EQS-Adhoc: CPI Europe kündigt Angebot an Inhaber der EUR500 Millionen Unternehmensanleihe fällig 2027 (ISIN XS2243564478) zum Rückkauf der Anleihe gegen Barzahlung im Gesamtnennwert von bis zu EUR100 Millionen an

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30.05.2025 / 09:47 Uhr

EQS-Ad-hoc: CPI Europe AG / Schlagwort(e): Anleihe/Kapitalmaßnahme 
CPI Europe kündigt Angebot an Inhaber der EUR500 Millionen Unternehmensanleihe fällig 2027 (ISIN XS2243564478) zum 
Rückkauf der Anleihe gegen Barzahlung im Gesamtnennwert von bis zu EUR100 Millionen an 
2025-05-30 / 09:45 CET/CEST 
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CPI Europe AG 
Wienerbergstraße 9 
1100 Wien, Österreich 
FN 114425y HG Wien 
UID: ATU 37681807 
DVR 0607274 
 
 
NICHT ZUR VERBREITUNG IN ODER AN PERSONEN MIT WOHNSITZ ODER AUFENTHALT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, IHREN 
TERRITORIEN UND BESITZUNGEN, EINEM BUNDESSTAAT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER DEM DISTRICT OF COLUMBIA (DIE 
"VEREINIGTEN STAATEN") ODER AN PERSONEN MIT WOHNSITZ ODER AUFENTHALT IN EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG, IN DER DER 
VERSAND, DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG DIESER MITTEILUNG UNZULÄSSIG IST (SIEHE "ANGEBOTS- UND 
VERBREITUNGSBESCHRÄNKUNGEN" UNTEN). 
 
 
Ad hoc-Mitteilung 
 
Wien, 30. Mai 2025 
 
 
CPI Europe kündigt Angebot an Inhaber der EUR500 Millionen Unternehmensanleihe fällig 2027 (ISIN XS2243564478) zum 
Rückkauf der Anleihe gegen Barzahlung im Gesamtnennwert von bis zu EUR100 Millionen an 
 
 
Die CPI Europe AG (die "Gesellschaft" oder "CPI Europe") hat heute beschlossen, alle Inhaber (vorbehaltlich der unten 
genannten Angebotsbeschränkungen) ihrer EUR500 Millionen (derzeit ausstehend EUR237,8 Millionen) 2,500% nicht nachrangigen 
unbesicherten Unternehmensanleihe fällig 2027, ISIN XS2243564478 (die "Anleihe" oder "Schuldverschreibungen") 
aufzufordern, diese Schuldverschreibungen zum Kauf durch die Gesellschaft gegen Barzahlung bis zu einem Gesamtnennwert 
von EUR100 Millionen anzubieten (das "Angebot"). Das Angebot zielt darauf ab, die Gesamtverschuldung von CPI Europe zu 
reduzieren und das Volumen der ausstehenden Anleihe zu verringern, um die Kapitalstruktur der Gesellschaft weiter zu 
optimieren. 
 
Das Angebot erfolgt zu den Bedingungen der von der Gesellschaft erstellten Angebotsunterlage vom 30. Mai 2025 (die " 
Angebotsunterlage"). 
 
Das Angebot beginnt heute und endet am 10. Juni 2025 um 16:00 Uhr (Londoner Zeit), sofern es nicht im alleinigen und 
uneingeschränkten Ermessen der Gesellschaft gemäß den Bestimmungen der Angebotsunterlage verlängert, zurückgezogen, 
wieder aufgenommen oder beendet wird. 
 
Kaufpreis 
Vorbehaltlich der festgelegten Mindeststückelung wird der Betrag, den die Gesellschaft für gültig angebotene und zum 
Kauf angenommene Schuldverschreibungen zahlen wird, im Rahmen eines Modified Dutch Auction Prozesses bestimmt, wie in 
der Angebotsunterlage beschrieben und vorbehaltlich des Mindestkaufpreises. 
 
