DHL-CEO weist auf HV Kartellklage als unbegründet zurück
02.05.2025 / 13:20 Uhr
Von Ulrike Dauer
DOW JONES--DHL-CEO Tobias Meyer hat die Vorwürfe eines Klägers, der als Wettbewerber der DHL-Tochter Deutsche Post in einem Rechtsstreit mutmaßliches Preisdumping vorwirft, auf der Jahreshauptversammlung zurückgewiesen.
"Wir stellen uns natürlich jeder Klage und respektieren die Entscheidung der Gerichte. Im Fall DVS halten wir die Klage aber weiterhin sowohl in der Sache wie in der Höhe für unbegründet", sagte Meyer als Antwort auf Fragen mehrerer Aktionäre. Unter anderem Marc Tüngler von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) sowie Hendrik Schmidt von der DWS wollten eine Einordnung der Kartellklage und des vom Kläger bezifferten Schadens in Höhe von rund 1 Milliarde Euro.
Der Vorwurf, DHL-Vorstand und -Aufsichtsrat hätten ihre Compliance-Pflichten bei der wettbewerblichen Handhabung inhaltsgleicher Sendungen nicht erfüllt, sei "durchschaubar konstruiert" und "in keiner Weise zutreffend", sagte Meyer.
Der Post-Wettbewerber Deutscher Versand Service (DVS) wirft der Deutschen Post in einem seit 2021 laufenden Gerichtsverfahren mutmaßliches Preisdumping vor. Im März hatte der Investor 7Square Partners, der an DVS beteiligt ist, den Druck auf den DAX-Konzern erhöht. In einem Brief an ausgewählte Mitglieder von DHL-Vorstand und -Aufsichtsrat hat 7Square Partners beide Gremien aufgefordert, die mutmaßlich illegalen Praktiken bei Post & Paket Deutschland beim Briefporto zu unterbinden. DVS werde die gerichtliche Auseinandersetzung "im Zweifel auch durch alle Instanzen" verfolgen und auch als Post-Aktionär künftig bessere Compliance sicherstellen. Dow Jones Newswires hatte Einblick in den Brief.
Hintergrund ist das seit 2021 laufende Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf, in dem DVS der Deutschen Post vorwirft, mindestens zwischen 2012 und 2019 Briefsendungen von Großkunden, die als Standardbrief hätten frankiert werden müssen, zum niedrigeren Porto für Dialogpost transportiert zu haben. Auch in anderen Fällen habe die Deutsche Post (DPAG) "Standardbriefsendungen günstiger angeboten (...) als es der DPAG als marktbeherrschendes Unternehmen regulierungs- und/oder wettbewerbsrechtlich erlaubt ist". Dadurch werde Wettbewerbern "erheblicher Schaden" zugefügt, der sich für DVS derzeit auf rund 1 Milliarde Euro belaufe.
Kontakt zur Autorin: ulrike.dauer@wsj.com; @UlrikeDauer_
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May 02, 2025 07:19 ET (11:19 GMT)
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