PTA-HV: 4SC AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2025

zur Gattung

23.07.2025 / 16:05 Uhr

Hauptversammlung gemäß -- 121 Abs. 4a AktG

4SC AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2025

Planegg-Martinsried (pta000/23.07.2025/16:05 UTC+2)

4SC AG, Planegg

Wertpapier-Kennnummer A3E5C4 ISIN DE000A3E5C40

Eindeutige Kennung des Ereignisses: VSC092025oHV

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2025

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der 4SC AG

am Freitag, den 19. September 2025, um 11:00 Uhr (MESZ)

im Konferenzraum "Ellipse" des Innovations- und Gründerzentrums Biotechnologie (IZB), Am Klopferspitz 19, 82152 Planegg-Martinsried.

Tagesordnung

              Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 und des Lageberichts für das 
TOP 1:        Geschäftsjahr 2024, einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach -- 289a 
              HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der 4SC AG für das Geschäftsjahr 2024 am 13. März 2025 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vorgesehen.

Die vorgenannten Unterlagen sind ab Einberufung der Hauptversammlung und auch während der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.4sc.de/investoren/hauptversammlung zugänglich. Auf dieser Internetseite finden Sie auch die Erklärung zur Unternehmensführung.

TOP 2:        Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

TOP 3:        Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

TOP 4:        Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers 

Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr zu bestellen.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.

TOP 5:        Vorlage des Vergütungsberichts 2024 zur Erörterung 

Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß -- 162 AktG einen Bericht über die im Geschäftsjahr 2024 den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung erstellt, welcher der Hauptversammlung gemäß -- 120a Abs. 5 AktG zur Erörterung vorgelegt wird. Da die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des -- 267 Abs. 1 HGB ist, ist nach -- 120a Abs. 5 AktG eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Billigung des Vergütungsberichts entbehrlich, wenn dieser, wie im vorliegenden Fall, als eigener Tagesordnungspunkt in der Hauptversammlung zur Erörterung vorgelegt wird. Es ist daher keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 5 vorgesehen.

Der Vergütungsbericht wurde gemäß den Vorgaben des -- 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach -- 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden.

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 und der Vermerk des Abschlussprüfers über dessen Prüfung sind ab Einberufung der Hauptversammlung und auch während der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.4sc.de/investoren/hauptversammlung zugänglich.

TOP 6:        Beschlussfassung über die Verkleinerung des Aufsichtsrats durch Änderung von -- 10 Abs. 1 der Satzung 

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht derzeit gemäß -- 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus fünf Mitgliedern. Vorstand und Aufsichtsrat sind zum Schluss gekommen, dass der Aufsichtsrat aus Kosten- und Effizienzgründen verkleinert werden soll und ein aus vier Mitgliedern bestehender Aufsichtsrat ausreichend ist.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, -- 10 Abs. 1 der Satzung zu ändern und wie folgt neu zu fassen:

"(1)          Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern." 
TOP 7:        Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern 

Mit Beendigung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung endet die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder. Es sind deshalb Neuwahlen erforderlich.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß ---- 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit -- 10 Abs. 1 der aktuellen Satzung aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Nach Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Verkleinerung des Aufsichtsrats wird sich der Aufsichtsrat künftig nur noch aus vier Mitgliedern zusammensetzen. Vor diesem Hintergrund schlägt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung die Wiederwahl der nachfolgenden vier, bereits bisher amtierenden Aufsichtsratsmitglieder vor, wobei die Amtsdauer unter Berücksichtigung der aktuellen Lage der Gesellschaft rund zwei Jahre betragen soll. Der wegfallende fünfte Sitz soll nicht wiederbesetzt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

7.1           Dr. Dr. Irina Antonijevic, Chief Medical Officer der Trace Neuroscience, Inc., South San Francisco, USA, 
              wohnhaft in Boston, USA, 
7.2           Dr. Clemens Doppler, Gründer, Partner und Geschäftsführer der HeidelbergCapital Asset Management GmbH, 
              Heidelberg, wohnhaft in Heidelberg, 
7.3           Helmut Jeggle, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der Salvia GmbH, Holzkirchen, wohnhaft in 
              Holzkirchen, und 
7.4           Dr. Manfred Rüdiger, Geschäftsführer der Ariceum Therapeutics GmbH, Berlin, wohnhaft in 
              Niederhambach-Heupweiler, 

jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Wahlen sollen als Einzelwahlen durchgeführt werden.

Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung festgelegten Ziele und streben die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Ziele und Kompetenzprofil sind einschließlich des Stands der Umsetzung in der Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht. Weitere Angaben zu den vorgeschlagenen Kandidaten, insbesondere die Lebensläufe sowie die Angaben gemäß -- 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind im Anschluss an die Tagesordnung unter dem Abschnitt "Anlagen und sonstige Informationen zur Tagesordnung" abgedruckt. Die Lebensläufe und weiteren Angaben sind zudem auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.4sc.de/investoren/hauptversammlung zugänglich.

TOP 8:        Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder 

Nach -- 113 Abs. 3 AktG ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen. Ein die Vergütung bestätigender Beschluss ist zulässig. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der 4SC AG wurde zuletzt durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Juni 2021 mit Wirkung zum 1. Juli 2021 festgesetzt und ist seither unverändert. Die Aufsichtsratsvergütung ist als reine Festvergütung ausgestaltet, deren Höhe sich nach den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder im Aufsichtsrat und in dessen Ausschüssen bemisst. Nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat ist die von der Hauptversammlung 2021 festgesetzte Aufsichtsratsvergütung nach wie vor angemessen. Sie soll daher bestätigt werden.

Die der Hauptversammlung zur Bestätigung vorgeschlagene Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats sowie das der Vergütung zugrunde liegende Vergütungssystem sind über die Internetseite der Gesellschaft unter www.4sc.de/investoren/ hauptversammlung zugänglich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die von der Hauptversammlung am 24. Juni 2021 festgelegte Aufsichtsratsvergütung und das der Aufsichtsratsvergütung zu Grunde liegende Vergütungssystem zu bestätigen.

              Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form auf null Euro zum Zwecke 
TOP 9:        der Deckung von Verlusten und gleichzeitige Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals gegen Bareinlagen 
              mit Bezugsrecht der Aktionäre sowie eine entsprechende Änderung von -- 5 der Satzung (Höhe und Einteilung 
              des Grundkapitals) 

Unter Tagesordnungspunkt 9 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen Kapitalschnitt mit Herabsetzung des Grundkapitals auf null Euro und eine gleichzeitige Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung des auf null herabgesetzten Grundkapitals um 2.726.522 EUR auf 2.726.522 EUR durch Ausgabe von 2.726.522 neuen Aktien vor.

Die Kapitalherabsetzung erfolgt in vereinfachter Form (---- 229 ff. AktG) zum Zweck der Deckung sonstiger Verluste. Die bestehende Kapitalrücklage wurde hierzu vollständig aufgelöst; ein Gewinnvortrag oder Gewinnrücklagen bestehen nicht.

Sämtliche neuen Aktien sollen den Aktionären im Verhältnis von 4:1 zum Bezug angeboten werden. Das heißt, dass für je vier bestehende Aktien eine neue Aktie bezogen werden kann. Für die Darstellung eines glatten Bezugsverhältnisses hat ein Aktionär auf das Bezugsrecht aus einer seiner bestehenden Aktien verzichtet. Die neuen Aktien sollen dabei zum Bezugspreis von 1,00 EUR je neuer Aktie zuzüglich eines Aufschlags von maximal 5 % zum Bezug angeboten werden. Der Aufschlag gegenüber dem gesetzlich zwingenden Mindestausgabebetrag von 1,00 EUR dient der Deckung von Gebühren, Kosten und Auslagen der mit der Abwicklung der Kapitalmaßnahmen zu beauftragenden Emissionsbank. Neue Aktien, die nicht aufgrund des gesetzlichen Bezugsrechts bezogen werden, sollen allen Aktionären, die gesetzliche Bezugsrechte ausüben, von der Emissionsbank im Wege eines Mehrbezugs ebenfalls zum festgelegten Bezugspreis zum Bezug angeboten werden. Die beiden bestehenden Großaktionäre der 4SC haben gegenüber der Gesellschaft verbindliche Zeichnungszusagen für den vollen Kapitalerhöhungsbetrag von 2.726.522 EUR abgegeben.

Den der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen liegen folgende Erwägungen zu Grunde: 4SC hatte sich seit 2022 auf die Entwicklung und Kommerzialisierung von Resminostat (Kinselby), ein Medikamentenkandidat zur Behandlung von Patienten mit fortgeschrittenem kutanen T-Zell-Lymphom (CTCL) fokussiert und im März 2024 bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) einen Antrag auf Marktzulassung von Resminostat (Kinselby) in der Europäischen Union (EU) eingereicht. Wie bereits bekanntgeben, hat der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA am 22. Mai 2025 eine negative Empfehlung zum Antrag auf Marktzulassung von Resminostat (Kinselby) abgegeben. Vor diesem Hintergrund haben Vorstand und Aufsichtsrat entschieden, die Bemühungen zur Entwicklung und Kommerzialisierung von Resminostat (Kinselby) einzustellen. Damit verfügt die Gesellschaft derzeit über kein eigenes operatives Geschäft mehr. 4SC verfügt auch weder über die erforderlichen personellen und sachlichen noch die finanziellen Ressourcen, um neue Wirkstoffe zu entwickeln.

Der Vorstand geht auf Grundlage vorläufiger Zahlen des Weiteren davon aus, dass der Halbjahresabschluss der Gesellschaft zum 30. Juni 2025 ein negatives bilanzielles Eigenkapital (HGB) in der Größenordnung von rund -2,6 Millionen EUR aufweisen wird.

Vorstand und Aufsichtsrat haben unter Berücksichtigung dieser Umstände die für das Unternehmen bestehenden Handlungsoptionen geprüft, einschließlich einer Liquidation. Die vorhandenen liquiden Mittel der Gesellschaft reichen zwar aus, um die prognostizierten Kosten einer ordnungsgemäßen Liquidation bis zum vierten Quartal 2026 zu decken. Die Aktien der Gesellschaft haben allerdings vor dem Hintergrund der Bilanzsituation der Gesellschaft bereits heute keinen inneren Wert mehr. Im Falle einer Liquidation der Gesellschaft erwartet der Vorstand, dass die Gesellschaft allenfalls einen geringen Teil der ausstehenden nachrangigen Gesellschafterdarlehen zurückzahlen kann. Es verbliebe kein Liquidationsüberschuss, der an die Aktionäre von 4SC ausgeschüttet werden könnte.

Die Gesellschaft verfügt allerdings über ertragsteuerliche Verlustvorträge, die nicht übertragbar sind und im Falle einer Liquidation der Gesellschaft verloren gehen würden. Ihr derzeitiger Umfang ist nicht verbindlich festgestellt und hängt unter anderem von in der Vergangenheit erfolgten Änderungen in den von Aktionären unmittelbar und mittelbar gehaltenen Beteiligungen an der 4SC ab.