Der Kaufpreis für die Schuldverschreibungen ist der Bar-Kaufpreis (ausgedrückt als Prozentsatz des Nennbetrags der laut 
dem Angebot zum Kauf angenommenen Schuldverschreibungen), den die Gesellschaft gemäß des darin beschriebenen Modified 
Dutch Auction Prozesses festlegt, zu dem die Schuldverschreibungen der Gesellschaft zum Kauf angenommen werden. 
 
Der Kaufpreis: (i) darf nicht niedriger sein als der höhere der folgenden Beträge: (x) der Mindestkaufpreis und (y) der 
höchste Angebotspreis, zu dem die Schuldverschreibungen von der Gesellschaft zum Kauf angenommen werden, sodass (x) 
oder (y) es der Gesellschaft ermöglichen, den gewünschten Nennbetrag der Schuldverschreibungen zu erwerben, und (ii) 
muss entweder dem Mindestkaufpreis oder einem Aufschlag von 0,100 Prozent auf den Mindestkaufpreis entsprechen. Nach 
Ablauf der Angebotsfrist und vorbehaltlich des Vorstehenden legt die Gesellschaft den Kaufpreis nach eigenem und 
uneingeschränktem Ermessen fest. 
 
Der Mindestkaufpreis beträgt 96 Prozent des Nennbetrags der Schuldverschreibungen. 
 
Im Rahmen des Modified Dutch Auction Prozesses legt die Gesellschaft nach Ablauf des Angebots nach eigenem Ermessen den 
endgültigen Annahmebetrag (wie unten beschrieben) und den Kaufpreis fest, wobei es den Gesamtnennbetrag der im Rahmen 
des Angebots angebotenen Schuldverschreibungen und den von den anbietenden Schuldverschreibungsinhabern angegebenen 
(oder wie oben dargelegt als angegeben geltenden) Angebotspreis berücksichtigt. 
 
Aufgelaufene Zinsen 
Zusätzlich zum Kaufpreis zahlt die Gesellschaft auch für aufgelaufene Zinsen in Bezug auf Schuldverschreibungen, die 
gemäß dem Angebot gültig angeboten, geliefert und von der Gesellschaft zum Kauf angenommen wurden. 
 
Maximaler Annahmebetrag 
Die Gesellschaft beabsichtigt, Schuldverschreibungen (sofern vorhanden) mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu 
EUR100.000.000 zu den Bedingungen und vorbehaltlich der Bedingungen der Angebotsunterlage anzunehmen (die Gesellschaft 
behält sich jedoch das Recht vor, nach eigenem Ermessen und aus beliebigen Gründen den maximalen Annahmebetrag zu 
erhöhen oder zu verringern oder keine der im Rahmen des Angebots zum Kauf eingereichten Schuldverschreibungen 
anzunehmen). Die entsprechende Kaufpreisleistung wird in Euro gezahlt. 
 
 
Disclaimer 
Diese Bekanntmachung ist in Verbindung mit dem Angebotsunterlage zu lesen. Diese Bekanntmachung und die 
Angebotsunterlage enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig gelesen werden sollten, bevor eine Entscheidung in 
Bezug auf das Angebot getroffen wird. Wenn Sie Zweifel hinsichtlich des Inhalts dieser Bekanntmachung oder der 
Angebotsunterlage oder der von Ihnen zu ergreifenden Maßnahmen haben, empfehlen wir Ihnen, unverzüglich Ihren eigenen 
Finanz- und Rechtsberater, einschließlich in Bezug auf etwaige steuerliche Auswirkungen, zu konsultieren, 
beispielsweise Ihren Broker, Bankberater, Rechtsanwalt, Steuerberater oder einen anderen unabhängigen Finanz-, Steuer- 
oder Rechtsberater. Jede Person oder jedes Unternehmen, deren bzw. dessen Schuldverschreibungen von einem Broker, 
Händler, einer Bank, einer Depotbank, einer Treuhandgesellschaft oder einem anderen Nominee oder Vermittler gehalten 
werden, muss sich an diese Einrichtung wenden, wenn sie bzw. es an dem Angebot teilnehmen möchte. Weder die Dealer 
Manager noch der Tender Agent noch die Gesellschaft geben eine Empfehlung ab, ob die Inhaber von Schuldverschreibungen 
diese im Rahmen des Angebots zum Kauf anbieten sollten. 
 
