellschaft sind, müssen gemäß -- 6 Abs. 2 der Satzung immer die Mehrheit der Verwaltungsratsmitglieder stellen. Nachdem das Verwaltungsratsmitglied Rouven de Haan sein Amt niedergelegt hat, hat die Gesellschaft bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg beantragt, Frau Franziska Gätcke gerichtlich zum Mitglied des Verwaltungsrats zu bestellen. Die gerichtliche Bestellung wird noch vor der Hauptversammlung erwartet. Vor diesem Hintergrund soll ein Mitglied des Verwaltungsrats neu gewählt werden. Der Verwaltungsrat schlägt vor, Franziska Gätcke, wohnhaft in Berlin, selbständige Innovationsberaterin, 6. für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das am 31. Dezember 2027 endende Geschäftsjahr beschließt, in den Verwaltungsrat zu wählen. Ein kurzer Lebenslauf der Kandidatin mit Informationen über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen sowie Angaben zu Mitgliedschaften und zu wesentlichen Tätigkeiten neben dem Verwaltungsratsmandat kann auf der Homepage der Gesellschaft unter https://www.schnigge.de/de/investor-relations/hauptversammlung/ abgerufen werden. Franziska Gätcke ist die Tochter des Vorsitzenden des Verwaltungsrats, Thomas E. Gätcke. Darüber hinaus steht sie in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft, ihren Organen oder wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären. Franziska Gätcke ist nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Beschlussfassung über die Änderung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Verwaltungsrats, die nicht zugleich geschäftsführende Direktoren sind Gemäß -- 8 Abs. 6 Satz 2 der Satzung kann die Hauptversammlung für Verwaltungsmitglieder, die nicht geschäftsführende Direktoren sind, eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung und deren Höhe festlegen. Die Hauptversammlung am 14. September 2023 hat das vom Verwaltungsrat vorgeschlagene Vergütungssystem für den Verwaltungsrat sowie die daraus abgeleitete Verwaltungsratsvergütung beschlossen. In Anbetracht der gegenwärtigen wirtschaftlichen Entwicklung soll das Vergütungssystem in Bezug die feste Vergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrats, die nicht zugleich geschäftsführende Direktoren sind, angepasst werden. Der Verwaltungsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Verwaltungsrats wird wie folgt geändert: Die Mitglieder des Verwaltungsrats, die nicht zugleich geschäftsführende Direktoren sind, erhalten ab dem 1. Juli 2025 7. folgende feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung zuzüglich der ggf. auf die Verwaltungsratsvergütung entfallenden Umsatzsteuer: _ Der Verwaltungsratsvorsitzende erhält jährlich EUR 14.000,00. _ Sein Stellvertreter erhält jährlich EUR 10.500,00. _ Weitere Verwaltungsratsmitglieder erhalten jährlich jeweils EUR 7.000,00. Ein Sitzungsentgelt wird daneben nicht gezahlt. Die vorgenannten Beträge stellen die maximale Gesamtvergütung dar und gleichzeitig macht die feste Vergütung 100 % der Gesamtvergütung aus. Im Übrigen bleibt das Vergütungssystem für die Mitglieder des Verwaltungsrats unverändert.
II. Weitere Angaben und Hinweise
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 1. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 5.712.949 Stück teilnahme- und stimmberechtigte auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 5.712.949. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft in 2. deutscher oder englischer Sprache in Textform (-- 126b BGB) rechtzeitig angemeldet haben. Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache in Textform (-- 126b BGB) durch den Letztintermediär gemäß -- 67c Abs. 3 AktG ausreichend. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen (sogenannter Nachweisstichtag), also auf den
19. Mai 2025, 24:00 Uhr
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der Adresse
SCHNIGGE Capital Markets SE c/o GFEI HV GmbH Ostergrube 11 30559 Hannover E-Mail: hv@gfei.de
bis spätestens am
3. Juni 2025, 24:00 Uhr,
zugehen. Gemäß -- 123 Abs. 4 Satz 5 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. Der Umfang des Teilnahme- und Stimmrechts ergibt sich dabei ausschließlich aus dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Die Aktionäre, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch z.B. einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind rechtzeitige Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Vollmachten, die nicht nach Maßgabe des -- 135 AktG an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere nach Maßgabe des -- 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person erteilt werden, bedürfen der Textform (-- 126b BGB). Ein Formular zur Vollmachtserteilung, welches verwendet werden kann, aber nicht muss, wird den Aktionären mit der Eintrittskarte übersendet und steht den Aktionären unter der Internetadresse 3. https://www.schnigge.de/de/investor-relations/hauptversammlung/ zum Download zur Verfügung. Werden Intermediäre bzw. diesen gemäß -- 135 Abs. 8 AktG insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater) bevollmächtigt, haben diese die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten (-- 135 Abs. 1 Satz 2 AktG). Wir empfehlen unseren Aktionären, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit den vorgenannten Personen oder Vereinigungen abzustimmen. Die Erteilung der Vollmacht oder ihr Widerruf gegenüber der Gesellschaft und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (-- 126b BGB) und können der Gesellschaft bis zum 9. Juni 2025, 24:00 Uhr (Eingang maßgeblich), an folgende Adresse übermittelt werden:
SCHNIGGE Capital Markets SE c/o GFEI HV GmbH Ostergrube 11 30559 Hannover E-Mail: hv@gfei.de
