EQS-CMS: Henkel AG & Co. KGaA: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
09.05.2025 / 14:05 Uhr
EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Henkel AG & Co. KGaA / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 // Erwerb eigener Aktien (Vorzugsaktien und Stammaktien) / Ankündigung Henkel AG & Co. KGaA: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 2025-05-09 / 14:04 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. =---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Henkel AG & Co. KGaA Düsseldorf WKN: 604840 / ISIN: DE0006048408 WKN: 604843 / ISIN: DE0006048432 Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Erwerb eigener Aktien (Vorzugsaktien und Stammaktien) / Ankündigung Der vom Vorstand der Henkel AG & Co. KGaA mit Zustimmung des Gesellschafterausschusses am 11. März 2025 beschlossene und mit Ad-hoc-Mitteilung vom selben Tag angekündigte Aktienrückkauf von Henkel Vorzugsaktien, ISIN DE 0006048432 ("Vorzugsaktien"), und Henkel Stammaktien, ISIN DE 0006048408 ("Stammaktien"), beginnt am 12. Mai 2025. Im Zeitraum vom 12. Mai 2025 bis längstens zum 31. März 2026 sollen Vorzugs- und Stammaktien im Gesamtwert von bis zu 1 Milliarde EUR zurückgekauft werden. Von diesem Gesamtwert soll ein Teilbetrag von bis zu 800 Millionen Euro auf die Vorzugsaktien ("maximaler Investitionsbetrag Vorzugsaktien") bzw. von bis zu 200 Millionen Euro auf die Stammaktien ("maximaler Investitionsbetrag Stammaktien") entfallen (sämtliche Beträge jeweils ohne Erwerbsnebenkosten). Der maximale Investitionsbetrag Vorzugsaktien entspricht bei einem Kurswert von derzeit ca. 68,40 EUR je Vorzugsaktie (XETRA-Schlusskurs vom 8. Mai 2025) insgesamt ca. Stück 11.695.906 Vorzugsaktien. Soweit der Rückkauf zu hiervon abweichenden Kursen durchgeführt wird, ändert sich die Anzahl der zurückgekauften Vorzugsaktien (bei gleichbleibendem maximalen Investitionsbetrag Vorzugsaktien) entsprechend. Jedoch darf die Zahl der im Zuge des Aktienrückkaufs zu erwerbenden Vorzugsaktien Stück 14.035.088 Vorzugsaktien (ca. 7,88% der ausgegebenen Vorzugsaktien und ca. 3,20% des Grundkapitals) nicht übersteigen. Der maximale Investitionsbetrag Stammaktien entspricht bei einem Kurswert von derzeit ca. 61,60 EUR je Stammaktie (XETRA-Schlusskurs vom 8. Mai 2025) insgesamt ca. Stück 3.246.753 Stammaktien. Soweit der Rückkauf zu hiervon abweichenden Kursen durchgeführt wird, ändert sich die Anzahl der zurückgekauften Stammaktien (bei gleichbleibendem maximalen Investitionsbetrag Stammaktien) entsprechend. Jedoch darf die Zahl der im Zuge des Aktienrückkaufs zu erwerbenden Stammaktien Stück 3.896.104 Stammaktien (ca. 1,50% der ausgegebenen Stammaktien und ca. 0,89% des Grundkapitals) nicht übersteigen. Henkel beabsichtigt, die zurückgekauften Aktien zunächst als eigene Aktien zu halten; eine Einziehung und eine entsprechende Herabsetzung des Grundkapitals bleiben vorbehalten. Der Vorstand macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung der Henkel AG & Co. KGaA am 24. April 2023 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien (Stamm- und/oder Vorzugsaktien) gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch, die den Erwerb von maximal 10 % der Grundkapitals, das entspricht Stück 43.795.875 Aktien, bis zum 23. April 2028 ermöglicht. Derzeit hält die Gesellschaft bereits Stück 3.290.703 Stammaktien und Stück 15.297.643 Vorzugsaktien als eigene Aktien. Mit der Durchführung des Rückkaufs wird ein Kreditinstitut beauftragt, das innerhalb des vorgenannten Zeitraums selbstständig seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Das Recht der Henkel AG & Co. KGaA, das Mandat des Kreditinstituts im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu beenden und anschließend ein oder mehrere andere Kreditinstitute zu beauftragen, bleibt unberührt. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit unterbrochen und wiederaufgenommen beziehungsweise eingestellt werden. Der Rückkauf soll über die Börse und/oder über ausgewählte multilaterale Handelssysteme (multilateral trading facilities - MTF) erfolgen und nach Maßgabe der durch die ordentliche Hauptversammlung der Henkel AG & Co. KGaA am 24. April 2023 erteilten Ermächtigung durchgeführt werden. Danach darf der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je zurück erworbener Henkel-Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der Henkel-Aktien derselben Gattung im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Darüber hinaus erfolgt der Rückkauf unter Beachtung der Vorgaben des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in der jeweils gültigen Fassung ("MAR") in Verbindung mit Art. 2 bis 4 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 in der jeweils gültigen Fassung ("Rückkauf-VO") (sog. Safe Harbor Regelungen) mit Ausnahme der Beschränkung auf einen der in Art. 5 Abs. 2 MAR genannten Zwecke. Das beauftragte Kreditinstitut ist insbesondere verpflichtet, den Aktienerwerb im Rahmen des Rückkaufprogramms im Einklang mit den Vorgaben in Art. 3 der Rückkauf-VO durchzuführen. Dementsprechend darf in Bezug auf die jeweilige Aktiengattung u.a. der jeweilige Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) für die zurück zu erwerbenden Aktien den Kurs des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder, sollte dieser höher sein, den des derzeit höchsten unabhängigen Angebots an der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt, nicht überschreiten. Es erfolgt keine Auftragserteilung während einer Auktionsphase, und die vor Beginn einer Auktionsphase erteilten Aufträge werden während dieser Phase nicht geändert. Das Kreditinstitut darf ferner bezogen auf die jeweilige Aktiengattung an einem Tag zusammen nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin. Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 5 Abs. 1 lit. b) MAR in Verbindung mit Art. 2 Abs. 3 Rückkauf-VO entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung in aggregierter Form bekannt gegeben. Zudem wird die Henkel AG & Co. KGaA über die Fortschritte des Aktienrückkaufs auf ihrer Webseite unter www.henkel.de/ir bzw. www.henkel.com/ir regelmäßig informieren und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben. Düsseldorf, 9. Mai 2025 Henkel AG & Co. KGaA Der Vorstand =---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 2025-05-09 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com =---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Henkel AG & Co. KGaA Henkel Str. 67 40589 Düsseldorf Deutschland Internet: www.henkel.de Ende der Mitteilung EQS News-Service =------------
2133604 2025-05-09 CET/CEST
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