EQS-Adhoc: Knaus Tabbert AG akzeptiert Bußgeld wegen fehlerhafter Gewichtsangaben
23.12.2025 / 16:32 Uhr
EQS-Ad-hoc: Knaus Tabbert AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Knaus Tabbert AG akzeptiert Bußgeld wegen fehlerhafter Gewichtsangaben
2025-12-23 / 16:31 CET/CEST
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Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen die Knaus Tabbert AG eine Geldbuße in Höhe von ca. EUR 6,42 Mio. im
Zusammenhang mit den Ermittlungen zu fehlerhaften Gewichtsangaben bei Fahrzeugen der Knaus Tabbert AG verhängt. Die
Gesellschaft hat auf Rechtsmittel gegen den Bescheid verzichtet, womit dessen Rechtskraft eingetreten ist.
Bereits mit Ad-hoc-Mitteilung vom 18. Dezember 2024 hatte die Knaus Tabbert AG über die Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft Stuttgart im Zusammenhang mit fehlerhaften Gewichtsangaben berichtet.
Im Zusammenhang mit diesen Ermittlungen hat die Gesellschaft eine Rückstellung gebildet und erwartet vor dem
Hintergrund des nun festgesetzten Bußgelds keine wesentlichen zusätzlichen Auswirkungen auf die Gewinn- und
Verlustrechnung im Geschäftsjahr 2025.
Die Gesellschaft hat umfassend mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart kooperiert und die Ergebnisse der eigenen
Untersuchungen fortlaufend mit ihr geteilt. Dies wurde von der Staatsanwaltschaft bei der Bemessung der Geldbuße
zugunsten der Gesellschaft berücksichtigt.
Die Knaus Tabbert AG geht derzeit davon aus, dass die Zahlung der Geldbuße im ersten Quartal 2026 erfolgen wird. Mit
vollständiger Zahlung der Geldbuße ist das Verfahren für die Gesellschaft abgeschlossen.
Ende der Insiderinformation
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Originalinhalt anzeigen: EQS News
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Knaus Tabbert AG
Helmut-Knaus-Str. 1
94118 Jandelsbrunn
Deutschland
Telefon: +49 (0)8583 / 21-1
Fax: +49 (0)8583 / 21-380
E-Mail: info@knaustabbert.de
Internet: www.knaustabbert.de
ISIN: DE000A2YN504
WKN: A2YN50
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart,
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