PTA-HV: Webac Holding Aktiengesellschaft: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung

30.04.2025 / 15:45 Uhr

Hauptversammlung gemäß -- 121 Abs. 4a AktG

Webac Holding Aktiengesellschaft: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung

München (pta000/30.04.2025/15:45 UTC+2)

Webac Holding Aktiengesellschaft, München

ISIN DE0008103102 WKN 810310

Eindeutige Kennung des Ereignisses: RKB062025oHV

Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 10. Juni 2025, um 13.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, im Courtyard by Marriott(R) Munich City Center, Schwanthalerstraße 37, 80336 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

I. Tagesordnung

              Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts für die Gesellschaft zum Geschäftsjahr 
              2024, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß -- 289a HGB sowie des Berichts des 
              Aufsichtsrats 
 
              Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung nicht erforderlich, da der 
              Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 24. April 2025 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt 
              und den Jahresabschluss damit festgestellt hat. 
1. 
 
              Jahresabschluss, der Lagebericht für die Gesellschaft, der Bericht des Vorstands mit den Angaben gemäß -- 
              289a HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats sind vom Tag der Einberufung an über die Internetseite der 
              Gesellschaft unter https://webac-ag.com/hauptversammlung.html zugänglich. Die genannten Unterlagen werden 
              dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme 
              ausliegen. 
 
              Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 
 
2. 
              Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitglied des Vorstands 
              Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
              Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 
 
3. 
              Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des 
              Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
              Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 
 
4. 
              Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
              Düsseldorf, zum neuen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen. 
 
              Beschlussfassung über die Billigung des nach -- 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für 
              das Geschäftsjahr 2024 
 
              Vorstand und Aufsichtsrat haben einen Vergütungsbericht gemäß -- 162 AktG für das Geschäftsjahr 2024 
              erstellt, der von dem Abschlussprüfer geprüft wurde. Der Vergütungsbericht einschließlich des 
              Prüfungsvermerks des Abschlussprüfers ist über die Internetseite der Gesellschaft unter https:// 
              webac-ag.com/hauptversammlung.html zugänglich. Die genannten Unterlagen werden dort auch während der 
              Hauptversammlung zugänglich sein und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 
5. 
 
              Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
              "Der nach -- 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht der Webac Holding Aktiengesellschaft für 
              das Geschäftsjahr 2024 wird gebilligt." 
 
              Beschlussfassung über die Bestätigung des Vergütungssystems für den Vorstand 
 
              Gemäß -- 120a Abs. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die 
              Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder bei jeder 
              wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre. Dabei ist ein das 
              bestehende Vergütungssystem bestätigender Beschluss nach -- 120a Abs. 1 Satz 4 AktG zulässig. 
 
              Das derzeit der Vorstandsvergütung zugrundeliegende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der 
              Webac Holding Aktiengesellschaft wurde vom Aufsichtsrat am 21. Mai 2021 beschlossen, ist rückwirkend zum 
              1. Januar 2021 in Kraft getreten und wurde durch die Hauptversammlung am 8. Juli 2021 mit einer 
              Zustimmungsquote von 95,91 % gebilligt. 
 
6.            Der Aufsichtsrat der Webac Holding Aktiengesellschaft hat das Vergütungssystem für den Vorstand überprüft 
              und ist der Auffassung, dass die im Jahr 2021 im Vergütungssystem festgelegte Vorstandsvergütung mit 
              Blick auf ihre Höhe und Ausgestaltung weiterhin im Interesse der Gesellschaft liegt und in einem 
              angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben sowie der Lage der Gesellschaft steht. Der Aufsichtsrat sieht 
              somit keinen Anpassungsbedarf bei der bestehenden Vergütung und dem zugrundeliegenden Vergütungssystem 
              für die Mitglieder des Vorstands und hat dementsprechend am 24. April 2025 beschlossen, das bestehende 
              Vorstandsvergütungssystem unverändert fortbestehen zu lassen. 
 
