DocMorris AG: BGH bestätigt Zulässigkeit von Rezept-Boni

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17.07.2025 / 10:00 Uhr

DocMorris AG / Schlagwort(e): Rechtssache 
DocMorris AG: BGH bestätigt Zulässigkeit von Rezept-Boni 
2025-07-17 / 10:00 CET/CEST 
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
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Frauenfeld, 17. Juli 2025 
 
Medienmitteilung 
Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR 
BGH bestätigt Zulässigkeit von Rezept-Boni 
  
 
  . BGH folgt Linie des Europäischen Gerichtshofs 
  . BGH sieht keine Gefährdung der Arzneimittelversorgung 
  . DocMorris führt Bargeldbonus wieder ein 
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute der Revision der Beklagten stattgegeben. Das Urteil des Oberlandesgerichts 
München (6 U 1509/14) zur Untersagung von Boni bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel (Rx) wurde 
aufgehoben. Die auf ein Verbot eines Rezept-Bonus ausgerichtete Klage des Bayerischen Apothekerverbands (BAV) wurde 
insgesamt abgewiesen. 
 
Aus Sicht der Richter konnten keine statistischen Daten oder andere aussagekräftige Nachweise beigebracht werden, die 
belegen würden, dass eine Preisbindung bei Rx-Arzneimitteln notwendig sei, um die Gesundheit der Patienten und die 
flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschlang zu sichern. Der BGH konnte in der mündlichen Verhandlung am 7. 
Mai keinen Zusammenhang zwischen dem Rezept-Bonus und dem Rückgang der Apothekenanzahl erkennen. Online-Apotheken 
würden vielmehr dazu beitragen, die Versorgung in der Fläche zu sichern. 
 
Das Urteil des BGH steht im Einklang mit der Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 
2016, der zufolge eine starre Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gegen Unionsrecht verstößt 
(EuGH, Rs. 148/15 - «Deutsche Parkinson Vereinigung»). Am 27. Februar dieses Jahres hat der EuGH zudem erneut 
bestätigt, dass Rabatt- und Boni-Werbung einer EU-Versandapotheke für den Bezug von verschreibungspflichtigen 
Arzneimitteln generell zulässig sind und ein entsprechendes Verbot gemeinschaftsrechtswidrig ist (Rechtssache C-517/ 
23). 
 
"Das heutige Urteil des BGH unterstreicht unsere Rechtsauffassung einmal mehr", sagt Walter Hess, CEO DocMorris. "Wir 
haben unseren Kunden stets Rezept-Boni zu unseren Lasten gewährt und werden dies nun auch wieder tun. Die Belastung der 
Patienten ist in den letzten Jahren gestiegen, ihre durchschnittliche Zuzahlung pro Packung hat sich seit 2019 um 10 
Prozent auf 3,30 EUR erhöht. Der Bonus reduziert diese Belastung. Damit können kranke Menschen bei ihren 
Gesundheitsausgaben sparen, ohne dass zusätzliche Kosten für das Gesundheitssystem entstehen." 
 
DocMorris gewährt Kundinnen und Kunden wieder Rezept-Bonus 
Auf Basis des aktuellen BGH-Urteils gewährt DocMorris ihren Kunden ab sofort wieder einen finanziellen Bonus.  Der 
Bonus gilt bei Online-Bestellungen für alle Medikamente auf Rezept. Er wird dem Kundenkonto gutgeschrieben und 
automatisch am Ende des Quartals per Banküberweisung ausgezahlt. 
  
 
Kontakt für Analysten und Investoren 
Dr. Daniel Grigat, Head of Investor Relations & Sustainability 
E-Mail: ir@docmorris.com, Telefon: 41 52 560 58 10 
 
Kontakt für Medien   
Torben Bonnke, Director Communications 
E-Mail: media@docmorris.com, Telefon: +49 171 864 888 1 
 
Agenda 
 
19. August 2025  Halbjahresergebnis 2025 (Conference Call/Webcast) 
16. Oktober 2025 Q3/2025 Trading update 
20. Januar 2026  Umsatz 2025 
19. März 2026    Jahresergebnis 2025 und Ausblick 2026 (Conference Call/Webcast) 
16. April 2026   Q1/2026 Trading update 
12. Mai 2026     Ordentliche Generalversammlung, Zürich 
19. August 2026  Halbjahresergebnis 2026 (Conference Call/Webcast) 
15. Oktober 2026 Q3/2026 Trading update 

DocMorris Die Schweizer DocMorris AG ist ein führendes Unternehmen in den Bereichen Online-Apotheke, Marktplatz sowie professionelle Gesundheitsversorgung mit starken Marken in Deutschland und weiteren europäischen Ländern. Die Belieferung erfolgt hauptsächlich aus dem hochautomatisierten Logistikzentrum im niederländischen Heerlen mit einer Kapazität von 27 Millionen Paketen pro Jahr. In Spanien und Frankreich betreibt das Unternehmen den in Südeuropa führenden Marktplatz für Gesundheits- und Pflegeprodukte. Mit ihrem Geschäftsmodell bietet DocMorris ihren Patienten, Kunden und Partnern ein breites Spektrum an Produkten und Dienstleistungen. Sie verfolgt damit die Vision, ein digitales Gesundheitsökosystem zu schaffen, in der die Menschen ihre Gesundheit mit einem Klick managen können. Im Jahr 2024 erzielten rund 1'600 Mitarbeiter in Deutschland, den Niederlanden, Spanien, Frank-reich, Portugal und der Schweiz mit über 10 Millionen aktiven Kunden einen Aussenumsatz von CHF 1'085 Mio. Die Aktien der DocMorris AG sind an der SIX Swiss Exchange kotiert (Valor 4261528, ISIN CH0042615283, Ticker DOCM). Weitere Informationen unter corporate.docmorris.com.

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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  DocMorris AG 
              Walzmühlestrasse 49 
              8500 Frauenfeld 
              Schweiz 
ISIN:         CH0042615283 
Börsen:       SIX Swiss Exchange 
EQS News ID:  2171180 
  
Ende der Mitteilung  EQS News-Service 
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2171180  2025-07-17 CET/CEST

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