Mit der nun geplanten Zuführung neuen Kapitals soll der Gesellschaft ausreichend Zeit zur Prüfung von Möglichkeiten einer strategischen Neuausrichtung durch Ausstattung mit neuem Geschäft verschafft werden, durch welche die Gesellschaft künftig ggf. auch die steuerlichen Verlustvorträge nutzen könnte. Das neu zugeführte Kapital dient der Finanzierung der erwarteten laufenden Kosten der Gesellschaft während dieses Übergangszeitraums. Es ist nicht zur Investition bestimmt und wird voraussichtlich nicht zu einer nachhaltig positiven Eigenkapitalsituation der Gesellschaft führen. Auch nach Durchführung der beabsichtigten Kapitalerhöhung wird voraussichtlich ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des neuen Grundkapitals von 2.726.522,00 EUR bestehen. Eine mögliche Ausstattung der Gesellschaft mit neuem Geschäft wird zudem vom positiven Ausgang der Prüfung abhängen sowie eine weitere Zuführung von Eigenkapital erfordern und möglicherweise auch mit einem weiteren Kapitalschnitt (ggf. auch durch eine weitere Kapitalherabsetzung auf null) verbunden sein. Der Hauptaktionär der 4SC, dessen fortbestehende Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft Voraussetzung für die Erhaltung der genannten steuerlichen Verlustvorträge ist, unterstützt das Vorhaben.

Der nun vorgeschlagene Kapitalschnitt ermöglicht die geplante Zuführung neuen Kapitals mit Vorrang gegenüber den bestehenden Aktien, die durch die Kapitalherabsetzung auf null entfallen werden. Aktionäre, die sich nicht an der Kapitalerhöhung beteiligen, scheiden infolge der Kapitalherabsetzung aus der Gesellschaft aus. Ferner wird die Kapitalherabsetzung auf null von Amts wegen zum Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Börsenhandel im regulierten Markt durch die Frankfurter Wertpapierbörse führen (Delisting). Eine erneute Börsenzulassung der neuen Aktien ist nicht geplant. Damit entfallen für die Gesellschaft künftig laufende Kosten, die mit der Börsenzulassung und den daran anknüpfenden gesetzlichen Pflichten verbunden sind. Zur rechtlichen Absicherung, dass die geplanten Kapitalmaßnahmen bestehende ertragsteuerliche Verlustvorträge der Gesellschaft unberührt lassen, beabsichtigt die Gesellschaft, beim zuständigen Finanzamt eine verbindliche Auskunft einzuholen. Die Umsetzung der Kapitalmaßnahmen soll unter dem Vorbehalt der Erteilung der entsprechenden verbindlichen Auskunft stehen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

              Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 10.906.089,00 EUR, eingeteilt in 10.906.089 auf den Inhaber 
              lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils 1,00 EUR wird um 
a)            10.906.089,00 EUR auf 0,00 EUR herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften der 
              vereinfachten Kapitalherabsetzung gemäß ---- 229 ff. AktG, um sonstige Verluste in Höhe von 10.906.089,00 
              EUR zu decken. 
              Das auf 0,00 EUR herabgesetzte Grundkapital wird um 2.726.522,00 EUR auf 2.726.522,00 EUR durch Ausgabe 
              von 2.726.522 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital 
              der Gesellschaft von jeweils 1,00 EUR gegen Bareinlage erhöht. 
 
              Die neuen Aktien sind ab Beginn das Geschäftsjahres ihrer Ausgabe voll gewinnberechtigt. Sie sind 
              stattdessen bereits ab Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres voll gewinnberechtigt, wenn 
              im Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
              dieses Geschäftsjahres gefasst worden ist. 
 
              Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht auf die neuen Aktien zu. Die neuen Aktien sind den 
              Aktionären hierzu im Verhältnis von 4:1 zum Bezug anzubieten. Das heißt, dass für je vier bestehende 
              Aktien eine neue Aktie bezogen werden kann. 
 
              Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die neuen Aktien von einem 
              oder mehreren Kreditinstituten, Wertpapierinstituten oder anderen nach -- 53 Abs. 1 Satz 1 oder -- 53b 
              Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen (zusammen 
              "Abwicklungsstelle") zum Ausgabebetrag von 1,00 EUR je Aktie gezeichnet und mit der Verpflichtung 
              übernommen werden, sie den bisherigen Aktionären der Gesellschaft zum festgelegten Bezugspreis zum Bezug 
              anzubieten und den Mehrerlös - nach Abzug von der Gesellschaft zu tragender angemessener Provisionen, 
              Kosten und Auslagen - an die Gesellschaft abzuführen (mittelbares Bezugsrecht). Abweichend hiervon werden 
              die Aktionäre Santo Holding (Deutschland) GmbH und ATS Beteiligungsverwaltung GmbH, beide mit 
              Geschäftsanschrift Rosenheimer Platz 6, 81669 München, im Umfang ihres jeweiligen gesetzlichen 
              Bezugsrechts zur unmittelbaren Zeichnung und Übernahme neuer Aktien zu einem Ausgabebetrag in Höhe des 
              festgelegten Bezugspreises je Aktie zugelassen (unmittelbares Bezugsrecht). 
b) 
              Der Bezugspreis je neuer Aktie beträgt 1,00 EUR zuzüglich eines Aufschlags von bis zu 5 %. Der Aufschlag 
              soll vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats so festgelegt werden, dass die von der Gesellschaft zu 
              tragenden Provisionen, Kosten und Auslagen der Abwicklungsstelle aus dem Mehrerlös der von der 
              Abwicklungsstelle für Zwecke des mittelbaren Bezugsrechts zum Ausgabebetrag von 1,00 EUR je Aktie 
              übernommenen neuen Aktien gedeckt werden können. 
 
              Die Frist für die Ausübung des Bezugsrechts (Bezugsfrist) endet frühestens zwei und spätestens vier 
              Wochen nach Bekanntgabe des Bezugsangebots. 
 
              Etwaige aufgrund des gesetzlichen Bezugsrechts nicht bezogene neue Aktien sind allen Aktionären, die 
              gesetzliche Bezugsrechte ausüben, von der Abwicklungsstelle im Wege eines Mehrbezugs ebenfalls zum 
              festgelegten Bezugspreis zum Bezug anzubieten. Jeder Aktionär, der über seine Bezugsrechtsquote hinaus 
              weitere Aktien beziehen möchte, kann hierzu innerhalb der Bezugsfrist eine weitere verbindliche 
              Bezugsorder abgeben (nachfolgend "Mehrbezug"). Die Zuteilung der aufgrund des gesetzlichen Bezugsrechts 
              nicht bezogenen neuen Aktien durch die Gesellschaft im Rahmen des Mehrbezugs erfolgt nach pflichtgemäßem 
              Ermessen unter Wahrung des aktienrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes. 
 
