EQS-Adhoc: Vonovia SE gibt erfolgreiche Platzierung von EUR 1.300 Millionen Wandelanleihen bekannt

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13.05.2025 / 16:52 Uhr

EQS-Ad-hoc: Vonovia SE / Schlagwort(e): Anleihe 
Vonovia SE gibt erfolgreiche Platzierung von EUR 1.300 Millionen Wandelanleihen bekannt 
2025-05-13 / 16:51 CET/CEST 
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News 
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Vonovia gibt erfolgreiche Platzierung von EUR 1.300 Millionen Wandelanleihen bekannt 
Bochum, 13. Mai 2025 - Vonovia SE ("Vonovia" oder die "Gesellschaft") gibt die erfolgreiche Platzierung von zwei Serien 
nicht nachrangiger, nicht besicherter Wandelanleihen bekannt. Die erste Serie von Anleihen in einem Gesamtnennbetrag 
von EUR 650 Millionen wird am 20. Mai 2030 fällig ("Serie A Anleihen"), und die zweite Serie von Anleihen in einem 
Gesamtnennbetrag von EUR 650 Millionen wird am 20. Mai 2032 fällig ("Serie B Anleihen" und zusammen mit den Serie A 
Anleihen die "Anleihen"). Die Anleihen werden in neue und/oder bestehende, auf den Namen lautende Stammaktien ohne 
Nennwert der Gesellschaft (die "Stammaktien") wandelbar sein. Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre der 
Gesellschaft auf den Bezug der Anleihen wurde ausgeschlossen. 
Die Gesellschaft wird einen Bruttoerlös von insgesamt EUR 1.300 Millionen erhalten und beabsichtigt, den Nettoerlös aus 
der Ausgabe der Anleihen für allgemeine Unternehmenszwecke einschließlich der Refinanzierung von Schulden zu verwenden. 
Die Anleihen wurden im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens ausschließlich institutionellen Investoren in 
bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten") gemäß Regulation S des 
U.S. Securities Act von 1933, in der jeweils gültigen Fassung, im Rahmen einer Privatplatzierung (das "Angebot") 
angeboten. 
Die Anleihen mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 100.000 werden zu 100% ihres Nennbetrags ausgegeben. 
Die Serie A Anleihen werden keine periodischen Zinsen tragen. Sofern die Serie A Anleihen nicht zuvor gewandelt, 
zurückgezahlt oder zurückgekauft und gekündigt wurden, werden die Serie A Anleihen bei Fälligkeit am 20. Mai 2030 zu 
ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag (Nennbetrag zuzüglich Rückzahlungsprämie) in Höhe von 106,43% ihres Nennbetrags 
zurückgezahlt, was einer jährlichen Rendite bis zur Fälligkeit von 1,25% entspricht, falls keine Wandlung erfolgt. Der 
anfängliche Wandlungspreis der Serie A Anleihen beträgt EUR 39,41, was einer Wandlungsprämie von 40,0% über dem 
Referenzaktienkurs von EUR 28,15 entspricht. In Anbetracht des aufgezinsten Rückzahlungsbetrags bei Fälligkeit beträgt 
der anfängliche effektive Wandlungspreis EUR 41,95. Die Gesellschaft hat die Möglichkeit, die noch ausstehenden Serie A 
Anleihen vollständig, aber nicht teilweise, zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag jederzeit zurückzuzahlen, (i) wenn 
am oder nach dem 19. Juni 2028 der Wert der den Anleihen zugrunde liegenden Stammaktien 130% ihres dann geltenden 
aufgezinsten Rückzahlungsbetrags über einen bestimmten Zeitraum erreicht oder übersteigt; oder (ii) wenn weniger als 
20% des ursprünglich ausgegebenen Gesamtnennbetrags der Serie A Anleihen ausstehen. 
Die Serie B Anleihen haben einen Kupon von 0,875% per annum, der halbjährlich nachträglich zahlbar ist. Sofern die 
Serie B Anleihen nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und gekündigt wurden, werden die Serie B 
Anleihen bei Fälligkeit am 20. Mai 2032 zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag (Nennbetrag zuzüglich 
Rückzahlungsprämie) in Höhe von 106,49% ihres Nennbetrags zurückgezahlt, was einer jährlichen Rendite bis zur 
Fälligkeit von 1,75% entspricht, falls keine Wandlung erfolgt. Der anfängliche Wandlungspreis der Serie B Anleihen 
beträgt EUR 40,82, was einer Wandlungsprämie von 45,0% über dem Referenzaktienkurs von EUR 28,15 entspricht. In 
Anbetracht des aufgezinsten Rückzahlungsbetrags bei Fälligkeit beträgt der anfängliche effektive Wandlungspreis 
EUR 43,47. Die Gesellschaft hat die Möglichkeit, die noch ausstehenden Serie B Anleihen vollständig, aber nicht 
teilweise, zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag zusammen mit aufgelaufenen, aber nicht gezahlten Zinsen jederzeit 
zurückzuzahlen (i) wenn am oder nach dem 18. Juni 2030 der Wert der den Anleihen zugrunde liegenden Stammaktien 130% 
ihres dann geltenden aufgezinsten Rückzahlungsbetrags über einen bestimmten Zeitraum erreicht oder übersteigt; oder 
(ii) wenn weniger als 20% des ursprünglich ausgegebenen Gesamtnennbetrags der Serie B Anleihen ausstehen. 
Der Referenzaktienkurs wurde als volumengewichteter Durchschnittskurs der Stammaktie auf XETRA zwischen dem Start und 
der Preisfestsetzung der Anleihen festgelegt. 
Die Abwicklung der Anleihen wird voraussichtlich am oder um den 20. Mai 2025 (das "Ausgabedatum") erfolgen. Nach der 
Abwicklung der Anleihen beabsichtigt die Gesellschaft, die Einbeziehung der Anleihen in den Freiverkehr der Frankfurter 
Wertpapierbörse zu veranlassen. 
Im Rahmen des Angebots hat die Gesellschaft einer Lock-up Periode zugestimmt, die 90 Kalendertage nach dem Ausgabedatum 
endet, vorbehaltlich üblicher Ausnahmen und eines Verzichts durch die Joint Global Coordinators. 
Kontakt: 
Vonovia SE 
Rene Hoffmann 
Leiter Investor Relations 
Telefon: +49 234 314 - 1629 
Rene.Hoffmann@vonovia.de 
WICHTIGER HINWEIS 
Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch 
indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen), Australien, Japan, 
Kanada oder in anderen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung rechtswidrig 
sein könnte, veröffentlicht, verbreitet oder bekanntgemacht werden. Die Veröffentlichung, Verbreitung oder 
Bekanntmachung dieser Mitteilung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, und alle 
Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche 
Beschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und 
stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von 
Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die 
Wertpapiergesetze der jeweiligen Länder darstellen. Diese Mitteilung wurde von der Frankfurter Wertpapierbörse nicht 
genehmigt. 
Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die " 
EU-Prospektverordnung") bzw. der Verordnung (EU) 2017/1129, wie diese gemäß des European Union (Withdrawal) Act 2018 
(die "EUWA") im Vereinigten Königreich ("UK") als anwendbares Recht gültig ist (die "UK-Prospektverordnung") und sie 
stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von 
jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, 
Japan, Australien, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw. Aufforderungen 
zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten 
wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots 
oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung herangezogen werden, noch darf sich unter keinen Umständen im 
Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf sie verlassen werden. Die Wandelschuldverschreibungen und die zum Kauf, 
Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen Aktien sind nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities 
Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder bei einer 
Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und 
dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, 
weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von den 
Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit 
den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten nicht den 
Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S. 
Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder 
einer anderen US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der vorgenannten Behörden die 
Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot 
oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft 
in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung durchgeführt. 
Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise 
vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur 
Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen 
Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots 
zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn dies 
die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere 
erfordern würde. 
In dem UK richtet sich diese Bekanntmachung nur an "qualifizierte Anleger" im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche 
entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial 
Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind oder (ii) Personen gemäß Artikel 49(2)(a) 
bis (d) der Order (vermögende Unternehmen, nicht eingetragene Vereinigungen, usw.) (die unter (i) und (ii) fallenden 
Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Dieses Dokument darf von Personen, die keine Relevanten 
Personen sind, nicht verwendet werden noch dürfen diese sich darauf verlassen. Die in diesem Dokument beschriebenen 
Investitionen bzw. Investitionstätigkeiten sind nur Relevanten Personen zugängig und werden nur mit Relevanten Personen 
getätigt. 
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene 
Platzierung und Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren 
ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der EU-Prospektverordnung sind. 
MiFID II: Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen der EEA Konzepteure gemäß: (a) 
EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 
und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) national 
Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung 
(ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID 
II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, hat die Zielmarktbestimmung hinsichtlich ergeben, 
dass: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und 
professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II; und (ii) für den Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an 
geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle Personen, die 
beabsichtigen, die Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), 
sollten die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger Vertreiber ist jedoch dafür 
verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch 
Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. In der 
Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug 
auf ein Angebot der Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden 
Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder 
Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von 
Anlegern, in die Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese 
zu ergreifen. 
UK MiFIR: Die Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die Wandelschuldverschreibungen hat - ausschließlich für den Zweck 
des Produktgenehmigungsverfahrens des Konzepteurs - zu dem Ergebnis geführt, dass: (i) der Zielmarkt für die 
Wandelschuldverschreibungen ausschließlich geeignete Gegenparteien im Sinne des FCA-Handbuchs Conduct of Business 
Sourcebook ("COBS") und professionelle Kunden im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie sie aufgrund des European 
Union (Withdrawal) Act 2018 ("UK MiFIR") Teil des nationalen Rechts ist, umfasst und (ii) alle Kanäle für den Vertrieb 
der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden angemessen sind. Jede Person, die 
in der Folge die Wandelschuldverschreibungen anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein "Vertriebsunternehmen") soll die 
Beurteilung des Zielmarkts des Konzepteurs berücksichtigen; ein Vertriebsunternehmen, welches dem FCA-Handbuch Product 
Intervention and Product Governance Sourcebook (die "UK MiFIR Product Governance Rules") unterliegt, ist indes dafür 
verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die Wandelschuldverschreibungen durchzuführen 
(entweder durch die Übernahme oder durch die Präzisierung der Zielmarktbestimmung des Konzepteurs) und angemessene 
Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder 
gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde 
liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass die 
Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der UK MiFIR darstellt; noch 
(b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Wandelschuldverschreibungen zu investieren, 
sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen. 
Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") oder 
dem UK angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen nicht angeboten, 
verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" (a) im EWR, eine 
Person, die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne 
der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist, sofern 
dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde, und 
(b) in der UK, eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/565, wie diese gemäß des EUWA in der 
UK als anwendbares Recht gültig ist und/oder (ii) ein Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des UK Financial Services 
