Gerresheimer korrigiert Umsätze aus Bill-and-Hold-Vereinbarungen 2024
22.12.2025 / 17:09 Uhr
DOW JONES--Die Gerresheimer AG muss einräumen, alle Bill-and-Hold-Umsätze im Konzernabschluss 2024 von rund 28 Millionen Euro falsch gebucht zu haben und will diese nun korrigieren. Gerresheimer hatte nach eigenen Angaben im Anschluss an die von der Bafin eingeleitete Prüfung des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2024 eine Untersuchung durch eine unabhängige externe Rechtsanwaltskanzlei beauftragt. "Diese Untersuchung hat ergeben, dass die Erfassung von Umsätzen aus Bill-and-Hold-Vereinbarungen durchgängig nicht den Anforderungen der IFRS entsprach und diese Umsätze systematisch zu früh erfasst wurden", teilte der Konzern am Montagnachmittag mit.
Gerresheimer will diesen Rechnungslegungsfehler bei der Aufstellung des Konzernabschlusses 2025 in den Vorjahreszahlen korrigieren. Die im Konzernabschluss 2024 erfassten Umsätze aus Bill-and-Hold-Vereinbarungen von rund 28 Millionen Euro sollen korrigiert und in den Umsatzerlösen des Geschäftsjahres 2025 erfasst werden. Gegenläufig wirkt sich die Korrektur von Umsätzen aus Bill-and-Hold-Vereinbarungen aus dem Geschäftsjahr 2023 von rund 10 Millionen Euro aus, die nun in den Umsatzerlösen des Geschäftsjahres 2024 erfasst werden.
Durch die Korrektur dieser Umsätze werden sich die im Geschäftsjahr 2024 berichteten Umsätze von 2,036 Milliarden Euro laut Gerresheimer voraussichtlich um rund 1 Prozent (rund 18 Millionen Euro), das berichtete bereinigte EBITDA von 419,4 Millionen Euro um rund 1 Prozent (rund 5 Millionen Euro) und das berichtete bereinigte Ergebnis je Aktie von 4,67 Euro um rund 2 Prozent (rund 0,10 Euro) verringern.
Gerresheimer will im Konzernabschluss 2025 keine Umsätze aus neuen Bill-and-Hold-Vereinbarungen berücksichtigen und auch zukünftig auf diese Praxis verzichten. Soweit derartige Erlöse in den Umsatzzahlen der im Geschäftsjahr 2025 unterjährig veröffentlichten Finanzinformationen bereits enthalten waren, werden diese in den jeweils folgenden Veröffentlichungen im Geschäftsjahr 2026 durch die Anpassung der Vorjahreswerte korrigiert. Im Halbjahresfinanzbericht 2025 betreffe dies voraussichtlich Umsatzerlöse von insgesamt rund 4 Millionen Euro. Gerresheimer erklärte weiter, man werde mit der Bafin im Rahmen der Prüfung des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts 2024 "weiterhin vollumfänglich kooperieren".
Im Herbst hatte die Bafin eine Prüfung des Gerresheimer-Konzernabschlusses zum 30. November 2024 eingeleitet und darauf verwiesen, dass das Unternehmen möglicherweise Umsatzerlöse für einige Kundenverträge erfasst habe, obwohl diese noch nicht realisiert worden waren. Mit der Ankündigung war die Aktie des MDAX-Konzerns eingebrochen. Gerresheimer hatte Ende Oktober mitgeteilt, dass nach einer ersten externen Prüfung durch eine Rechtsanwaltskanzlei womöglich rund 3 Millionen Euro fälschlicherweise als Umsatz im Geschäftsjahr 2024 erfasst worden seien. Auf Basis dieser Erkenntnisse sollte die von Gerresheimer beauftragte Kanzlei auch die weiteren Bill-and-Hold-Vereinbarungen aus dem Jahr aufarbeiten.
Bei einer Bill-and-Hold-Verkaufsvereinbarung stellt ein Verkäufer einem Kunden Ware in Rechnung, hält diese aber bis zu einem späteren Zeitpunkt in seinem Besitz. Gründe dafür können sein, dass dem Kunden noch der nötige Platz zur Lagerung dieser Ware fehlt, oder er die Versorgung mit einem knappen Produkt absichern möchte. Für die Bilanzierung gelten strenge Regeln.
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com
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