+++  Seit 2. Mai Wiederaufnahme des Handels in Schweizer Aktien  
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EQS-WpÜG: Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA; Bieter: Caesar BidCo GmbH

zur Gattung

08.05.2025 / 22:06 Uhr

EQS-WpÜG: Caesar BidCo GmbH / Angebot zum Erwerb 
Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA; Bieter: Caesar BidCo GmbH 
2025-05-08 / 22:05 CET/CEST 
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich. 
=---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 
DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, 
VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, 
VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE. 
 
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 des 
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG) 
 
Bieterin: 
Caesar BidCo GmbH 
c/o Willkie Farr & Gallagher LLP 
An der Welle 4 
60322 Frankfurt am Main Deutschland 
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 135553 
 
Zielgesellschaft: 
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA 
Maria Trost 21 
56070 Koblenz 
Deutschland 
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 27430 
 
ISIN: DE000A288904 (WKN: A28890) 
 
Die Caesar BidCo GmbH ("Bieterin"), eine Holdinggesellschaft, die mittelbar von Fonds gehalten wird, welche von 
verbundenen Unternehmen von CVC Capital Partners plc beraten und verwaltet werden, hat heute beschlossen, den 
Aktionären der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA ("CGM") im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots (" 
Delisting-Angebot") anzubieten, sämtliche noch nicht unmittelbar von der Bieterin gehaltene auf den Namen lautende 
Stückaktien der CGM ("CGM-Aktien") zu erwerben. Die Bieterin beabsichtigt, eine Gegenleistung in bar in Höhe von EUR 
22,00 je CGM-Aktie anzubieten. Das Delisting-Angebot wird keine Vollzugsbedingungen enthalten. 
Die Bieterin hat mit der CGM am heutigen Tage eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen und unter üblichen Vorbehalten 
vereinbart, dass CGM noch vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Angebots den Widerruf der Zulassung der CGM-Aktien 
zum Handel im regulierten Markt mit zusätzlichen Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter 
Wertpapierbörse beantragt sowie alle angemessenen Schritte und Maßnahmen unternimmt, um die Einbeziehung der CGM-Aktien 
in den Freiverkehr an den Wertpapierbörsen in Berlin (einschließlich des Teilbereichs Berlin Second Regulated Market), 
Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart sowie über Tradegate Exchange zu beenden. 
 
Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) 
und weitere Informationen zum Delisting-Angebot werden im Internet unter www.practice-public-offer.com veröffentlicht 
und verfügbar sein. 
Wichtige Hinweise: 
 
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von 
CGM-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Delisting-Angebots sowie weitere das Delisting-Angebot betreffende 
Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 
die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen 
des Delisting-Angebots von den hier dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern 
und Inhabern von CGM-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Delisting-Angebot 
zusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten 
werden. Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen 
Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Delisting-Angebot wird nach Gestattung durch 
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht neben weiteren Informationen im Internet unter 
www.practice-public-offer.com veröffentlicht. 
Das Delisting-Angebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, 
insbesondere des Börsengesetzes (BörsG), des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter 
wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten") über grenzüberschreitende 
Delisting- und Übernahmeangebote durchgeführt. Das Delisting-Angebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen 
Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten (soweit 
anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Vereinigten 
Staaten (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das 
Delisting-Angebot eingereicht, veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von CGM-Aktien können sich nicht darauf 
berufen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der 
Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen 
Ausnahmen und gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Befreiungen wird kein 
Delisting-Angebot, weder direkt noch indirekt, in denjenigen Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dies einen Verstoß 
gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde. Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einer 
Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das Delisting-Angebot nach dem jeweils 
geltenden nationalen Recht untersagt wäre. 
Die Bieterin und/oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG und/oder deren 
Tochterunternehmen im Sinne des § 2 Abs. 6 WpÜG können während der Laufzeit des Delisting-Angebots CGM-Aktien in 
anderer Weise als gemäß dem Delisting-Angebot über die Börse oder außerbörslich erwerben oder entsprechende 
Erwerbsvereinbarungen schließen, sofern dies außerhalb der Vereinigten Staaten und im Einklang mit den anwendbaren 
deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere diejenigen des BörsG und des WpÜG, erfolgt und mit der Maßgabe, dass der 
Angebotspreis für das Delisting-Angebot dergestalt erhöht wird, dass dieser einer etwaig außerhalb des 
Delisting-Angebots gezahlten höheren Gegenleistung entspricht. 
Das mit dieser Mitteilung bekanntgegebene Delisting-Angebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die 
zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sowie in den Freiverkehr an den Wertpapierbörsen in Berlin 
(einschließlich des Teilbereichs Berlin Second Regulated Market), Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, 
München, Stuttgart sowie über Tradegate Exchange in den Handel einbezogen sind und unterliegt den 
Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für 
börsennotierte Unternehmen gelten und sich in bestimmten wesentlichen Aspekten von denen in den Vereinigten Staaten und 
anderen Rechtsordnungen unterscheiden. Diese Mitteilung wurde nach deutscher Art und Praxis verfasst, um den Gesetzen 
der Bundesrepublik Deutschland zu entsprechen. Die an anderer Stelle, u. a. in der Angebotsunterlage, enthaltenen, sich 
auf die Bieterin und die CGM beziehenden Finanzkennzahlen werden in Übereinstimmung mit den in der Bundesrepublik 
Deutschland geltenden Vorschriften und nicht in Übereinstimmung mit den in den Vereinigten Staaten allgemein 
anerkannten Bilanzierungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise nicht mit Finanzkennzahlen vergleichbar, 
die sich auf US-amerikanische Unternehmen oder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen als der Bundesrepublik 
Deutschland beziehen. Das Delisting-Angebot wird in den Vereinigten Staaten auf der Grundlage der so genannten 
grenzüberschreitenden Tier 2 Ausnahme von bestimmten Vorschriften des U.S. Securities Exchange Act von 1934 in seiner 
jeweils gültigen Fassung (der "Exchange Act") unterbreitet. Diese Ausnahme ermöglicht es dem Bieter, bestimmte 
materielle und verfahrensrechtliche Vorschriften des Exchange Act für Delisting- oder Übernahmeangebote dadurch zu 
erfüllen, dass er das Recht oder die Praxis seiner Heimatrechtsordnung befolgt, und befreit den Bieter von der 
Einhaltung bestimmter anderer Vorschriften des Exchange Act. Aktionäre aus den Vereinigten Staaten werden darauf 
hingewiesen, dass die CGM nicht an einer US-amerikanischen Wertpapierbörse gelistet ist, nicht den regelmäßigen 
Anforderungen des US-Börsengesetzes unterliegt und auch keine Berichte bei der US-Börsenaufsichtsbehörde einreicht bzw. 
einreichen muss. 
CGM-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in den Vereinigten Staaten, sollten beachten, dass 
sich das Delisting-Angebot auf Wertpapiere einer Gesellschaft bezieht, die ein ausländischer privater Emittent (foreign 
private issuer) im Sinne des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der 
"Exchange Act") ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des Exchange Act registriert sind. Das Delisting-Angebot 
erfolgt in den Vereinigten Staaten auf Grundlage der sogenannten grenzüberschreitenden Tier-2-Ausnahme von bestimmten 
Anforderungen des Exchange Act und unterliegt grundsätzlich den Offenlegungs- und sonstigen Vorschriften und Verfahren 
in der Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den Vereinigten Staaten 
unterscheiden. Soweit das Delisting-Angebot den US-Wertpapiergesetzen unterliegt, finden diese Gesetze ausschließlich 
auf CGM-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten Anwendung, und es stehen 
keiner anderen Person Ansprüche aus diesen Gesetzen zu. 
Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des geplanten Delisting-Angebots mit der Bieterin geschlossen wird, unterliegt 
ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre aus den 
Vereinigten Staaten (oder aus anderen Rechtsordnungen als Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, 
die sich im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot ergeben, nach den Vorschriften des US-Wertpapiergesetzes (oder 
anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen, da die Bieterin und die CGM sich außerhalb der Vereinigten Staaten 
(oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden, und ihre jeweiligen Führungskräfte und 
Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen 
Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder 
vor einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es ist möglicherweise auch 
unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines US-amerikanischen 
Gerichts zu unterwerfen. 
Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die 
Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten, Annahmen 
oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche 
zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und 
Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren 
zukünftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder 
der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, 
von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr 
gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in 
der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es 
kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten 
oder Mitteilungen oder in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach 
Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern werden. 
 
