PTA-CMS: Bank für Tirol und Vorarlberg AG: Veröffentlichung des Beschlusses über die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien - Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018
30.05.2025 / 09:46 Uhr
Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß -- 119 Abs. 9 BörseG
Bank für Tirol und Vorarlberg AG: Veröffentlichung des Beschlusses über die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien
Veröffentlichung gemäß -- 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm ---- 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018
Innsbruck (pta000/30.05.2025/09:46 UTC+2)
Der Vorstand der BTV hat am 30.05.2025 beschlossen, von den im Zuge der Aktienrückkaufprogramme 2022, 2023, 2024 sowie 2025 erworbenen eigenen 12.801Stück Stammaktien, 2.662 Stück Stammaktien an den Vorstand sowie leitende Angestellte im Wege der Vergütung in Aktien gem. -- 39b BWG gemäß den Beschlussfassungen in den Sitzungen des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates der BTV vom 26.03.2020, 25.03.2021, 30.03.2022, 30.03.2023, 27.03.2024 sowie 27.03.2025 zu verkaufen bzw. zu übertragen. Dieser Beschluss sowie die Veräußerung der eigenen Aktien werden hiermit gemäß -- 65 Abs 1a AktG iVm -- 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 und gemäß ---- 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 15.05.2024. 2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 15.05.2024 gemäß -- 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm
-- 119 Abs. 7 BörseG 2018 über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung (euro adhoc) und auf
der Internetseite der BTV, www.btv.at. 3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung eigener Aktien: die eigenen Aktien sollen am 05.06.2025 veräußert
bzw. übertragen werden. 4. Die Veräußerung eigener Aktien bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stammaktien der BTV. 5. Beabsichtigt ist die Veräußerung eigener Aktien von bis zu 2.662 Stück Stammaktien der BTV, das entspricht einem
Anteil am stimmberechtigten und gesamten Grundkapital der BTV von ca. 0,007 %. 6. Der Gegenwert je zugeteilter Stammaktie beträgt hinsichtlich der
• unter dem Aktienrückkaufprogramm 2022 zu übertragenden 581 Stück Stammaktien EUR 32,80 • unter dem Aktienrückkaufprogramm 2023 zu übertragenden 142 Stück Stammaktien EUR 42,00 • unter dem Aktienrückkaufprogramm 2024 zu übertragenden 206 Stück Stammaktien EUR 55,50 • unter dem Aktienrückkaufprogramm 2025 zu übertragenden 1.733 Stück Stammaktien EUR 61,50
(jeweils gewichteter Durchschnittspreis sämtlicher im Rahmen der Aktienrückkaufprogramme 2022, 2023, 2024 sowie 2025 rückgekaufter BTV-Stammaktien).
7. Die Veräußerung bzw. Zuteilung erfolgt außerhalb der Börse und zu dem Zweck, diese Aktien für die Vergütung des Vorstandes sowie leitender Angestellter (variabler Anteil der jeweiligen Vergütungen gem. -- 39b BWG in Aktien) zu verwenden. 8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine 9. Die BTV beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß ---- 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.btv.at, zu erfüllen.
Innsbruck, am 30.05.2025 Vorstand der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
(Ende)
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Aussender: Bank für Tirol und Vorarlberg AG Stadtforum 1 6020 Innsbruck Österreich Ansprechpartner: Dr. Reinhard Pircher Tel.: +43 5053331500 E-Mail: reinhard.pircher@btv.at Website: www.btv.at ISIN(s): AT0000625504 (Aktie) Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
[ source: https://www.pressetext.com/news/1748591160824 ]
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