* * * * * 
 
Angebots- und Vertriebsbeschränkungen 
Weder diese Bekanntmachung noch die Angebotsunterlage noch deren elektronische Übermittlung stellen unter Umständen, 
unter denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung unzulässig ist, ein Angebot zum Kauf oder eine 
Aufforderung zum Verkauf von Schuldverschreibungen dar (und Angebote von Schuldverschreibungen im Rahmen des Angebots 
werden von den Schuldverschreibungsinhabern nicht angenommen). In den Rechtsordnungen, in denen die Wertpapier-, Blue 
Sky- oder andere Gesetze vorschreiben, dass das Angebot von einem lizenzierten Broker oder Händler abgegeben werden 
muss, und die Dealer Manager oder eines ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen ein solcher lizenzierter Broker oder 
Händler in einer solchen Rechtsordnung sind, gilt das Angebot als von diesen Dealer Managern oder diesen verbundenen 
Unternehmen, je nach Fall, im Namen der Gesellschaft in dieser Rechtsordnung abgegeben. 
 
Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und der Angebotsunterlage kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich 
beschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieser Bekanntmachung oder des Angebots gelangen, sind von der 
Gesellschaft, den Dealer Managern und dem Tender Agent verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und 
diese einzuhalten. 
 
Zusätzlich zu den unten genannten Zusicherungen in Bezug auf die Vereinigten Staaten gibt jeder an dem Angebot 
teilnehmende Anleihegläubiger bestimmte Zusicherungen, Anerkennungen, Gewährleistungen und Verpflichtungen ab und 
trifft bestimmte Vereinbarungen in Bezug auf die anderen unten genannten Rechtsordnungen und allgemein wie in der 
Angebotsunterlage dargelegt. Ein Angebot zum Kauf von Anleihen gemäß dem Angebot von einem Anleihegläubiger, der diese 
Zusicherungen nicht abgeben kann, wird nicht angenommen. Das Unternehmen, die Dealer Manager und die Tender Agent 
behalten sich das Recht vor, nach eigenem und uneingeschränktem Ermessen im Zusammenhang mit jedem Angebot zum Kauf von 
Schuldverschreibungen gemäß dem Angebot zu prüfen, ob eine solche Erklärung eines Schuldverschreibungsinhabers korrekt 
ist, und wenn eine solche Prüfung durchgeführt wird und die Gesellschaft (aus irgendeinem Grund) zu dem Schluss kommt, 
dass diese Erklärung nicht korrekt ist, kann dieses Angebot abgelehnt werden. 
 