              Das Vergütungssystem für den Vorstand ist über die Internetseite der Gesellschaft unter https:// 
              webac-ag.com/hauptversammlung.html zugänglich. Die genannten Unterlagen werden dort auch während der 
              Hauptversammlung zugänglich sein und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 
 
              Der Aufsichtsrat schlägt vor, das bestehende Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder zu bestätigen. 
 
              Beschlussfassung über die Bestätigung der Aufsichtsratsvergütung 
 
              Nach -- 113 Absatz 3 Aktiengesetz ist mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der 
              Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen. Die derzeitig geltende, in -- 14 der Satzung der Webac 
              Holding Aktiengesellschaft enthaltene Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat, einschließlich des 
              Systems, auf dem diese Vergütung basiert, wurde zuletzt durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung 
              vom 8. Juli 2021 mit einer Zustimmungsquote von 97,47 % bestätigt und gebilligt. 
 
              Vorstand und Aufsichtsrat sind nach eingehender Überprüfung der derzeit geltenden, in -- 14 der Satzung 
              der Webac Holding Aktiengesellschaft niedergelegten Vergütungsregelungen sowie des von der 
              Hauptversammlung am 8. Juli 2021 gebilligten Systems zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu der 
              Einschätzung gelangt, dass diese auch zukünftig beibehalten werden sollen. 
 
7. 
              Die derzeit gültige Satzung der Webac Holding Aktiengesellschaft mit der Vergütungsregelung für den 
              Aufsichtsrat in -- 14 der Satzung sowie das von der Hauptversammlung am 8. Juli 2021 gebilligte System 
              zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Webac Holding Aktiengesellschaft sind ab dem Tag der 
              Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://webac-ag.com/ 
              hauptversammlung.html abrufbar. Die genannten Unterlagen werden dort auch während der Hauptversammlung 
              zugänglich sein und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 
 
              Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: 
 
              "Das von der Hauptversammlung am 8. Juli 2021 gebilligte System und die in -- 14 der Satzung der Webac 
              Holding Aktiengesellschaft enthaltene Regelung zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder werden 
              bestätigt." 

II. Weitere Angaben zur Einberufung

              Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
 
              Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 
1.            1.000.000,00 und ist in 851.133 Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie ist stimmberechtigt und gewährt 
              eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 57.247 eigene 
              Stückaktien. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft jedoch keine Stimmrechte zu. Die Gesamtzahl der 
              Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 793.886. 
 
              Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
              a) Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
              Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind 
              diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes angemeldet 
              haben. 
 
              Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein Nachweis durch den Letztintermediär gemäß -- 67c Abs. 3 
              AktG aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der 
              Hauptversammlung, d.h. auf Montag, den 19. Mai 2025, 24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, 
              (Nachweisstichtag) beziehen und der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung für die Hauptversammlung unter 
              folgender Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis spätestens Dienstag, den 03. Juni 2025, 24.00 
              Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, zugehen: 
 
              Webac Holding AG 
              c/o Link Market Services GmbH 
              Landshuter Allee 10 
              80637 München 
              Deutschland 
              Telefax: +49 (0)89 889 690 633 
              E-Mail: anmeldung@linkmarketservices.eu 
 
              Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
              Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
              Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich - neben der Notwendigkeit zur 
              Anmeldung - nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht 
              keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder 
              teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den 
              Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. 
              h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
              Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien 
              nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch kein Aktionär sind, aber noch vor der 
              Hauptversammlung Aktien erwerben, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich 
              bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine 
              eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
              Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben 
              genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
              rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die 
              Übersendung der Anmeldung und des besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge 
              zu tragen. Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen 
              Teilnahmebedingungen dar. 
 
              b) Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung 
 
              Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch 
              einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, die von der Gesellschaft 
              benannten Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch im Fall einer 
              Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
              Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
              Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen, 
              nicht jedoch alle Bevollmächtigten, zurückweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der 
              Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen 
              Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen. 
2. 
 
              Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine diesen 
              nach -- 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution durch Erklärung gegenüber dieser Person 
              oder Institution mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in 
              diesen Fällen die zu bevollmächtigende Person oder Institution möglicherweise eine besondere Form der 
              Vollmacht verlangt, weil diese gemäß -- 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten 
              daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht 
              abzustimmen. 
 