Frankfurt am Main, 8. Mai 2025 
 
Caesar BidCo GmbH 
Ende der WpÜG-Mitteilung 
=---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 
2025-05-08 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten 
und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter https://eqs-news.com 
=---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 
Sprache:      Deutsch 
Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hannover, Hamburg, 
              München, Stuttgart, Tradegate Exchange 
 
Ende der Mitteilung  EQS News-Service 
=------------ 

2132530 2025-05-08 CET/CEST

Bildlink: https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2132530&application_name=news&site_id=dow_jones%7e%7e%7ef1066a31-ca00-4e1a-b0a4-374bd7d0face

(END) Dow Jones Newswires

May 08, 2025 16:06 ET (20:06 GMT)

erfolgt in den Vereinigten Staaten auf Grundlage der sogenannten grenzüberschreitenden Tier-2-Ausnahme von bestimmten 
Anforderungen des Exchange Act und unterliegt grundsätzlich den Offenlegungs- und sonstigen Vorschriften und Verfahren 
in der Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den Vereinigten Staaten 
unterscheiden. Soweit das Delisting-Angebot den US-Wertpapiergesetzen unterliegt, finden diese Gesetze ausschließlich 
auf CGM-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten Anwendung, und es stehen 
keiner anderen Person Ansprüche aus diesen Gesetzen zu. 
Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des geplanten Delisting-Angebots mit der Bieterin geschlossen wird, unterliegt 
ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre aus den 
Vereinigten Staaten (oder aus anderen Rechtsordnungen als Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, 
die sich im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot ergeben, nach den Vorschriften des US-Wertpapiergesetzes (oder 
anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen, da die Bieterin und die CGM sich außerhalb der Vereinigten Staaten 
(oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden, und ihre jeweiligen Führungskräfte und 
Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen 
Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder 
vor einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es ist möglicherweise auch 
unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines US-amerikanischen 
Gerichts zu unterwerfen. 
Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die 
Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten, Annahmen 
oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche 
zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und 
Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren 
zukünftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder 
der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, 
von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr 
gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in 
der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es 
kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten 
oder Mitteilungen oder in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach 
Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern werden. 
 
Frankfurt am Main, 8. Mai 2025 
 
Caesar BidCo GmbH 
Ende der WpÜG-Mitteilung 
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2025-05-08 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten 
und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter https://eqs-news.com 
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Sprache:      Deutsch 
Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hannover, Hamburg, 
              München, Stuttgart, Tradegate Exchange 
 
Ende der Mitteilung  EQS News-Service 
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2132530 2025-05-08 CET/CEST

Bildlink: https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2132530&application_name=news&site_id=dow_jones%7e%7e%7ef1066a31-ca00-4e1a-b0a4-374bd7d0face

(END) Dow Jones Newswires

May 08, 2025 16:06 ET (20:06 GMT)

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