PTA-News: Advanced Bitcoin Technologies AG: savedroid AG schließt Call-Option-Vertrag zum Verkauf der gesamten Krypto-Herausgabeforderung gegen Ex-Treuhänder - Türkische KAF Technology prüft Übernahme des gesamten Titels mit aktuellem Marktwert >36 Mio. Euro
23.12.2025 / 15:28 Uhr
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Advanced Bitcoin Technologies AG: savedroid AG schließt Call-Option-Vertrag zum Verkauf der gesamten Krypto-Herausgabeforderung gegen Ex-Treuhänder
Türkische KAF Technology prüft Übernahme des gesamten Titels mit aktuellem Marktwert >36 Mio. Euro
Frankfurt am Main (pta000/23.12.2025/15:28 UTC+1)
Advanced Bitcoin Technologies AG: savedroid AG schließt Call-Option-Vertrag zum Verkauf der gesamten Krypto-Herausgabeforderung gegen Ex-Treuhänder
Türkische KAF Technology prüft Übernahme des gesamten Titels mit aktuellem Marktwert >36 Mio. Euro
Frankfurt am Main, 23. Dezember 2025 - Die savedroid AG, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Advanced Bitcoin Technologies AG (ABT, ISIN: DE000A2YPJ22), hat mit dem türkischen FinTech-Unternehmen KAF Technology einen Call-Option-Vertrag zum Verkauf der gesamten rechtskräftig titulierten Herausgabeforderung von Kryptowährungsguthaben gegen den ehemaligen ICO-Treuhänder geschlossen. Der Marktwert der vom Ex-Treuhänder, Herrn Rechtsanwalt Axel Hellinger, rechtswidrig zurückgehaltenen Kryptowährungen beträgt aktuell mehr als 36 Mio. Euro. Auf Grundlage des Vertrags wird KAF Technology im nächsten Schritt eine Due Diligence zur Übernahme der gesamten Krypto-Herausgabeforderung durchführen. Darauf aufbauend hat KAF Technology bis zum 31. März 2026 Zeit, um final über die Übernahme des gesamten Titels zu entscheiden und die Call-Option gemäß dem heute gemeinsam unterzeichneten Vertrag auszuüben. Über weitere Details des Vertrags wurde mit dem potenziellen Käufer Stillschweigen vereinbart.
Unterdessen hat die savedroid AG die Rechtsverfahren gegen den widerrechtlich handelnden Ex-Treuhänder ihres Initial Coin Offering (ICO) fortgesetzt. Im Rahmen des dritten Zwangsvollstreckungsverfahrens hatte das Landgericht (LG) Bonn den Ex-Treuhänder bereits im August 2025 erneut zu 25.000 Euro Zwangsgeld bzw. bei Nichtzahlung ersatzweise zu Zwangshaft auf Basis eines Tagessatzes von 200 Euro, was in Summe insgesamt 125 Tagen Zwangshaft entsprechen würde, verurteilt. Nach sofortiger Beschwerde der Gegenpartei, hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln im November 2025 das Urteil des LG Bonn bestätigt. Das neuerliche Zwangsgeld wird schnellstmöglich durch Gerichtsvollzieher beigetrieben werden. Im Zuge der Schadenersatzklage aufgrund von durch die verspätete Herausgabe der Kryptowährungen entstandenen Verzugsschäden in Höhe von 1,5 Mio. Euro gegen den widerrechtlich handelnden Ex-Treuhänder hat das LG Bonn Mitte Dezember 2025 den Antrag der savedroid AG in der ersten Instanz zunächst abgewiesen. Die savedroid AG wird gegen dieses Urteil kurzfristig Berufung einlegen und das Schadenersatzverfahren zeitnah in der zweiten Instanz vor dem OLG Köln fortsetzen.
Parallel haben die beiden Investoren aus Deutschland und Bulgarien, die im Mai 2024 eine Beteiligung an einem Teil der rechtskräftig titulierten Herausgabeforderung von Kryptowährungsguthaben erworben hatten, Mitte Dezember 2025 jeweils eigene Zwangsvollstreckungsverfahren mit den Anträgen auf die Verhängung von Zwangshaft gegen den widerrechtlich handelnden Ex-Treuhänder beim LG Bonn eingereicht. Damit wird die Zwangsvollstreckung der rechtskräftig titulierten Krypto-Herausgabeforderung mit einem aktuellen Marktwert von mehr als 36 Mio. Euro konsequent vorangetrieben, um diese schnellstmöglich erfolgreich abzuschließen.
Investoren- und Medienkontakt Dr. Yassin Hankir Vorstandsvorsitzender Advanced Bitcoin Technologies AG E-Mail: ir@abt-ag.com
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