Am Tag der Hauptversammlung können die Erteilung der Vollmacht, ggf. ihr Widerruf und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ggf. ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erfolgen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft gemäß -- 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Als zusätzlichen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall sind rechtzeitige Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Diese Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung ausschließlich weisungsgebunden aus und sind ohne konkrete Weisung des Aktionärs nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ebenso wenig nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Aufträge zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter wird den Aktionären mit der Eintrittskarte übersendet und steht den Aktionären unter der Internetadresse https://www.schnigge.de/de/investor-relations/hauptversammlung/ zum Download zur Verfügung. Die Vollmachten und Weisungen für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die im Vorfeld der Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen werden, sind aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 9. Juni 2025, 24:00 Uhr (Eingang), in Textform (-- 126b BGB) an folgende Adresse zu übermitteln:
SCHNIGGE Capital Markets SE c/o GFEI HV GmbH Ostergrube 11 30559 Hannover E-Mail: hv@gfei.de
Am Tag der Hauptversammlung können die Aktionäre noch bis zu dem Beginn der Abstimmung an der Ein- und Ausgangskontrolle Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen, ändern oder widerrufen. Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung nach -- 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 4. Das Verlangen ist schriftlich oder in der elektronischen Form des -- 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an den Verwaltungsrat der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 10. Mai 2025, 24:00 Uhr, zugegangen sein. Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen an die folgende Adresse:
SCHNIGGE Capital Markets SE Verwaltungsrat Beim Strohhause 27 20097 Hamburg
E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur): info@schnigge.de
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Verwaltungsrats über den Antrag halten. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären Gegenanträge im Sinne des -- 126 AktG nebst Begründung und Wahlvorschläge im Sinne des -- 127 AktG werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse 5. https://www.schnigge.de/de/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft bis zum Ablauf des 26. Mai 2025, 24:00 Uhr, unter der Adresse
SCHNIGGE Capital Markets SE c/o GFEI HV GmbH Ostergrube 11 30559 Hannover E-Mail: hv@gfei.de
zugehen und die übrigen Voraussetzungen nach -- 126 bzw. -- 127 AktG erfüllt sind. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Anderweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären bleiben unberücksichtigt. Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß -- 131 Abs. 1 AktG In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß -- 131 Abs. 1 AktG vom Verwaltungsrat Auskunft über 6. Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Gegenstände der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Weitergehende Erläuterungen/Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft Weitergehende Erläuterungen gemäß -- 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG zu den Rechten der Aktionäre gemäß ---- 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter 7. https://www.schnigge.de/de/investor-relations/hauptversammlung/ abrufbar. Internetseite, über die die Informationen gemäß -- 124a AktG zugänglich sind Den Aktionären werden die Informationen gemäß -- 124a AktG im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter 8. https://www.schnigge.de/de/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich gemacht. Informationen zum Datenschutz Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien personenbezogener Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über die von jedem einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung 9. einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe ihrer personenbezogenen Daten können sich die Aktionäre der Gesellschaft nicht zur Hauptversammlung anmelden. Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:
SCHNIGGE Capital Markets SE Verwaltungsrat Beim Strohhause 27 20097 Hamburg E-Mail: info@schnigge.de
Personenbezogene Daten, die die Aktionäre der Gesellschaft betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist. Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden, wenn diese Anträge von Aktionären und Aktionärsvertretern gestellt werden, ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht. Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu drei Jahre (aber nicht weniger als zwei Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich. Für Aktionäre und Aktionärsvertreter gelten die aus Art. 15-21 DSGVO aufgeführten Rechte (Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie die Rechte auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit). Im Zusammenhang mit der Löschung von personenbezogenen Daten verweisen wir auf die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und den Art. 17 Abs. 3 der DSGVO. Zur Ausübung der Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an:
info@schnigge.de
Darüber hinaus haben die Aktionäre und Aktionärsvertreter auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Hamburg, im April 2025
SCHNIGGE Capital Markets SE
Der Verwaltungsrat
(Ende)
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Aussender: SCHNIGGE Capital Markets SE Beim Strohhause 27 20097 Hamburg Deutschland Ansprechpartner: SCHNIGGE Capital Markets SE E-Mail: info@schnigge.de Website: www.schnigge.de ISIN(s): DE000A0EKK20 (Aktie) Börse(n): Regulierter Markt in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin, Stuttgart
[ source: https://www.pressetext.com/news/1746020700873 ]
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April 30, 2025 09:45 ET (13:45 GMT)
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