PTA-HV: SCHNIGGE Capital Markets SE: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

30.04.2025 / 15:45 Uhr

Hauptversammlung gemäß -- 121 Abs. 4a AktG

SCHNIGGE Capital Markets SE: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hamburg (pta000/30.04.2025/15:45 UTC+2)

SCHNIGGE Capital Markets SE, Hamburg

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

ISIN DE000A0EKK20, WKN A0EKK2

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

am 10. Juni 2025 um 09:00 Uhr

im Steigenberger Hotel Treudelberg, Lehmsahler Landstraße 45, 22397 Hamburg,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

I. Tagesordnung

              Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024, des Lageberichts der 
              Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 (einschließlich der erläuternden Angaben nach -- 289a des 
              Handelsgesetzbuchs) sowie des Berichts des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2024 
 
1.            Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung erforderlich, 
              da der Verwaltungsrat den von den geschäftsführenden Direktoren aufgestellten Jahresabschluss zum 31. 
              Dezember 2024 gemäß -- 47 Abs. 5 des Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates 
              vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) bereits gebilligt hat und dieser 
              damit festgestellt ist. 
 
              Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 2024 
 
2. 
              Der Verwaltungsrat schlägt vor, 
2.1           dem im Geschäftsjahr 2024 amtierenden geschäftsführenden Direktor Andreas Paul Uelhoff für diesen 
              Zeitraum Entlastung zu erteilen; 
2.2           dem im Geschäftsjahr 2024 amtierenden geschäftsführenden Direktor Rouven de Haan für diesen Zeitraum 
              keine Entlastung zu erteilen. 
              Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2024 
 
3. 
              Der Verwaltungsrat schlägt vor, 
3.1           dem im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitglied des Verwaltungsrats Thomas Ernst Gätcke für den Zeitraum 
              seiner Amtszeit während dieses Geschäftsjahrs Entlastung zu erteilen; 
3.2           dem im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitglied des Verwaltungsrats Dr. Rainer Ropohl für den Zeitraum 
              seiner Amtszeit während dieses Geschäftsjahrs Entlastung zu erteilen; 
3.3           dem im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitglied des Verwaltungsrats Till Gegner für den Zeitraum seiner 
              Amtszeit während dieses Geschäftsjahrs Entlastung zu erteilen; 
3.4           dem im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitglied des Verwaltungsrats Andreas Paul Uelhoff für den Zeitraum 
              seiner Amtszeit während dieses Geschäftsjahrs Entlastung zu erteilen; 
3.5           dem im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitglied des Verwaltungsrats Rouven de Haan für den Zeitraum seiner 
              Amtszeit während dieses Geschäftsjahrs keine Entlastung zu erteilen. 
              Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 
 
4.            Der Verwaltungsrat schlägt vor, die BeTa Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum 
              Abschlussprüfer für den Jahresabschluss sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht von 
              Halbjahresfinanzinformationen und Quartalsberichten für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen. 
 
              Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024 
 
              Der Verwaltungsrat hat gemäß -- 162 AktG für das Geschäftsjahr 2024 einen Vergütungsbericht über die 
              Vergütung der geschäftsführenden Direktoren und des Verwaltungsrats erstellt und legt diesen Bericht der 
              Hauptversammlung zur Billigung vor. 
 
              Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 wurde durch den Abschlussprüfer gemäß -- 162 Abs. 3 AktG 
              daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach -- 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden, 
              und wurde mit einem Prüfvermerk gemäß -- 162 Abs. 3 Satz 3 AktG versehen. 
 
5.            Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 und der Vermerk über die Prüfung durch den 
              Abschlussprüfer ist einsehbar unter 
 
              https://www.schnigge.de/de/investor-relations/verguetungsbericht/ 
 
              Der Verwaltungsrat schlägt vor, 
 
              den nach -- 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024, über den der 
              Verwaltungsrat am 24. April 2025 beschlossen hat, zu billigen. 
 
