EQS-Adhoc: TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: Vorsorgliche Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG

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29.08.2025 / 20:00 Uhr

EQS-Ad-hoc: TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG / Schlagwort(e): Sonstiges 
TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: Vorsorgliche Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG 
2025-08-29 / 20:00 CET/CEST 
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TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: Vorsorgliche Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG 
 
München, 29. August 2025 - Der Vorstand der TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG (Aktie: ISIN: DE0007501009 / WKN: 
750100) nimmt bei Ausübung pflichtgemäßen Ermessens an, dass sich aufgrund einer eingetretenen Notwendigkeit zur 
Vornahme von außerplanmäßigen Abschreibungen auf Beteiligungen, welche sich im Rahmen der laufenden Abschlussprüfung 
für das Geschäftsjahr 2024 herausgestellt hat, das handelsbilanzielle Eigenkapital (HGB) der TTL Beteiligungs- und 
Grundbesitz-AG in der Zeit zwischen dem 31. Dezember 2024 und dem 27. Juni 2025 auf weniger als die Hälfte des 
Grundkapitals reduziert hatte. 
 
Die nunmehr notwendig gewordenen Abschreibungen in Höhe von rund EUR 15,7 Mio. wirken sich fortführend auch auf die 
Höhe des bilanziellen Eigenkapitals im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 aus. 
 
Zur Stärkung des Eigenkapitals der TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG wurden - unabhängig von vorstehender 
Abschreibung - bereits am 27. Juni 2025 Darlehensverträge zwischen der TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG als 
Darlehensnehmerin und der TTL Real Estate Mezzanine Investments GmbH & Co. KG als Darlehensgeberin mit einem 
valutierenden Gesamtnennbetrag in Höhe von rund EUR 51,2 Mio. hinsichtlich der Kriterien Nachrangigkeit, 
Erfolgsabhängigkeit der Vergütung sowie Teilnahme am Verlust bis zur vollen Höhe und Langfristigkeit der 
Kapitalüberlassung geändert. Diese Änderung ermöglicht es der Gesellschaft nach Ansicht des Vorstandes, den 
Darlehensbetrag entsprechend der Stellungnahme 1/1004 des HFA des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) im 
handelsrechtlichen Eigenkapital der Gesellschaft ausweisen zu können. Aufgrund dieser Maßnahme geht der Vorstand in 
Ausübung pflichtgemäßen Ermessens davon aus, dass der zwischenzeitlich eingetretene Verlust des hälftigen Grundkapitals 
nicht mehr besteht. 
 
Der Vorstand wird dennoch - aufgrund der Unsicherheiten in der rechtlichen Bewertung - unverzüglich eine 
Hauptversammlung einberufen, um den vermutlich eingetretenen, aber nach seiner Ansicht nicht mehr vorhandenen Verlust 
in Höhe der Hälfte des Grundkapitals nach § 92 AktG anzuzeigen. 
 
Mitteilende Person 
Theo Reichert 
Vorstandsvorsitzender 
Tel: +49 89 381611-0 
E-Mail: presse@ttl-ag.de 
 
Ansprechpartner für Investoren und Presse 
Kornelia Kneissl 
K2K GmbH 
Tel. +49 151 56596120 
E-Mail: presse@ttl-ag.de 
 
Ende der Insiderinformation 
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2025-08-29 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten 
und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter https://eqs-news.com 
 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG 
              Maximilianstraße 35C 
              80539 München 
              Deutschland 
Telefon:      +49 (0)89 381611-0 
Fax:          +49 (0)89 3915-92 
E-Mail:       sekretariat@ttl-ag.de 
Internet:     www.ttl-ag.de 
ISIN:         DE0007501009 
WKN:          750100 
Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, 
              Tradegate Exchange 
EQS News ID:  2190958 
  
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2190958  2025-08-29 CET/CEST

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