              Ein Ausgleich für nicht bzw. nicht fristgerecht ausgeübte Bezugsrechte erfolgt nicht. 
 
              Die Bezugsrechte sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen frei übertragbar. Die Gesellschaft wird 
              jedoch keinen Handel für die Bezugsrechte organisieren oder vorsehen. 
 
              Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der 
              Kapitalherabsetzung und der Kapitalerhöhung gemäß vorstehend lit. a) und lit. b) sowie ihrer 
c)            Durchführung, insbesondere die Bedingungen für die Ausgabe der neuen Aktien, festzulegen. Dazu gehört 
              auch die Festlegung des Bezugspreises und der Abwicklungsstelle sowie die Einzelheiten des Bezugsangebots 
              und des Mehrbezugs. 
              Absatz 1 von -- 5 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) erhält mit Eintragung der 
              Kapitalherabsetzung und der Durchführung der Kapitalerhöhung gemäß lit. a) und lit. b) im Handelsregister 
              der Gesellschaft folgende Fassung: 
 
d) 
              "Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 2.726.522 EUR (in Worten: zwei Millionen 
              siebenhundertsechsundzwanzigtausendfünfhundertzweiundzwanzig Euro). Es ist eingeteilt in 2.726.522 (in 
              Worten: zwei Millionen siebenhundertsechsundzwanzigtausendfünfhundertzweiundzwanzig) auf den Inhaber 
              lautende Stückaktion (Aktien ohne Nennbetrag)". 
 
              Der Vorstand wird angewiesen, die Beschlüsse über die Kapitalherabsetzung und die gleichzeitige 
              Kapitalerhöhung gemäß lit. a) und lit. b) erst und nur dann durchzuführen, wenn das Finanzamt München 
              durch Erteilung einer verbindlichen Auskunft gemäß -- 89 AO - sinngemäß - bestätigt hat, dass der Erwerb 
              neuer Aktien durch die bestehenden Aktionäre Santo Holding (Deutschland) GmbH und ATS 
e)            Beteiligungsverwaltung GmbH auf Grundlage der Beschlüsse gemäß lit. a) und lit. b) für die Beurteilung, 
              ob eine Übertragung des gezeichneten Kapitals, eine dieser Übertragung gleichstehende Kapitalerhöhung 
              oder ein vergleichbarer Sachverhalt i.S.d. -- 8c Abs. 1 Satz 1, 3 KStG (für Gewerbesteuerzwecke jeweils 
              in Verbindung mit -- 10a Satz 10 1. Halbsatz GewStG) vorliegt, insoweit unbeachtlich ist, als diese 
              Aktionäre neue Aktien jeweils im Umfang ihres gesetzlichen Bezugsrechts (unmittelbar) zeichnen und 
              übernehmen. 
              Der Vorstand wird ferner angewiesen, den Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals gemäß lit. a) 
              und dessen Durchführung nur zusammen mit der Durchführung der unter lit. b) zu beschließenden 
f)            Kapitalerhöhung und nur in der Weise zur Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft anzumelden, 
              dass die Herabsetzung des Grundkapitals und die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals - in dieser 
              Reihenfolge - gleichzeitig in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen werden. 
              Die Beschlüsse über die Kapitalherabsetzung und gleichzeitige Erhöhung des Grundkapitals gemäß lit. a) 
              und lit. b) werden ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht innerhalb von sechs Monaten 
g)            nach Beschlussfassung der Hauptversammlung im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden ist. 
              Der Lauf der Frist ist gehemmt, solange eine Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage rechtshängig ist (-- 228 
              Abs. 2 Satz 2 AktG). 

Der Vorstand erstattet der Hauptversammlung auf freiwilliger Basis schriftlichen Bericht zu der unter Tagesordnungspunkt 9 vorgeschlagenen Kapitalherabsetzung mit gleichzeitiger Kapitalerhöhung. Der Bericht ist ab Einberufung der Hauptversammlung und auch während der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.4sc.de/investoren/hauptversammlung zugänglich. Dort ist für den gleichen Zeitraum auch der schriftliche Bericht des Vorstands über die im September 2024 erfolgte teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2024/I unter Ausschluss des Bezugsrechts zugänglich.

TOP 10:       Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstands in -- 2 der Satzung 

Gemäß -- 2 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft ist Gegenstand des Unternehmens die Identifizierung, Erforschung und Optimierung von Wirkstoffen sowie die Entwicklung, Anwendung und Vermarktung von Chemie-, Biotechnologie und Computerverfahren. Die Bemühungen auf Erhalt einer Marktzulassung in der Europäischen Union für den einzigen Medikamentenkandidaten der Gesellschaft, Resminostat (Kinselby) waren, wie bereits bekannt gegeben, nicht erfolgreich und die Gesellschaft verfügt derzeit weder über weitere potentielle Medikamentenkandidaten noch über ausreichende personelle, sachliche und finanzielle Ressourcen für die Identifizierung neuer Wirkstoffe und Verfahren und deren weitere Entwicklung. Um dem Vorstand bei der Prüfung der Möglichkeiten einer strategischen Neuausrichtung durch Ausstattung mit neuem Geschäft (siehe Tagesordnungspunkt 9) die erforderliche Flexibilität einzuräumen, soll der Unternehmensgegenstand geändert und -- 2 der Satzung der Gesellschaft neu gefasst werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

-- 2 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

"-- 2 Gegenstand des Unternehmens

              Gegenstand des Unternehmens ist 
 
              _ die Verwaltung eigenen Vermögens; 
 
              _ der Erwerb und die Vermarktung (einschließlich Veräußerung) von Lizenz- und sonstigen 
              Verwertungsrechten, insbesondere an Wirkstoffen, Chemie-, Biotechnologie-, und Computerverfahren; 
(1) 
 
              _ der Erwerb und die Verwaltung (einschließlich Veräußerung) von Immobilien; 
 
              _ der Erwerb, die Verwaltung (einschließlich Veräußerung) und Leitung von Unternehmen sowie Beteiligungen 
              an Unternehmen und Gesellschaften, insbesondere in den Bereichen Life Science, Energie und Technologie. 
 
              Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, Maßnahmen durchzuführen und sonstige 
(2)           Handlungen vorzunehmen, die mit den vorstehenden Tätigkeitsgebieten in Zusammenhang stehen oder sonst zur 
              Verwirklichung des Unternehmensgegenstands unmittelbar oder mittelbar erforderlich, geeignet oder 
              dienlich erscheinen. 
              Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen und Betriebsstätten im In- und Ausland errichten, andere 
(3)           Unternehmen im In- und Ausland gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen sowie solche Unternehmen 
              leiten. Der Unternehmensgegenstand von Tochter- und Beteiligungsunternehmen darf auch Gegenstände 
              außerhalb der Grenzen des Absatz 1 umfassen. 
              Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit auf einen oder einzelne der in Absatz 1 genannten Gegenstände 
              beschränken. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, ihre Tätigkeit ganz oder teilweise mittelbar durch 
(4)           Tochter-, Beteiligungs- und/oder Gemeinschaftsunternehmen auszuüben. Sie kann insbesondere ihren Betrieb 
              ganz oder teilweise an von ihr abhängige Unternehmen überlassen und/oder ganz oder teilweise auf von ihr 
              abhängige Unternehmen ausgliedern. Sie kann sich auch auf die Tätigkeit einer geschäftsleitenden Holding 
              und/oder die sonstige Verwaltung eigenen Vermögens beschränken." 

Eine Gegenüberstellung von -- 2 der derzeitigen Satzung und der vorgeschlagenen neuen Fassung von -- 2 ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.4sc.de/investoren/hauptversammlung abrufbar.

* * *

Anlagen und ergänzende Informationen zur Tagesordnung

Angaben zu den unter Tagesordnungspunkt 7 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten

Dr. Dr. Irina Antonijevic

Persönliche Daten

Dr. Dr. Irina Antonijevic wurde 1965 in München geboren. Sie lebt mit ihrem Ehemann seit 2005 in den USA (Boston). Seit dem 6. August 2012 ist sie Mitglied des Aufsichtsrats der 4SC AG und Vorsitzende des Forschungs- und Entwicklungsausschusses.

Ausgeübte Tätigkeit

Seit 2024     Trace Neuroscience, Inc., South San Francisco, CA, USA, Chief Medical Officer 

Beruflicher Werdegang

2022 - 2024   EveryONE Medicines, Inc., USA, Chief Medical Officer 
2019 - 2022   Triplet Therapeutics, Inc., USA, Chief Medical Officer, Head of R&D 
2018 - 2019   Wave Life Sciences, USA, Inc., USA, VP Translational Medicine and Development 
2016 - 2017   vasopharm GmbH, Würzburg, Chief Medical Officer 
2011 - 2016   Sanofi Genzyme, Bridgewater, USA, Global Head Frühe Klinische Entwicklung für Multiple Sklerose, 
              Neurologie, und Ophthalmologie 
2009 - 2010   CHDI Foundation (gemeinnützige Stiftung im Bereich Biotech), USA, Ärztliche Direktorin Klinische 
              Entwicklung 
2005 - 2009   Lundbeck Research USA, USA, Direktorin Translationale Forschung 
2001 - 2005   Schering AG, Berlin, Leitende Medizinerin in Klinischer Forschung, ZNS 
2004          Charité, Universitätsmedizin, Berlin, Habilitation im Fach Psychiatrie 
1995 - 2001   Max-Planck-Institut für Psychiatrie, München, Fachärztin für Psychiatrie (seit 2000) 
1992 - 1995   University of Edinburgh, UK, Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorarbeit 
1991 - 1992   Max-Planck-Institut für Neurobiologie, München, Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich 
              Pathophysiologie des Schmerzes und opioide Therapeutika 

Ausbildung / Studium

1995 - 2001   Ausbildung in Neurologie und Psychiatrie; Fachärztin für Psychiatrie, Max-Planck-Institut für Psychiatrie 
1995          Promotion (Doctor of Philosophy = Dr. rer. nat.), University of Edinburgh 
1992          Promotion (Humanmedizin, Titel: Dr. med.), Technische Universität München und Max-Planck-Institut für 
              Psychiatrie 
1984 - 1991   Studium der Humanmedizin (mit Abschluss Ärztin; Approbation 1993), Technische Universität München und 
              Universität Regensburg 

Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen

Frau Dr. Dr. Antonijevic hat mehr als 20 Jahre Erfahrung in Medikamentenentwicklung in verschiedenen therapeutischen Bereichen wie z. B. Neurowissenschaften, Intensivmedizin, Immunologie und Ophthalmologie. Dr. Antonijevic hielt verschiedene Führungspositionen in kleinen und großen, hauptsächlich globalen pharmazeutischen und biotechnischen Unternehmen in Deutschland und den USA inne. Als medizinische Wissenschaftlerin und Medikamentenentwicklerin hat sie umfangreiche Expertise in der präklinischen wie auch klinischen Entwicklung.

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien (-- 125 Abs. 1 Satz 5 AktG)

Biohaven Pharmaceuticals, Inc., New Haven, CT USA - Non-Executive Director

veriNOS pharmaceuticals GmbH, Würzburg - Non-Executive Director

Dr. Clemens Doppler

Persönliche Daten

Dr. Clemens Doppler wurde 1959 in Heidelberg geboren. Er ist verheiratet und lebt mit seiner Familie in Heidelberg. Seit dem 16. August 2005 ist er Mitglied des Aufsichtsrats der 4SC AG, seit dem 19. September 2014 ist er Vorsitzender des Aufsichtsrats und seit dem 26. Januar 2015 ist er Vorsitzender des Personalausschusses.