              Wenn weder Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder diesen nach -- 135 Abs. 8 AktG 
              gleichgestellte Personen oder Institutionen bevollmächtigt werden, bedürfen die Vollmacht, ihr Widerruf 
              und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (-- 126b BGB). In diesem 
              Fall können die Aktionäre das Formular verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird 
              zusammen mit den Unterlagen, die der Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung und Nachweiserbringung erhält, 
              sowie auf Verlangen übersandt und steht auch unter https://webac-ag.com/hauptversammlung.html zum 
              Download zur Verfügung. 
 
              Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann am Tag der Hauptversammlung durch den 
              Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch 
              an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
              Webac Holding Aktiengesellschaft 
              c/o Link Market Services GmbH 
              Landshuter Allee 10 
              80637 München 
              Deutschland 
              Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
              E-Mail: webac@linkmarketservices.eu 
 
              c) Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
              Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten 
              lassen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden das Stimmrecht ausschließlich gemäß den 
              Weisungen des Aktionärs ausüben. Den Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein 
              eigener Ermessensspielraum zu. Bei Abstimmungen, für die keine ausdrückliche Weisung erteilt wurde, 
              enthalten sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme oder nehmen nicht an der Abstimmung teil. Die 
              Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie der Stellung von 
              Anträgen und Fragen ist nicht möglich. Zu beachten ist weiter, dass die Stimmrechtsvertreter der 
              Gesellschaft im Hinblick auf Abstimmungen über eventuelle, erst in der Hauptversammlung vorgebrachte 
              Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge 
              nicht bevollmächtigt sind und ihnen diesbezüglich auch keine Weisungen erteilt werden können. 
 
              Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
              verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach der oben 
              beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch unter https:// 
              webac-ag.com/hauptversammlung.html zum Download zur Verfügung. Die Vollmachts- und Weisungserteilung an 
              die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft soll aus organisatorischen Gründen spätestens mit Ablauf des 9. 
              Juni 2025 in Textform (-- 126b Bürgerliches Gesetzbuch) bei der oben genannten Adresse, Telefax-Nummer 
              oder E-Mail-Adresse eingegangen sein. 
 
              Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen 
              Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
              auch in der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen mit der weisungsgebundenen Ausübung des 
              Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
              Rechte der Aktionäre 
 
              a) Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung gemäß -- 122 Abs. 2 AktG 
 
              Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals (das entspricht 50.000,00 EUR oder 
              aufgerundet auf die nächst höhere ganze Aktienzahl 42.557 Aktien) oder den anteiligen Betrag von 500.000 
              EUR des Grundkapitals (dies entspricht 425.567 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf 
              die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
              Beschlussvorlage beiliegen. 
 
              Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Webac Holding Aktiengesellschaft zu richten und muss 
              der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der 
              Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also Samstag, 10. Mai 2025, 
              24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht 
              berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die folgende Adresse: 
 
              Webac Holding AG 
              Vorstand 
              c/o Link Market Services GmbH 
              Landshuter Allee 10 
              80637 München 
 
              Die Antragsteller haben nach -- 122 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit -- 122 Abs. 1 Satz 3 AktG 
              nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien 
              sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. 
 
              Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung der 
              Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger 
              bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden 
              kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter 
              der Internetadresse https://webac-ag.com/hauptversammlung.html bekannt gemacht und den Aktionären 
              mitgeteilt. 
 
              b) Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß -- 126 Abs. 1 und -- 127 AktG 
 
              Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder 
              Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung nebst einer etwaigen Begründung sowie Vorschläge zur 
              Wahl des Abschlussprüfers und (Tagesordnungspunkt 4) und/oder Vorschläge zur Wahl des Aufsichtsrats 
              (sofern Gegenstand der Taesordnung) übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu 
              richten an: 
 
              Webac Holding AG 
              c/o Link Market Services GmbH 
              Landshuter Allee 10 
              80637 München 
3.            Deutschland 
              Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
              E-Mail: antraege@linkmarketservices.eu 
 
