+++  Seit 2. Mai Wiederaufnahme des Handels in Schweizer Aktien  
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EQS-CMS: Andritz AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen

zur Gattung

09.05.2025 / 11:54 Uhr

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Andritz AG / Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 9 BörseG 
Andritz AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen 
2025-05-09 / 11:54 CET/CEST 
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
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ANDRITZ AG / Sonstige Kapitalmaßnahme 
ANDRITZ AG: Geplante Veräußerung von eigenen Aktien im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2022 (AOP 2022) 
Graz 08.05.2023 
Unter dem AOP 2022 wurden 1.020.000 Stück Aktienoptionen an die Mitglieder des Vorstands, leitende Angestellte und 
einzelne Nachwuchsführungskräfte der ANDRITZ-GRUPPE angeboten. Für rund 86% der Aktienoptionen wurden die 
Ausübungskriterien erfüllt, das sind 877.415 Stück. Ab Mai 2025 bis einschließlich 30. April 2029 (" 
Ausübungszeitfenster") können sohin alle unter dem AOP 2022 ausgegebene Aktienoptionen von den Berechtigten gestaffelt 
ausgeübt werden. Der Ausübungspreis beträgt EUR 38,80. 
Zur Bedienung des AOP 2022 ist nun geplant, in Abhängigkeit vom Einlangen wirksamer Ausübungserklärungen der 
Berechtigten im jeweiligen Ausübungszeitfenster und deren Anzahl, bis zu 877.415 Stück eigene Aktien zu veräußern. 
Wählt der AOP-Berechtigte die physische Lieferung von Aktien, werden diese Aktien Zug-um-Zug gegen Bezahlung von 
EUR 38,80 je Aktie an den AOP-Berechtigten aus eigenem Aktienbestand veräußert. Wählt der AOP-Berechtigte die 'Cash 
Settlement'-Alternative, werden die betreffenden eigenen Aktien über die Börse verkauft und der Unterschiedsbetrag 
zwischen dem durchschnittlichen Verkaufspreis der betreffenden Aktien und EUR 38,80 unter Berücksichtigung 
erforderlicher steuerlicher Abzüge an den AOP-Berechtigten überwiesen. 
Zur geplanten Veräußerung der eigenen Aktien werden nachfolgende Angaben gemäß § 5 Abs 2 Veröffentlichungsverordnung 
2018 bekannt gemacht: 
Verwendung eigener Aktien: 
 1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs. 1 Z 8 AktG: Die Veräußerung eigener 
    Aktien über die Börse sowie die Veräußerung an den in § 65 Abs 1 Z 4 AktG genannten Personenkreis bedarf keiner 
    Ermächtigung durch die Hauptversammlung. 
 2. Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung: 8. Mai 2025 bis voraussichtlich 30. April 2029. 
 
 3. Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000730007) 
 4. Beabsichtigtes Volumen der Veräußerung: bis zu 877.415  Stück eigene Aktien der ANDRITZ AG (bis zu rund 
    0,83% des Grundkapitals der ANDRITZ AG), abhängig vom Einlangen wirksamer Ausübungserklärungen im jeweiligen 
    Ausübungszeitfenster 
 5. Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie: Bei physischer Lieferung der Aktien unter dem 
    ANDRITZ-Aktienoptionsprogramm 2022 an Berechtigte: EUR 38,80 aus eigenem Aktienbestand. Bei Veräußerung über die 
    Börse erfolgt die Veräußerung zum jeweiligen Börsekurs. 
 6. Art der Veräußerung: Börslich und außerbörslich. 
 7. Zweck der Veräußerung: Bedienung der Ansprüche Berechtigter aus dem ANDRITZ-Aktienoptionsprogramms 2022. 
 
 8. Anzahl eingeräumter Aktienoptionen: Insgesamt 877.415. Davon entfallen 804.315 auf Arbeitnehmer und 
    leitende Angestellte sowie 73.100 auf Mitglieder des Vorstandes wie folgt: Herr Joachim Schönbeck 32.250, Herr 
    Dietmar Heinisser 17.200, Herr Frederic Sauze 6.450, Herr Jarno Nymark 17.200:. 
 9. Allfällige Auswirkungen der Veräußerung auf die Börsenzulassung der Aktien: Keine. 
Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu 
veröffentlichenden Details von durchgeführten Transaktionen sowie allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2018 
zu veröffentlichende Änderungen werden auf der Internetseite der ANDRITZ AG (www.andritz.com/group-de/ 
investor-relations/aktie/aktienverkauf-aktienrrueckkauf) veröffentlicht. 
Hinweise: 
Diese Mitteilung ist eine Pflichtmeldung gemäß § 65 Abs 1a AktG, § 119 Abs 9 BörseG 2018 iVm § 5 
Veröffentlichungsverordnung 2018. 
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf der hierin erwähnten Aktien in 
irgendeiner Rechtsordnung, einschließlich der Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan, dar. 
Diese Mitteilung wurde ausschließlich zum Zweck der Einhaltung zwingender Rechtsvorschriften erstellt. Die hierin 
enthaltenen Informationen dürfen nicht in Rechtsordnungen verbreitet werden, in denen eine solche Verbreitung 
unzulässig ist, und alle Empfänger werden gebeten, sich über derartige Beschränkungen zu informieren und diese zu 
beachten. 
Eine allfällige Veräußerung der hierin genannten Aktien durch die ANDRITZ AG wird nur in Übereinstimmung mit allen 
anwendbaren gesellschafts- und wertpapierrechtlichen Vorschriften erfolgen, einschließlich des Ablaufs der gesetzlichen 
Frist für den Ausschluss des Kaufrechts bestehender Aktionäre und der Einholung der erforderlichen 
gesellschaftsrechtlichen Zustimmungen. 
Im Fall der Durchführung einer allfälligen Transaktion werden die hierin erwähnten Aktien ausschließlich unter 
Inanspruchnahme von Ausnahmen von der Prospekt- und Registrierungspflicht in allen Rechtsordnungen, einschließlich der 
Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, angeboten oder verkauft werden. 
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2025-05-09 CET/CEST 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Andritz AG 
              Stattegger Straße 18 
              8045 Graz 
              Österreich 
Internet:     www.andritz.com 
 
Ende der Mitteilung  EQS News-Service 
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2134318 2025-05-09 CET/CEST

Bildlink: https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2134318&application_name=news&site_id=dow_jones%7e%7e%7ef1066a31-ca00-4e1a-b0a4-374bd7d0face

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