Ausgeübte Tätigkeit

Seit 2008     HeidelbergCapital Asset Management GmbH, Heidelberg, Gründer, Partner und Geschäftsführer 

Sonstige Tätigkeiten

Seit 2008     HeidelbergCapital General Partner GmbH, Heidelberg, Gründer, Partner und Geschäftsführer 
Seit 2017     INOS 16-051 GmbH, München, Gründer & Geschäftsführer 

Beruflicher Werdegang

2000 - 2007   3i Group plc., UK / Deutschland, Partner Venture Capital 
2000          Technologie Holding, Bad Homburg (Übernahme durch 3i Group plc), Investment Manager 
1994 - 2000   Phoenix Int. Life Science, Schweiz / Kanada, Abteilungsleiter & Director Business Development 
1991 - 1994   Boehringer Mannheim, Penzberg, Gruppenleiter Forschung & Entwicklung 

Ausbildung / Studium

1991          Ruprecht-Karls-Universität, Heidelberg, Promotion zum Dr. rer. nat. 
1985 - 1991   Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ), Heidelberg, Institute für Tumorvirologie Prof. H. zur Hausen 
              (Nobel Laureat), Wissenschaftlicher Mitarbeiter, ab 1987 Dissertation 
1981 - 1987   Ruprecht-Karls-Universität, Heidelberg, Studium Biologie mit Abschluss Dipl.-Biologe 

Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen

Herr Dr. Doppler hat einen Abschluss in Biologie mit den Schwerpunkten Chemie und Physik und einen Doktortitel in Molekularbiologie am Deutschen Krebsforschungszentrum. Er arbeitete 10 Jahre in der Pharma- und Life Science-Industrie in Europa und Nordamerika. Neben seinem wissenschaftlichen Hintergrund ist er Absolvent der DVFA (Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management GmbH) und ist Gründer und Partner einer Private Equity Funds-Gruppe. Er ist ein erfahrener Fondsmanager und Investor, engagierter Portfoliomanager und Aufsichtsratsmitglied. Er war mehr als 20 Jahre in der Private Equity- und Venture Capital-Industrie tätig. Herr Dr. Doppler besitzt somit umfangreiche Expertise in den Finanzmärkten verschiedener Länder sowie weitreichende Erfahrung auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Er ist auf Life Science und neue Technologien spezialisiert und war bei mannigfaltigen Finanzierungen, M&A-Transaktionen und Börsengängen in ganz Europa und in Asien involviert.

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien (-- 125 Abs. 1 Satz 5 AktG)

Curofin GmbH, Berlin - Vorsitzender des Aufsichtsrats

Merlion Pharmaceuticals Inc., Berlin / Singapur - Vorsitzender des Aufsichtsrats

Merlion Pharmaceuticals GmbH, Berlin - Vorsitzender des Beirats

veriNOS pharmaceuticals GmbH, Würzburg - Stellvertretender Vorsitzender

Helmut Jeggle

Persönliche Daten

Helmut Jeggle wurde 1970 in Biberach an der Riss geboren. Er ist verheiratet und lebt in Holzkirchen. Seit dem 5. Juni 2008 ist er Mitglied des Aufsichtsrats der 4SC AG.

Ausgeübte Tätigkeiten

Seit 2014     Salvia GmbH, Holzkirchen, Gründer / Geschäftsführender Gesellschafter 

Sonstige Tätigkeiten

Seit 2021     Salvia GmbH, Holzkirchen, Geschäftsführer 

Beruflicher Werdegang

2015 - 2021   ATHOS KG, München, Geschäftsführer / persönlich haftender Gesellschafter 
2011 - 2021   Santo-Gruppe, Holzkirchen, Managementpositionen 
2010 - 2021   Neula Holding GmbH, Holzkirchen, Geschäftsführer 
2008 - 2021   AT-Gruppe, München, Geschäftsführerpositionen 
2007 - 2015   ATHOS Service GmbH, München, Head of Direct Investments Life Sciences 
2005 - 2007   Sandoz, Holzkirchen, Head of Business Planning & Analysis Germany 
2002 - 2005   Hexal AG, Holzkirchen, Leiter Controlling 
2000 - 2002   Hexal AG, Holzkirchen / Eon Labs, New York, NY, USA, Trainee Finance 

Ausbildung / Studium

2005 - 2007   Stuttgart Institute of Management and Technology (SIMT), MBA (Master of Business Administration) 
1995 - 2000   Fachhochschule Neu-Ulm, Diplom-Betriebswirt 

Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen

Herr Jeggle ist Gründer und Managing Partner der Salvia GmbH, wo er als unternehmerischer Venture Capital-Investor agiert. Von 2015 bis April 2021 war Herr Jeggle als General Partner bei der ATHOS KG, dem Strüngmann Family Office, tätig. In den Jahren 2007 bis 2015, war er Head of Direct Investments bei ATHOS. Von 2002 bis 2007 verantwortet Herr Jeggle verschiedene Positionen bei der Hexal AG, unter anderem als Head of Business Planning & Analyses. Herr Jeggle ist ein kompetenter Geschäftsführer mit mehr als 20 Jahren Erfahrung im internationalen Finanzbereich, einschließlich strategischem Management im nationalen und internationalen Geschäftsumfeld sowie umfangreicher Transaktionserfahrung. Er ist und war seit mehreren Jahren Prüfungsausschussmitglied börsennotierter Gesellschaften und verfügt damit über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Abschlussprüfung.

