EQS-CMS: Heidelberg Materials AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

04.06.2025 / 10:34 Uhr

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Heidelberg Materials AG / Aktienrückkaufprogramm 
Heidelberg Materials AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 
2025-06-04 / 10:32 CET/CEST 
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und 
Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Aktienrückkaufprogramm 
Heidelberg Materials AG 
Berliner Straße 6, 69120 Heidelberg 
 
Das von der Heidelberg Materials AG in einer Ad-Hoc-Mitteilung am 21. Februar 2024 angekündigte Aktienrückkaufprogramm 
wird in einer zweiten Tranche ab dem 5. Juni 2025 fortgeführt. Im Zeitraum vom 5. Juni 2025 bis spätestens 15. Dezember 
2025 sollen Aktien der Heidelberg Materials AG (ISIN DE0006047004) bis zu einem Gesamtkaufpreis (ohne 
Erwerbsnebenkosten) in Höhe von EUR 450 Mio. über die Börse erworben werden. Auf Basis des derzeitigen Kursniveaus 
(EUR 172,15, XETRA-Schlusskurs vom 3. Juni 2025) wären dies bis zu 2.613.999 Aktien und rund 1,46 % des Grundkapitals. 
Das Aktienrückkaufprogramm soll insgesamt ein Volumen von bis zu EUR 1,2 Mrd. umfassen und mit einer Laufzeit bis Ende 
des Jahres 2026 in verschiedenen Tranchen durch einen Erwerb über die Börse erfolgen. 
Der Vorstand macht dabei von der am 15. Mai 2025 von der Hauptversammlung neu erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener 
Aktien Gebrauch. Sie ersetzt die von der Hauptversammlung am 11. Mai 2023 erteilte Ermächtigung, soweit diese nicht 
bereits ausgenutzt wurde. Danach ist die Heidelberg Materials AG ermächtigt, bis zum Ablauf des 14. Mai 2030 eigene 
Aktien in einem Umfang von bis zu insgesamt 10 % des derzeitigen Grundkapitals oder - falls dieser Betrag geringer ist 
- des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben; dies entspricht 17.843.076 
Aktien. Die Gesellschaft hält aktuell keine eigenen Aktien. Die im Rahmen der ersten Tranche des 
Aktienrückkaufprogrammes erworbenen Aktien wurden zwischenzeitlich vollständig eingezogen. Die Gesellschaft kann damit 
auch unter Berücksichtigung der Beschränkungen des § 71 Abs. 2 Satz 1 AktG bis zu 17.843.076 eigene Aktien erwerben. 
Die Ermächtigung vom 15. Mai 2025 kann einmalig, mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen zu jedem zulässigen Zweck durch 
die Gesellschaft ausgeübt werden. Der von der Heidelberg Materials AG gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne 
Erwerbsnebenkosten) darf den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im XETRA-Handel an der 
Wertpapierbörse Frankfurt/Main (oder einem funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % 
übersteigen oder unterschreiten. 
Der Rückkauf orientiert sich an den Vorgaben der Artikel 5, 14 und 15 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen 
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016 
/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und 
des Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren 
Bedingungen (nachfolgend: EU-VO 2016/1052), mit Ausnahme von Artikel 2 Abs. 1a) der EU-VO 2016/1052. 
Der Aktienrückkauf für diese Tranche wird durch Einschaltung eines unabhängigen Kreditinstituts erfolgen, das im 
eigenen Namen als Kommissionär für die Heidelberg Materials AG handeln wird. Das Kreditinstitut muss den Erwerb von 
Aktien der Heidelberg Materials AG in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen durchführen und die 
Bestimmungen der Ermächtigung vom 15. Mai 2025 einhalten. 
Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Heidelberg Materials AG 
entsprechend Artikel 4 Abs. 2b) der EU-VO 2016/1052 unabhängig und unbeeinflusst von der Heidelberg Materials AG. Die 
Heidelberg Materials AG wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Soweit 
rechtlich zulässig, kann der Vorstand der Heidelberg Materials AG das Aktienrückkaufprogramm - unter Beachtung der 
insiderrechtlichen Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 
April 2014 - jederzeit aussetzen und gegebenenfalls wieder aufnehmen oder vorzeitig beenden. 
Das von der Heidelberg Materials AG im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms beauftragte Kreditinstitut ist insbesondere 
verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 3 der EU-VO 2016/1052 einzuhalten. Die erworbenen Aktien können zu 
allen von der Hauptversammlung am 15. Mai 2025 genehmigten Zwecken verwendet werden, insbesondere auch als Sachleistung 
im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder für den Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und/oder 
Beteiligungen an Unternehmen. 
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten 
Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen 
bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Heidelberg Materials AG die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website 
(https://www.heidelbergmaterials.com/de) unter der Rubrik "Investor Relations/Aktien/ Aktienrückkauf" veröffentlichen 
und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich 
bleiben. 
Heidelberg, den 4. Juni 2025 
 
Der Vorstand 
 
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2025-06-04 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten 
und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter https://eqs-news.com 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Heidelberg Materials AG 
              Berliner Straße 6 
              69120 Heidelberg 
              Deutschland 
Internet:     www.heidelbergmaterials.com 
 
Ende der Mitteilung  EQS News-Service 
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2150544 2025-06-04 CET/CEST

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