Vereinigte Staaten 
Das Angebot wird weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten oder unter Verwendung der Post oder anderer 
Mittel oder Instrumente des zwischenstaatlichen oder ausländischen Handels oder der Einrichtungen einer nationalen 
Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten oder an eine US-Person gerichtet. Dies umfasst unter anderem Faxübertragungen, 
E-Mails, Telex, Telefon, das Internet und andere Formen der elektronischen Kommunikation. Die Schuldverschreibungen 
dürfen nicht unter Verwendung solcher Mittel, Instrumente oder Einrichtungen aus den Vereinigten Staaten oder von 
Personen mit Sitz oder Wohnsitz in den Vereinigten Staaten im Sinne der Regulation S des Securities Act im Rahmen des 
Angebots angeboten werden. Dementsprechend dürfen Kopien dieser Bekanntmachung, der Angebotsunterlage und aller anderen 
Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Angebot weder direkt noch indirekt per Post oder auf andere Weise 
(einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verwahrer, Nominees oder Treuhänder) in die Vereinigten Staaten oder an 
US-Personen versandt, verteilt oder weitergeleitet werden. Jedes angebliche Angebot von Schuldverschreibungen im Rahmen 
des Angebots, das direkt oder indirekt aus einem Verstoß gegen diese Beschränkungen resultiert, ist ungültig, und jedes 
angebliche Angebot von Schuldverschreibungen durch eine Person mit Wohnsitz oder Sitz in den Vereinigten Staaten, eine 
US-Person oder eine Person, die für Rechnung oder zugunsten einer solchen Person handelt, sowie durch einen 
Bevollmächtigten, Treuhänder oder sonstigen Vermittler, der auf nicht diskretionärer Basis für einen Auftraggeber 
handelt, der Anweisungen aus den Vereinigten Staaten erteilt, ist ungültig und Person oder einem Agenten, Treuhänder 
oder anderen Vermittler, der auf nicht diskretionärer Basis für einen Auftraggeber handelt, der Anweisungen aus den 
Vereinigten Staaten erteilt, ungültig und wird nicht akzeptiert. 
 
Jeder an dem Angebot teilnehmende Anleihegläubiger versichert, dass er keine US-Person ist, seinen Sitz nicht in den 
Vereinigten Staaten hat und nicht von den Vereinigten Staaten aus an dem Angebot teilnimmt oder auf nicht 
diskretionärer Basis für einen Auftraggeber mit Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten handelt, der keinen Auftrag zur 
Teilnahme an dem Angebot aus den Vereinigten Staaten erteilt, und dass er keine US-Person ist. Für die Zwecke der 
Angebotsunterlage und des vorstehenden Absatzes bezeichnet "Vereinigte Staaten" die Vereinigten Staaten von Amerika, 
ihre Territorien und Besitzungen, jeden Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Amerika und den District of Columbia. 
 
Vereinigtes Königreich 
Die Bekanntgabe dieser Mitteilung und der Angebotsunterlage sowie aller anderen Dokumente oder Materialien im 
Zusammenhang mit dem Angebot erfolgt nicht durch eine gemäß Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act 2000 (" 
FSMA") autorisierte Person, und diese Dokumente und/oder Materialien wurden nicht von einer solchen Person genehmigt. 
Dementsprechend werden diese Dokumente und/oder Materialien nicht an die breite Öffentlichkeit im Vereinigten 
Königreich verteilt und dürfen auch nicht an diese weitergegeben werden. Die Übermittlung dieser Dokumente und/oder 
Materialien ist von der Beschränkung für Finanzwerbung gemäß Abschnitt 21 des FSMA ausgenommen, da sie sich nur an 
Personen richtet und nur an Personen übermittelt werden darf, die (1) über Berufserfahrung in Angelegenheiten im 
Zusammenhang mit Investitionen verfügen, die Anlageexperten sind (im Sinne von Artikel 19(5) der Verordnung über 
Finanzdienstleistungen und -märkte von 2000 (Finanzwerbung) von 2005 in der geänderten Fassung (die " 
Finanzwerbeverordnung")); (2) Personen, die unter Artikel 43 (2) der Finanzwerbeverordnung fallen, darunter Gläubiger 
oder Mitglieder der Gesellschaft; (3) Personen, die unter Artikel 49 der Finanzwerbeverordnung fallen ("vermögende 
Unternehmen, nicht eingetragene Vereinigungen usw."); oder (4) alle anderen Personen, an die diese Dokumente und/oder 
Materialien rechtmäßig weitergegeben werden dürfen. Alle Investitionen oder Investitionsaktivitäten, auf die sich diese 
Ankündigung und die Angebotsunterlage beziehen, stehen nur diesen Personen zur Verfügung oder werden nur mit diesen 
Personen durchgeführt, und andere Personen sollten sich nicht darauf verlassen. 
 