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien (-- 125 Abs. 1 Satz 5 AktG)

AiCuris AG, Wuppertal - Mitglied des Aufsichtsrats

Bambusa Therapeutics Inc., Boston, USA - Mitglied des Beirats

BioNTech SE, Mainz (börsennotiert) - Vorsitzender des Aufsichtsrats

CorTec GmbH, Freiburg - Vorsitzender des Beirats

Solaris Pharma Corporation, Bridgewater, USA - Mitglied des Aufsichtsrats

tonies SE, Düsseldorf (börsennotiert) - Mitglied des Aufsichtsrats

Dr. Manfred Rüdiger

Persönliche Daten

Dr. Manfred Rüdiger wurde 1964 in Mönchengladbach geboren. Er ist verheiratet und lebt in Niederhambach-Heupweiler. Seit dem 16. August 2005 ist er Mitglied des Aufsichtsrats der 4SC AG.

Ausgeübte Tätigkeit

Seit 2021 Ariceum Therapeutics GmbH, Berlin (vormals SatoSea Oncology), Geschäftsführer

Sonstige Tätigkeiten

Seit 2023     Ariceum International AG, Schweiz, Verwaltungsrat / Vorsitzender der Geschäftsleitung 
Seit 2022     Ariceum Therapeutics Australia Pty Ltd, Australien, Geschäftsführer 

Beruflicher Werdegang

2018 - 2021   CatalYm GmbH, München, Geschäftsführer/CEO 
2015 - 2017   Kiadis Pharma N.V., Niederlande, CEO 
2014 - 2017   Kiadis Pharma Deutschland GmbH, München, Managing Director 
2011 - 2017   Kiadis Pharma Canada, Kanada, Geschäftsführerpositionen 
2011 - 2015   Kiadis Pharma B.V., Niederlande; IPO 2015, Managing Director 
2011 - 2013   Affectis AG, München, CEO 
2009 - 2014   Life Sciences Partners (LSP), München, Venture Partner 
2006 - 2009   t2cure GmbH, Frankfurt/Main, CEO, Geschäftsführer 
2004 - 2005   Igenion AG, Wien, Österreich, CEO 
1998 - 2003   Cardion AG, Düsseldorf, Forschungsvorstand / CSO / CEO 
1994 - 1998   Technische Universität Braunschweig, Hochschulassistent / Akad. Rat 

Ausbildung / Studium

1991 - 1994   Max-Planck-Institut für biophysikalische Chemie, Göttingen, Promotion zum Dr. rer. nat. 
1985 - 1991   Universität Tübingen, Studium Biochemie, organische Chemie und Mikrobiologie, Abschluss: Dipl. 
              Biochemiker 

Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen

Herr Dr. Rüdiger hatte Führungspositionen (CEO, COO) in internationalen, börsennotierten Unternehmen (NASDAQ, erfolgreicher Börsengang an der Euronext) in der Biotech/Pharma Branche. Als CEO von Kiadis Pharma brachte er die Programme des Unternehmens bis hin zur Spätphasen-Entwicklung und Vorbereitung der Marktzulassung voran. Er hat viele Unternehmensfinanzierungen und Kapitalerhöhungen sichergestellt und Start-up-Unternehmen aufgebaut. Er hat einen umfassenden, wissenschaftlichen Hintergrund und erhielt seinen Doktortitel in Biochemie von der Universität Tübingen für seine Arbeit am Max-Planck-Institut für biophysikalische Chemie, Göttingen.

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien (-- 125 Abs. 1 Satz 5 AktG)

Thermosome GmbH, DE - Vorsitzender des Beirats

Weitere Angaben

Von den vorgeschlagenen Kandidaten verfügen mit Dr. Clemens Doppler und Helmut Jeggle mindestens zwei Mitglieder über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und auf dem Gebiet der Abschlussprüfung im Sinne von -- 100 Abs. 5 AktG. Alle vorgeschlagenen Kandidaten sind mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen die vorgeschlagenen Kandidaten - neben den gemachten Angaben - in keiner nach der Empfehlung C.13 Deutscher Corporate Governance Kodex ("Kodex") offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur 4SC AG, den Organen der 4SC AG oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Die vorgeschlagenen Kandidaten sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats als unabhängig i.S.d. der Empfehlungen des Kodex einzustufen. Der Umstand, dass die Kandidaten Dr. Clemens Doppler, Helmut Jeggle und Herr Dr. Manfred Rüdiger bei Wiederwahl dem Aufsichtsrat länger als zwölf Jahre angehören werden, stellt ihre Unabhängigkeit nach Einschätzung des Aufsichtsrats nicht in Frage, da nach Einschätzung des Aufsichtsrats die längere Zugehörigkeitsdauer dieser Kandidaten keinen "wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenskonflikt" begründet. Ergänzend wird auf die aktuelle Entsprechenserklärung vom Dezember 2024 verwiesen. Im Falle seiner Wiederwahl durch die Hauptversammlung beabsichtigt Herr Dr. Doppler erneut für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.

Weitere Angaben und Hinweise

I.            Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft fristgerecht vor der Hauptversammlung in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis spätestens zum Ablauf des 12. September 2025 (24:00 Uhr MESZ) zugegangen sein:

              4SC AG 
              c/o Link Market Services GmbH 
              Landshuter Allee 10 
              80637 München 
              Deutschland 
              Telefax: +49 (0) 89 / 88 96 906-33 
              E-Mail: anmeldung@linkmarketservices.eu 

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts ist außerdem nach -- 15 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes nachzuweisen. Ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß -- 67c Abs. 3 AktG ist ausreichend. Der Nachweis hat sich auf den Geschäftsschluss des 28. August 2025 (24:00 Uhr MESZ) zu beziehen (sog. Nachweisstichtag bzw. Record Date) und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 12. September 2025 (24:00 Uhr MESZ) unter der vorstehend genannten Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen.

Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung sowie die für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices (siehe Abschnitt "II. Passwortgeschützter Internetservice") unter www.4sc.de/investoren/hauptversammlung erforderlichen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Personen, die am Record Date noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär der Gesellschaft werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien an der Hauptversammlung nur teilnahme- und stimmberechtigt, wenn der Gesellschaft form- und fristgerecht eine Anmeldung nebst Aktienbesitznachweis des bisherigen Aktionärs zugeht und dieser den neuen Aktionär bevollmächtigt oder zur Rechtsausübung ermächtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

II.           Passwortgeschützter Internetservice 

Ab dem 29. August 2025 steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.4sc.de/investoren/hauptversammlung ein passwortgeschützter Internetservice zur Verfügung. Über diesen passwortgeschützten Internetservice können angemeldete Aktionäre (bzw. ihre Bevollmächtigten) gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren elektronisch eine Vollmacht erteilen, diese ändern oder widerrufen, sowie elektronisch Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen (siehe im Einzelnen nachfolgenden Abschnitt III.). Die Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice werden den Aktionären zusammen mit den Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt (siehe vorstehend unter Abschnitt I.). Die Ausübung anderer als die vorgenannten Aktionärsrechte über den Internetservice ist nicht möglich; insbesondere können über den Internetservice weder Fragen eingereicht noch Anträge gestellt oder Widerspruch gegen Beschlussfassungen der Hauptversammlung eingelegt werden und es wird auch keine Übertragung der Hauptversammlung in Bild und/oder Ton über den Internetservice oder in sonstiger Weise erfolgen.

III.          Verfahren für die Stimmabgabe 

Bevollmächtigung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten und/oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, haben die Möglichkeit, einen Intermediär (z. B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl mit der Ausübung ihrer Stimmrechte zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes des Aktionärs, jeweils wie vorstehend im Abschnitt I. beschrieben, erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten erfolgen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß -- 134 Abs. 3 Satz 3 AktG und -- 15 Abs. 6 der Satzung der Textform (-- 126b BGB), wenn weder ein Intermediär (z. B. ein Kreditinstitut) noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine andere diesen gemäß -- 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden.

Der Nachweis über die Erteilung einer Vollmacht kann gegenüber der Gesellschaft am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Zudem kann der Nachweis über die Erteilung einer Vollmacht gegenüber der Gesellschaft auch durch die Übermittlung der Bevollmächtigung in Textform an folgende Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse erbracht werden:

              4SC AG 
              c/o Link Market Services GmbH 
              Landshuter Allee 10 
              80637 München 
              Deutschland 
              Telefax: +49 (0) 89 / 88 96 906-55 
              E-Mail: 4sc@linkmarketservices.eu 

Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung einer Vollmacht das Formular verwenden, welches nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird. Ein entsprechendes Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.4sc.de/investoren/hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Eine Vollmacht kann auch elektronisch über den passwortgeschützten Internetservice unter www.4sc.de/investoren/ hauptversammlung (siehe vorstehend unter Abschnitt II. "Passwortgeschützter Internetservice") gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Ablauf des 18. September 2025 (24:00 Uhr MESZ) erteilt, geändert oder widerrufen werden. Die für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices erforderlichen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) werden zusammen mit den Eintrittskarten nach form- und fristgerechter Anmeldung zugesandt. Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.

Bei der Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder sonstigen nach -- 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gilt das Erfordernis der Textform nicht. Allerdings sind in diesen Fällen die Regelungen in -- 135 AktG sowie möglicherweise weitere Besonderheiten zu beachten, die von den jeweils Bevollmächtigten vorgegeben werden und bei diesen zu erfragen sind.

Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Als Service bietet die Gesellschaft den Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Auch für Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, sind die fristgemäße Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes, wie vorstehend im Abschnitt I. beschrieben, erforderlich.

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können bis zum Ablauf des 18. September 2025 (24:00 Uhr MESZ) per Post, Telefax oder E-Mail an vorstehend in diesem Abschnitt III. genannte Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse oder über den passwortgeschützten Internetservice unter www.4sc.de/investoren/ hauptversammlung (siehe vorstehend unter Abschnitt II.) gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Ablauf des 18. September 2025 (24:00 Uhr MESZ) erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.4sc.de/investoren/hauptversammlung zum Download zur Verfügung.

Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Beschlussvorschlägen vorliegt. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten und Weisungen zur Ausübung sonstiger Aktionärsrechte, insbesondere zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zur Stellung von Fragen oder Anträgen entgegen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

IV.           Weitere Angaben zu den Rechten der Aktionäre 

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß -- 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR am Grundkapital erreichen (letzteres entspricht 500.000 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen müssen schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet werden und der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 19. August 2025 (24:00 Uhr MESZ) zugegangen sein.

Ergänzungsverlangen können an die nachfolgend genannte Anschrift gerichtet werden:

              4SC AG 
              Vorstand 
              Fraunhoferstraße 22 
              82152 Planegg-Martinsried 
              Deutschland 

Die Antragsteller haben gemäß -- 122 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der erforderlichen Anzahl an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten; auf die Fristberechnung finden -- 70 AktG und -- 121 Abs. 7 AktG Anwendung.

Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.4sc.de/investoren/ hauptversammlung bekannt und zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß ---- 126 Abs. 1 und 127 AktG

Aktionäre können Gegenanträge (nebst einer etwaigen Begründung) gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt und Wahlvorschläge an die Gesellschaft übersenden.

Gegenanträge sowie Wahlvorschläge, die bis spätestens 4. September 2025 (24:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sind, werden, soweit die übrigen Voraussetzungen für eine Veröffentlichungspflicht nach ---- 126, 127 AktG erfüllt sind, unverzüglich nach ihrem Eingang einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.4sc.de/investoren/hauptversammlung zugänglich gemacht:

              4SC AG 
              Vorstand 
              Fraunhoferstraße 22 
              82152 Planegg-Martinsried 
              Deutschland 
              Telefax: +49 (0) 89 / 700 763-29 
              E-Mail: ohv.2025@4sc.com 

Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu etwaigen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

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