PTA-News: Murphy&Spitz Green Capital AG: Murphy&Spitz Green Bond Fund erfüllt ESMA-Leitlinien - Artikel-9-Fonds erfüllt weiterhin die höchsten Anforderungen an nachhaltige Geldanlagen

07.08.2025 / 11:57 Uhr

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Murphy&Spitz Green Capital AG: Murphy&Spitz Green Bond Fund erfüllt ESMA-Leitlinien

Artikel-9-Fonds erfüllt weiterhin die höchsten Anforderungen an nachhaltige Geldanlagen

Foto: iStock/Boy Wirat

Bonn, 07.08.2025 (pta000/07.08.2025/11:57 UTC+2)

Der Murphy&Spitz Green Bond Fund (ISIN: DE000A3CQVS2) erfüllt weiterhin die höchsten Anforderungen an nachhaltige Geldanlagen. Der Fonds entspricht den strengen Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) für Fonds mit nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen im Namen. Auch der Status als Artikel-9-Fonds entsprechend der EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) bleibt erhalten.

Anlagespektrum erweitert sich

Murphy&Spitz hat gemeinsam mit der Monega, der Kapitalverwaltungsgesellschaft des Green Bond Fund, bei der Überprüfung der ESMA-Leitlinien die Anlagebedingungen an regulatorische Erfordernisse angepasst. Der Fonds verpflichtet sich zu den Mindestausschlüssen entsprechend der Paris-Aligned Benchmark (PAB) und zu einer Investitionsquote von mindestens 80% in nachhaltige Anlageziele. "Der Fonds bleibt ein Corporate Bond und investiert nach Artikel 9 SFDR wie bisher in nachhaltige Unternehmen und Projekte", erläutert Fondsmanager Andrew Murphy, "das Anlagespektrum erweitert sich hingegen."

Was ändert sich? Bisher hat der Fonds vornehmlich in Green Bonds investiert, also in Unternehmensanleihen, die die Green Bond Principles der International Capital Market Association erfüllen. Künftig kann der Fonds zudem in Unternehmensanleihen investieren, die soziale oder andere nachhaltigkeitsbezogene Ziele oder Projekte verfolgen. Anlageziele sind damit auch Social Bonds bzw. Sustainability(-Linked) Bonds oder Anleihen von Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit zu folgenden nachhaltigen Branchen beitragen: Erneuerbare Energien, nachwachsende Rohstoffe, Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft, nachhaltige Mobilität, ökologisches Bauen und nachhaltige Bauwirtschaft, Naturkost und ökologische Landwirtschaft, Gesundheit, Bildung und Wasser.

Mindestens 51 Prozent werden in Green Bonds investiert

"Als Artikel-9-Fonds erfüllt das Anlagespektrum weiterhin die höchsten Anforderungen an nachhaltige Geldanlagen", so Andrew Murphy weiter. "Ausschlusskriterien sind beispielsweise Atom, Waffen und Gas." Der Fonds muss mindestens 80 Prozent seines Wertes entsprechend seiner nachhaltigen Anlagestrategie und mindestens 51 Prozent in Green Bonds investieren.

Was ist der Hintergrund? Diese Anpassung fand im Rahmen der Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) statt. Sie definieren die Anforderungen an Fonds, damit sie in ihrem Namen Wörter wie Umwelt (Environment), Soziales (Social), gute Unternehmensführung (Governance) oder andere nachhaltigkeitsbezogene Begriffe verwenden können.

(Ende)

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Aussender:            Murphy&Spitz Green Capital AG 
                      Weberstraße 75 
                      53113 Bonn 
                      Deutschland 
Ansprechpartner:      Jürgen Anton 
Tel.:                 +49228243911-27 
E-Mail:               anton@murphyandspitz.de 
Website:              www.ms-green-capital.de 
ISIN(s):              DE000A3CQVS2 (Fonds) 
Börse(n):             Freiverkehr in Düsseldorf 

[ source: https://www.pressetext.com/news/1754560620798 ]

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