              Wahl zum Verwaltungsrat 
 
              Gemäß Art. 43 Abs. 2, 3 Satz 1 SE-VO in Verbindung mit ---- 23 Abs. 1, 24 Abs. 1 Halbsatz 1, 28 Abs. 1 
              SEAG in Verbindung mit -- 6 Abs. 1 und Abs. 3 der Satzung der SCHNIGGE Capital Markets SE besteht der 
              Verwaltungsrat aus fünf Mitgliedern, die von der Hauptversammlung bestellt werden. Die Hauptversammlung 
              ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Verwaltungsratsmitglieder, die nicht gleichzeitig 
              geschäftsführende Direktoren der Gesellschaft sind, müssen gemäß -- 6 Abs. 2 der Satzung immer die 
              Mehrheit der Verwaltungsratsmitglieder stellen. 
 
              Nachdem das Verwaltungsratsmitglied Rouven de Haan sein Amt niedergelegt hat, hat die Gesellschaft bei 
              dem zuständigen Amtsgericht Hamburg beantragt, Frau Franziska Gätcke gerichtlich zum Mitglied des 
              Verwaltungsrats zu bestellen. Die gerichtliche Bestellung wird noch vor der Hauptversammlung erwartet. 
              Vor diesem Hintergrund soll ein Mitglied des Verwaltungsrats neu gewählt werden. 
 
              Der Verwaltungsrat schlägt vor, 
 
              Franziska Gätcke, wohnhaft in Berlin, selbständige Innovationsberaterin, 
6. 
              für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des 
              Verwaltungsrats für das am 31. Dezember 2027 endende Geschäftsjahr beschließt, in den Verwaltungsrat zu 
              wählen. 
 
              Ein kurzer Lebenslauf der Kandidatin mit Informationen über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und 
              Erfahrungen sowie Angaben zu Mitgliedschaften und zu wesentlichen Tätigkeiten neben dem 
              Verwaltungsratsmandat kann auf der Homepage der Gesellschaft unter 
 
              https://www.schnigge.de/de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
              abgerufen werden. 
 
              Franziska Gätcke ist die Tochter des Vorsitzenden des Verwaltungsrats, Thomas E. Gätcke. Darüber hinaus 
              steht sie in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft, ihren Organen oder 
              wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären. Franziska Gätcke ist nicht Mitglied in 
              vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
              Beschlussfassung über die Änderung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Verwaltungsrats, die 
              nicht zugleich geschäftsführende Direktoren sind 
 
              Gemäß -- 8 Abs. 6 Satz 2 der Satzung kann die Hauptversammlung für Verwaltungsmitglieder, die nicht 
              geschäftsführende Direktoren sind, eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung und 
              deren Höhe festlegen. Die Hauptversammlung am 14. September 2023 hat das vom Verwaltungsrat 
              vorgeschlagene Vergütungssystem für den Verwaltungsrat sowie die daraus abgeleitete 
              Verwaltungsratsvergütung beschlossen. In Anbetracht der gegenwärtigen wirtschaftlichen Entwicklung soll 
              das Vergütungssystem in Bezug die feste Vergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrats, die nicht 
              zugleich geschäftsführende Direktoren sind, angepasst werden. 
 
              Der Verwaltungsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
              Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Verwaltungsrats wird wie folgt geändert: Die Mitglieder des 
              Verwaltungsrats, die nicht zugleich geschäftsführende Direktoren sind, erhalten ab dem 1. Juli 2025 
7.            folgende feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung zuzüglich der ggf. auf die 
              Verwaltungsratsvergütung entfallenden Umsatzsteuer: 
 
              _ Der Verwaltungsratsvorsitzende erhält jährlich EUR 14.000,00. 
 
              _ Sein Stellvertreter erhält jährlich EUR 10.500,00. 
 
              _ Weitere Verwaltungsratsmitglieder erhalten jährlich jeweils EUR 7.000,00. 
 
              Ein Sitzungsentgelt wird daneben nicht gezahlt. Die vorgenannten Beträge stellen die maximale 
              Gesamtvergütung dar und gleichzeitig macht die feste Vergütung 100 % der Gesamtvergütung aus. Im Übrigen 
              bleibt das Vergütungssystem für die Mitglieder des Verwaltungsrats unverändert. 

II. Weitere Angaben und Hinweise

              Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
1.            Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 
              5.712.949 Stück teilnahme- und stimmberechtigte auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag. Die 
              Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte 
              beläuft sich somit auf 5.712.949. 
 
              Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
              Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
              berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft in 
2.            deutscher oder englischer Sprache in Textform (-- 126b BGB) rechtzeitig angemeldet haben. Zum Nachweis 
              der Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes in 
              deutscher oder englischer Sprache in Textform (-- 126b BGB) durch den Letztintermediär gemäß -- 67c Abs. 
              3 AktG ausreichend. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor 
              der Hauptversammlung zu beziehen (sogenannter Nachweisstichtag), also auf den 

19. Mai 2025, 24:00 Uhr

              Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der Adresse 

SCHNIGGE Capital Markets SE c/o GFEI HV GmbH Ostergrube 11 30559 Hannover E-Mail: hv@gfei.de

              bis spätestens am 

3. Juni 2025, 24:00 Uhr,

              zugehen. 
              Gemäß -- 123 Abs. 4 Satz 5 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Ausübung des Teilnahme- und 
              Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. Der Umfang 
              des Teilnahme- und Stimmrechts ergibt sich dabei ausschließlich aus dem Anteilsbesitz zum 
              Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
              einher. 
              Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
              Die Aktionäre, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender 
              Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch z.B. einen Intermediär, einen 
              Stimmrechtsberater oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind 
              rechtzeitige Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. 
 
              Vollmachten, die nicht nach Maßgabe des -- 135 AktG an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, 
              einen Stimmrechtsberater oder eine andere nach Maßgabe des -- 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person 
              erteilt werden, bedürfen der Textform (-- 126b BGB). 
 
              Ein Formular zur Vollmachtserteilung, welches verwendet werden kann, aber nicht muss, wird den Aktionären 
              mit der Eintrittskarte übersendet und steht den Aktionären unter der Internetadresse 
 
3. 
              https://www.schnigge.de/de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
              zum Download zur Verfügung. 
 
              Werden Intermediäre bzw. diesen gemäß -- 135 Abs. 8 AktG insoweit gleichgestellte Personen oder 
              Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater) bevollmächtigt, haben diese 
              die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten (-- 135 Abs. 1 Satz 2 AktG). Wir empfehlen unseren Aktionären, 
              sich bezüglich der Form der Vollmachten mit den vorgenannten Personen oder Vereinigungen abzustimmen. 
 
              Die Erteilung der Vollmacht oder ihr Widerruf gegenüber der Gesellschaft und der Nachweis einer gegenüber 
              einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
              Textform (-- 126b BGB) und können der Gesellschaft bis zum 9. Juni 2025, 24:00 Uhr (Eingang maßgeblich), 
              an folgende Adresse übermittelt werden: 

SCHNIGGE Capital Markets SE c/o GFEI HV GmbH Ostergrube 11 30559 Hannover E-Mail: hv@gfei.de

              Am Tag der Hauptversammlung können die Erteilung der Vollmacht, ggf. ihr Widerruf und der Nachweis einer 
              gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ggf. ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft 
              an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erfolgen. 
 
              Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft gemäß -- 134 Abs. 3 Satz 2 AktG 
              eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
              Als zusätzlichen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte 
              weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall 
              sind rechtzeitige Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. 
 
              Diese Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung ausschließlich 
              weisungsgebunden aus und sind ohne konkrete Weisung des Aktionärs nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. 
              Ebenso wenig nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Aufträge zum Einlegen von 
              Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. 
 
              Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter wird den Aktionären mit 
              der Eintrittskarte übersendet und steht den Aktionären unter der Internetadresse 
 
              https://www.schnigge.de/de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
              zum Download zur Verfügung. 
 
              Die Vollmachten und Weisungen für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die im Vorfeld 
              der Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen werden, sind aus organisatorischen Gründen 
              spätestens bis zum 9. Juni 2025, 24:00 Uhr (Eingang), in Textform (-- 126b BGB) an folgende Adresse zu 
              übermitteln: 

SCHNIGGE Capital Markets SE c/o GFEI HV GmbH Ostergrube 11 30559 Hannover E-Mail: hv@gfei.de

              Am Tag der Hauptversammlung können die Aktionäre noch bis zu dem Beginn der Abstimmung an der Ein- und 
              Ausgangskontrolle Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
              erteilen, ändern oder widerrufen. 
              Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung nach -- 122 Abs. 2 AktG 
 
              Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
              EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
              bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
4. 
              Das Verlangen ist schriftlich oder in der elektronischen Form des -- 126a BGB (d.h. mit qualifizierter 
              elektronischer Signatur) an den Verwaltungsrat der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis 
              zum Ablauf des 10. Mai 2025, 24:00 Uhr, zugegangen sein. 
 
              Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen an die folgende Adresse: 

SCHNIGGE Capital Markets SE Verwaltungsrat Beim Strohhause 27 20097 Hamburg

E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur): info@schnigge.de

              Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
              Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Verwaltungsrats über 
              den Antrag halten. 
              Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
 
              Gegenanträge im Sinne des -- 126 AktG nebst Begründung und Wahlvorschläge im Sinne des -- 127 AktG werden 
              einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der 
              Internetadresse 
5. 
              https://www.schnigge.de/de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
              zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft bis zum Ablauf des 26. Mai 2025, 24:00 Uhr, unter der 
              Adresse 

SCHNIGGE Capital Markets SE c/o GFEI HV GmbH Ostergrube 11 30559 Hannover E-Mail: hv@gfei.de

              zugehen und die übrigen Voraussetzungen nach -- 126 bzw. -- 127 AktG erfüllt sind. Eventuelle 
              Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. 
              Anderweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären bleiben unberücksichtigt. 
              Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß -- 131 Abs. 1 AktG 
 
              In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß -- 131 Abs. 1 AktG vom Verwaltungsrat Auskunft über 
6.            Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der 
              Gegenstände der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
              rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen und auf die Lage 
              des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
              Weitergehende Erläuterungen/Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
              Weitergehende Erläuterungen gemäß -- 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG zu den Rechten der Aktionäre gemäß ---- 
              122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter 
7. 
              https://www.schnigge.de/de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
              abrufbar. 
 
              Internetseite, über die die Informationen gemäß -- 124a AktG zugänglich sind 
 
              Den Aktionären werden die Informationen gemäß -- 124a AktG im Internet auf der Homepage der Gesellschaft 
              unter 
8. 
              https://www.schnigge.de/de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
              zugänglich gemacht. 
 
              Informationen zum Datenschutz 
 
              Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien 
              personenbezogener Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen: Kontaktdaten (z.B. Name oder die 
              E-Mail-Adresse), Informationen über die von jedem einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien (z.B. Anzahl der 
              Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen 
              Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). 
              Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung 
9.            einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die 
              Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der 
              oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe ihrer personenbezogenen Daten 
              können sich die Aktionäre der Gesellschaft nicht zur Hauptversammlung anmelden. 
 
              Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen 
              lauten: 

SCHNIGGE Capital Markets SE Verwaltungsrat Beim Strohhause 27 20097 Hamburg E-Mail: info@schnigge.de

              Personenbezogene Daten, die die Aktionäre der Gesellschaft betreffen, werden grundsätzlich nicht an 
              Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der 
              Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung 
              beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa 
              HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur 
              in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist. 
 
              Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der 
              Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über 
              sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen 
              Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden, wenn diese Anträge von 
              Aktionären und Aktionärsvertretern gestellt werden, ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht. 
 
              Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu drei Jahre (aber nicht weniger als zwei Jahre) 
              nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung 
              der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren 
              in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich. 
 
              Für Aktionäre und Aktionärsvertreter gelten die aus Art. 15-21 DSGVO aufgeführten Rechte (Recht auf 
              Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie die Rechte auf Berichtigung oder Löschung 
              oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des 
              Rechts auf Datenübertragbarkeit). Im Zusammenhang mit der Löschung von personenbezogenen Daten verweisen 
              wir auf die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und den Art. 17 Abs. 3 der DSGVO. 
 
              Zur Ausübung der Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an: 

info@schnigge.de

              Darüber hinaus haben die Aktionäre und Aktionärsvertreter auch das Recht zur Beschwerde bei einer 
              Datenschutzaufsichtsbehörde. 

Hamburg, im April 2025

SCHNIGGE Capital Markets SE

Der Verwaltungsrat

(Ende)

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Aussender:            SCHNIGGE Capital Markets SE 
                      Beim Strohhause 27 
                      20097 Hamburg 
                      Deutschland 
Ansprechpartner:      SCHNIGGE Capital Markets SE 
E-Mail:               info@schnigge.de 
Website:              www.schnigge.de 
ISIN(s):              DE000A0EKK20 (Aktie) 
Börse(n):             Regulierter Markt in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin, Stuttgart 

[ source: https://www.pressetext.com/news/1746020700873 ]

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April 30, 2025 09:45 ET (13:45 GMT)

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