and Markets Act 2000 (nachfolgend, "FSMA") und aller Reglungen oder Vorschriften, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung 
der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, sofern dieser Verbraucher nicht als professioneller Kunde im Sinne von 
Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht 
gültig ist, gelten würde. 
Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die " 
EU-PRIIPs-Verordnung") bzw. gemäß der EU-PRIIPS-Verordnung, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht 
gültig ist (die "UK PRIIPS-Verordnung"), erforderlichen Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der 
Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder in der UK. Ferner ist es 
auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der Wandelschuldverschreibungen an 
Kleinanleger im EWR oder der UK gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung bzw. der UK-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig ist. 
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum 
Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung zu 
ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen, die in Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind 
verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. 
Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung bezüglich der Platzierung von Wertpapieren noch eine 
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger sollten einen 
professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, 
Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person angemessen ist. 
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwartete 
zukünftige Leistung der Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen 
können durch die Verwendung von zukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden, wie zum Beispiel "zielt ab", 
"plant", "strebt an", "prognostiziert", "glaubt", "schätzt", "antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird", 
"würde", "könnte" oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren Begriffen. Diese 
zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Umstände, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen 
basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der Gesellschaft und beinhalten 
erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen 
Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten 
abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantie für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse verstanden 
werden und sind nicht unbedingt fehlerfreie Hinweise darauf, ob solche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle 
hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. Wir übernehmen keine 
Verpflichtung, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu 
aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu 
korrigieren, die nach dem Datum dieser Mitteilung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen, 
zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für das Erreichen solcher 
zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen. 
Die Joint Bookrunner werden im Zusammenhang mit dem Angebot ausschließlich für die Gesellschaft und niemanden sonst 
tätig. Sie betrachten keine anderen Personen als ihre Kunden in Bezug auf das Angebot und sind gegenüber niemandem 
außer der Gesellschaft für die Sicherstellung des Schutzes verantwortlich, der ihren jeweiligen Kunden gewährt wird, 
noch für die Erteilung von Ratschlägen in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser Mitteilung oder jegliche 
Transaktion, Vereinbarung oder sonstige Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird. 
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen können die Joint Bookrunner und mit ihnen verbundene 
Unternehmen einen Teil der Wandelschuldverschreibungen in das Angebot aufnehmen und/oder Stammaktien als Hauptposition 
erwerben und in dieser Eigenschaft solche Wandelschuldverschreibungen, Stammaktien und andere Wertpapiere der 
Gesellschaft oder ihrer Gruppe oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang mit dem Angebot oder anderweitig für 
eigene Rechnung halten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Darüber hinaus können die Joint Bookrunner und mit 
ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich Swaps, Optionsscheine oder Differenzkontrakte) 
mit Anlegern abschließen, in deren Zusammenhang die Joint Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen von Zeit zu 
Zeit Wandelschuldverschreibungen, Stammaktien und/oder andere Wertpapiere oder Derivatpositionen in solchen 
Wertpapieren erwerben, halten oder veräußern können. Die Joint Bookrunner und ihre verbundenen Unternehmen 
beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder Transaktionen offen zu legen, es sei denn, sie sind dazu 
gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet. 
Weder die Joint Bookrunners noch ihre jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen 
Unternehmen, Berater oder Beauftragten übernehmen irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben eine Zusicherung 
oder Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, für die Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der in 
dieser Mitteilung enthaltenen Informationen (oder dafür, ob Informationen in der Mitteilung ausgelassen wurden) oder 
sonstiger Informationen in Bezug auf die Gesellschaft, ihre Tochtergesellschaften oder verbundenen Gesellschaften, 
unabhängig davon, ob sie schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form vorliegen, und unabhängig 
davon, wie sie übermittelt oder zur Verfügung gestellt werden, oder für jegliche Verluste, die sich aus der Verwendung 
dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder anderweitig in Verbindung damit ergeben. 
Ende der Insiderinformation 
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2025-05-13 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten 
und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter https://eqs-news.com 
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Internet:     www.vonovia.de 
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Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, 
              München, Stuttgart, Tradegate Exchange 
EQS News ID:  2136658 
 
Ende der Mitteilung  EQS News-Service 
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2136658 2025-05-13 CET/CEST

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May 13, 2025 10:52 ET (14:52 GMT)

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