EU-Gericht weist Klage von Zalando gegen Online-Inhaltsgesetz ab
03.09.2025 / 10:59 Uhr
Von Edith Hancock
DOW JONES--Zalando hat vor einem EU-Gericht einen Rückschlag zu seiner Einstufung erlitten. Das Gericht der Europäischen Union bestätigte eine EU-Entscheidung, dem deutschen Online-Mode-Händler im Rahmen des EU-Gesetzes über digitale Inhalte strengere Regeln aufzuerlegen.
Das Gericht teilte am Mittwoch mit, es stütze die Entscheidung der Europäische Kommission, Zalando im Rahmen des Digital Services Act als "sehr große Online-Plattform" einzustufen.
Das Regelwerk der EU verlangt von Unternehmen, die so eingestuft sind, mehr Initiative gegen illegale und schädliche Online-Inhalte sowie gegen illegale oder gefährliche Produkte, die auf ihren Websites verkauft werden. Die EU-Kommission kann bei Verstößen gegen die Vorschriften Geldstrafen verhängen, die bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens ausmachen können.
Ein Zalando-Sprecher sagte Dow Jones Newswires, das Unternehmen analysiere derzeit das Urteil und werde sich kurzfristig dazu äußern.
Die Entscheidung der EU-Kommission zu Zalando stammt von April 2023. Zalando legte sie daraufhin dem Gericht vor und argumentierte, dass es nicht in dieselbe Kategorie wie Plattformen wie Amazon und AliExpress der Alibaba-Gruppe eingeordnet werden sollte. Auch Amazon legte gegen seine eigene Einstufung Berufung ein.
Die Entscheidung des Gerichts kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), dem höchsten europäischen Gericht, angefochten werden.
Kontakt zur Autorin: unternehmen.de@dowjones.com
DJG/DJN/uxd/rio
(END) Dow Jones Newswires
September 03, 2025 04:59 ET (08:59 GMT)
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