              Die Gesellschaft wird Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem 
              bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß -- 126 Abs. 1 Aktiengesetz und Wahlvorschläge gemäß -- 127 
              Aktiengesetz einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung (diese ist bei 
              Wahlvorschlägen gemäß -- 127 Aktiengesetz nicht erforderlich) und einer etwaigen Stellungnahme der 
              Verwaltung im Internet unter https://webac-ag.com/hauptversammlung.html unverzüglich veröffentlichen, 
              wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung, spätestens bis zum 
              Montag, 26. Mai 2025, 24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter der oben genannten Adresse, 
              Telefax-Nr. oder E-Mail-Adresse zugehen. 
 
              Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner etwaigen Begründung kann unter den in -- 126 Abs. 
              2 Aktiengesetz genannten Voraussetzungen abgesehen werden. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen 
              zusätzlich zu den Fällen des -- 126 Abs. 2 Aktiengesetz nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn diese 
              nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person oder keine Angaben zur 
              Mitgliedschaft der Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten. 
 
              Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht 
              übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der 
              Hauptversammlung gestellt werden. 
 
              Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen 
              Tagesordnungspunkten bzw. Vorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers auch ohne vorherige und fristgerechte 
              Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
              c) Auskunftsrecht gemäß -- 131 Abs. 1 AktG 
 
              In der Hauptversammlung kann gemäß -- 131 Abs.1 AktG jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand 
              Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
              Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und Unternehmen verlangen, soweit die 
              Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. 
              Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu 
              stellen. Unter den in -- 131 Abs. 3 Aktiengesetz genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft 
              verweigern. 
 
              Gemäß -- 21 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht des 
              Aktionärs zeitlich angemessen beschränken. 
 
              d) Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 
 
              Weitere Erläuterungen zu den Antragsrechten (---- 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 Aktiengesetz) und 
              Auskunftsrechten (-- 131 Abs. 1 Aktiengesetz) der Aktionäre können im Internet unter https://webac-ag.com 
              /hauptversammlung.html eingesehen werden. 

III. Weitere Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung

Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft, über die die Informationen nach -- 124a AktG zugänglich sind

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die übrigen der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung stehen auf der Internetseite der Gesellschaft https:// webac-ag.com/hauptversammlung.html zur Verfügung.

Abstimmungsergebnisse

Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung auf der vorgenannten Internetseite veröffentlicht.

IV. Informationen zum Datenschutz

Die Webac Holding Aktiengesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten: Kontaktdaten (z.B. Name, Adresse oder die E-Mail-Adresse, ggf. Name, Adresse oder die E-Mail-Adresse einer bevollmächtigten Person), Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist.

Die Webac Holding Aktiengesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden.

Für die Datenverarbeitung ist die Webac Holding Aktiengesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:

Helmut Häck St. Antoniusstr. 6 51429 Bergisch Gladbach (Herkenrath) Tel.: 02251 - 929 95 20 E-Mail: info@datapro.de

Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Webac Holding Aktiengesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.

Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu 3 Jahre (aber nicht weniger als 2 Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.

Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebene Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf "Datenportabilität").

Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an: info@datapro.de

Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Den Datenschutzbeauftragten der Webac Holding Aktiengesellschaft erreichen Sie unter folgender Adresse:

Helmut Häck St. Antoniusstr. 6 51429 Bergisch Gladbach (Herkenrath)

E-Mail: info@datapro.de

München, im April 2025

Webac Holding AG

Der Vorstand

(Ende)

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Aussender:            Webac Holding Aktiengesellschaft 
                      Fürstenrieder Straße 279a 
                      81377 München 
                      Deutschland 
Ansprechpartner:      Webac Holding Aktiengesellschaft 
E-Mail:               info@webac-ag.com 
Website:              www.webac-ag.com 
ISIN(s):              DE0008103102 (Aktie) 
Börse(n):             Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt 

[ source: https://www.pressetext.com/news/1746020700875 ]

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(END) Dow Jones Newswires

April 30, 2025 09:45 ET (13:45 GMT)

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