Italien 
Weder das Angebot noch diese Bekanntmachung, die Angebotsunterlage oder andere Dokumente oder Materialien im 
Zusammenhang mit dem Angebot wurden oder werden gemäß den italienischen Gesetzen und Vorschriften dem 
Genehmigungsverfahren der Commissione Nazionale per le Società e la Borsa ("CONSOB") unterzogen. Das Angebot wird in 
der Republik Italien als ausgenommenes Angebot gemäß Artikel 101-bis, Absatz 3-bis des Gesetzesdekrets Nr. 58 vom 24. 
Februar 1998 in seiner geänderten Fassung (das "Finanzdienstleistungsgesetz") und Artikel 35-bis, Absatz 3 der 
CONSOB-Verordnung Nr. 11971 vom 14. Mai 1999 in ihrer geänderten Fassung durchgeführt. Anleihegläubiger oder 
wirtschaftliche Eigentümer der Anleihen, die ihren Sitz in Italien haben, können ihre Anleihen gemäß dem Angebot ganz 
oder teilweise über autorisierte Personen (wie Wertpapierfirmen, Banken oder Finanzintermediäre, die gemäß dem 
Finanzdienstleistungsgesetz, der CONSOB-Verordnung Nr. 20307 vom 15. Februar 2018 in ihrer jeweils gültigen Fassung und 
dem Gesetzesdekret Nr. 385 vom 1. September 1993 in der jeweils gültigen Fassung) und in Übereinstimmung mit den 
geltenden Gesetzen und Vorschriften oder den Anforderungen der CONSOB oder einer anderen italienischen Behörde 
durchführen. 
 
Jeder Vermittler muss die geltenden Gesetze und Vorschriften bezüglich der Informationspflichten gegenüber seinen 
Kunden im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen oder dem Angebot einhalten. 
 
Frankreich 
Das Angebot wird weder direkt noch indirekt an die Öffentlichkeit in der Republik Frankreich gerichtet. Diese 
Bekanntmachung, die Angebotsunterlage und alle anderen Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit dem Angebot dürfen in der 
Republik Frankreich nur an qualifizierte Anleger im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 verteilt 
werden. Diese Bekanntmachung und die Angebotsunterlage wurden und werden nicht der Autorité des marchés financiers zur 
Genehmigung vorgelegt oder von dieser genehmigt. 
 
Belgien 
Das Angebot wird weder direkt noch indirekt an Personen in Belgien gerichtet, die im Sinne des belgischen 
Wirtschaftsgesetzbuchs in seiner geänderten Fassung als Verbraucher gelten (ein "Verbraucher"), und diese 
Bekanntmachung, die Angebotsunterlage und alle anderen Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Angebot 
wurden und dürfen weder direkt noch indirekt in Belgien an Verbraucher verteilt werden. 
 
 
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte: 
Investor Relations and Corporate Communications 
Simone Korbelius 
Investor Relations and Corporate Communications 
T +43 (0)1 88 090 2291 
M +43 (0)699 1685 7291 
communications@cpi-europe.com 
Investor.Relations@cpi-europe.com 
 
Für mehr CPI Europe Content, besuchen Sie unsere Website: www.cpi-europe.com 
 
Ende der Insiderinformation 
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2025-05-30 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group. www.eqs.com 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  CPI Europe AG 
              Wienerbergstraße 9 
              1100 Wien 
              Österreich 
Telefon:      +43 (0) 1 88090 - 2291 
Fax:          +43 1 88090 - 8291 
E-Mail:       Investor.Relations@cpi-europe.com 
Internet:     http://cpi-europe.com/ 
ISIN:         AT0000A21KS2 
WKN:          A2JN9W 
Börsen:       Freiverkehr in Berlin, Frankfurt, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Warschau, Wiener Börse 
              (Amtlicher Handel) 
EQS News ID:  2147864 
 
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2147864 2025-05-30 CET/CEST

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