PTA-News: EvoCare Holding AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 30. Mai 2025
02.05.2025 / 15:46 Uhr
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
EvoCare Holding AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 30. Mai 2025
Fürth (pta000/02.05.2025/15:45 UTC+2)
EvoCare Holding AG, Fürth
Amtsgericht Fürth, HR B 17661
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 30. Mai 2025
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Freitag, den 30. Mai 2025, um 10.00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,
wir laden Sie hiermit zu einer ordentlichen Hauptversammlung 2024 der EvoCare Holding Aktiengesellschaft ein.
Die Tagesordnung sowie Erläuterungen zu dem einzigen Tagesordnungspunkt der Hauptversammlung von Vorstand und Aufsichtsrat fügen wir bei.
Wenn Sie Anträge stellen möchten, bitten wir Sie um Übersendung an die vorgenannte Adresse der Gesellschaft oder per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Fürth, den 24.04.2025
lhre EvoCare Holding AG
Dr. Achim Hein Vorstand
Tagesordnung zur Hauptversammlung der EvoCare Holding AG am 30.05.2025
1. Bericht des Vorstands über die Entwicklung der Gesellschaft 2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der EvoCare Holding Aktiengesellschaft, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2023 3. Beschussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 6. Beschussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 7. Wahlen zum Aufsichtsrat
Ergänzende Informationen zur Tagesordnung
Zu TOP 2: Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt und somit gem. ---- 172, 173 AktG festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist somit nicht erforderlich.
Zu TOP 3: Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich, da die Gesellschaft keinen Gewinn erwirtschaftet hat.
Zu Top 4: Es wird vorgeschlagen, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 zu erteilen.
Zu Top 5: Es wird vorgeschlagen, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 zu erteilen.
Zu Top 6: Die Gesellschaft ist als sog. Kleinst-Aktiengesellschaft nach den handelsrechtlichen Vorschriften nicht verpflichtet, den Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen (---- 267, 316 Abs. 1 HGB). Auf eine solche Prüfung wurde bisher verzichtet. Es wird vorgeschlagen, für das GJ 2024 ebenfalls darauf zu verzichten.
Zu TOP 7: Die Amtszeit des gegenwärtigen Aufsichtsrats endet für alle Aufsichtsratsmitglieder mit der Hauptversammlung, die über Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach ---- 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie -- 9 Abs. 1 der Satzung aus 5 Mitgliedern zusammen und wird von der Hauptversammlung gewählt, soweit von dem Entsendungsrecht gemäß -- 9 Abs. Abs. 6 der Satzung kein Gebrauch gemacht wird. Letzteres ist vorliegend nicht der Fall.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:
a) Dr. Ralf Kohnen, Vorstand i.R., Schlüsselfeld b) Patricia Hein, Angestellte Betriebswirtin, Dietenhofen c) Lilu-Gracia Hein, kaufm. Angestellte, Dietenhofen d) NN e) NN
Herr Dr. Ralf Kohnen war langjähriges Vorstandsmitglied der Gesellschaft und kennt daher das Geschäft der Gesellschaft in allen Details. Mit seinem Wechsel in den Aufsichtsrat soll der Gesellschaft dieses Wissen und die Erfahrung von Herrn Kohnen erhalten bleiben. Herr Kohnen ist einer der Hauptaktionäre der Gesellschaft.
Frau Patricia Hein ist Mitgründerin der Gesellschaft und kennt das Geschäft der Gesellschaft operativ sowie in ihrer Funktion als Aufsichtsrätin. Ihre Kandidatur als AR-Mitglied soll der Gesellschaft diese Erfahrung erhalten. Frau Hein ist eine der Hauptaktionäre der Gesellschaft.
Frau Lilu-Gracia Hein hat bereits als Aufsichtsrätin die Perspektive junger Menschen, die besondere Anforderungen an die Customer Journey und Usability von digitalen Anwendungen und der Leistungserbringer-Patienten-Beziehung haben, in die strategischen Überlegungen der Gesellschaft eingebracht. Frau Lilu-Gracia Hein ist keine Aktionärin der Gesellschaft.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach -- 16 der Satzung der Gesellschaft in ihrer derzeit gültigen Fassung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden:
EvoCare Holding Aktiengesellschaft c/o HV AG Schwabacher Straße 261 90763 Fürth Telefax: 09113238019 E-Mail: info@EvoCare.de
Die Anmeldung zur Hauptversammlung muss der Gesellschaft spätestens bis zum 23.05.2025 (24:00 Uhr MESZ) unter der vorstehend genannten Adresse zugehen. Die Anmeldung kann gemäß -- 16 Abs. 3 der Satzung schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes erfolgt durch die Gesellschaft. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag.
Eintrittskarten werden nicht vergeben.
Stimmabgabe in der Hauptversammlung
Sie können Ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung ausüben.
Sofern Sie verhindert sind, persönlich an der Hauptversammlung teilzunehmen, empfehlen wir Ihnen, sich durch einen Stimmrechtsvertreter bei der Stimmabgabe vertreten zu lassen. Sofern Sie davon Gebrauch machen wollen, bitten wir Sie, uns eine unterschriebene Vollmacht im Original an die Gesellschaft oder per E-Mail an info@EvoCare.de bis spätestens 23.05.2025 (24:00 Uhr MESZ) (Eingang bei der Gesellschaft) zuzusenden.
Rechte der Aktionäre gem. -- 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des gezeichneten Grundkapitals erreichen (dies entspricht 602.082 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist an den Vorstand der EvoCare Holding Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft unter der nachstehend genannten Adresse spätestens 24 Tage vor der Versammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird. Das Verlangen muss daher bis spätestens 06.05.2025 (24:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft eingehen.
(Ende)
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Aussender: EvoCare Holding AG Schwabacher Straße 261 90763 Fürth Deutschland Ansprechpartner: EvoCare Holding AG E-Mail: achim.hein@evocare.de Website: www.evocare.de ISIN(s): - (Sonstige) Börse(n): -
[ source: https://www.pressetext.com/news/1746193500927 ]
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