PTA-HV: Altech Advanced Materials AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
05.12.2025 / 17:26 Uhr
Hauptversammlung gemäß -- 121 Abs. 4a AktG
Altech Advanced Materials AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Heidelberg (pta000/05.12.2025/17:25 UTC+1)
Altech Advanced Materials AG, Frankfurt am Main
EINLADUNG zur außerordentlichen Hauptversammlung der Altech Advanced Materials AG
Frankfurt
Wertpapier-Kenn-Nr.: A31C3Y / ISIN: DE000A31C3Y4
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Dienstag, den 13. Januar 2026, um 14:00 Uhr
in den Räumen von Design Offices GmbH, Langer Anger 7-9, 69115 Heidelberg,
stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung der Altech Advanced Materials AG ("Gesellschaft")
ein.
I. Tagesordnung
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals nach den Vorschriften über die ordentliche
Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien nach ---- 222 ff. AktG sowie entsprechende
Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung
nach ---- 222 ff. AktG von EUR 7.922.919,00 um EUR 5.281.946,00 auf EUR 2.640.973,00 im Verhältnis 3:1
(in Worten: drei zu eins) herabgesetzt, und zwar zum Zwecke der Einstellung des Herabsetzungsbetrags in
voller Höhe in die Kapitalrücklagen.
1. Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils drei (3) auf den Namen lautende
Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu einer (1) auf den
Namen lautenden Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie
zusammengelegt werden. Für etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im
Zusammenlegungsverhältnis von drei zu eins teilbare Anzahl von Aktien hält, werden in Abstimmung mit den
Depotbanken Vorkehrungen getroffen, um diese mit anderen Spitzen zusammenzulegen und für Rechnung der
Beteiligten zu verwerten. Der Vorstand wird ermächtigt die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung
und ihrer Durchführung festzusetzen.
b) -- 4 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 2.640.973,00 ist eingeteilt in 2.640.973 auf den Namen
lautende Stückaktien."
II. Weitere Angaben und Hinweise
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 7.922.919,00 in
1. 7.922.919 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie eingeteilt. Die
Gesamtzahl der Stimmrechte, die im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ausgeübt werden können,
beträgt 7.922.919 Stimmen. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung keine eigenen Aktien.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
a) Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts für
Aktionäre
Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Stimmrechte setzen die Anmeldung der Aktionäre
bei der Gesellschaft voraus. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und
der Gesellschaft in Textform (-- 126b BGB) bis spätestens am Dienstag, 6. Januar 2026, 24:00 Uhr, unter
der Adresse
Altech Advanced Materials AG
Ziegelhäuser Landstraße 3
69120 Heidelberg
oder per Telefax: +49 (0) 6221-64924-72
oder per E-Mail unter: info@altechadvancedmaterials.com
zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach -- 67 Absatz 2 Satz 1 AktG bei Namensaktien als
Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht des Aktionärs,
der Namensaktien hält, sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung
zustehenden Stimmrechte aus Namensaktien ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der
Hauptversammlung maßgeblich.
Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit vom Dienstag, 6. Januar 2026, bis am Dienstag, 13.
Januar 2026, (jeweils einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Deshalb
entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der
letzten Umschreibung am Dienstag, 6. Januar 2026.
Der Handel mit Aktien wird durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Auch nach erfolgter
Anmeldung können Aktionäre daher über ihre Aktien weiter frei verfügen. Da im Verhältnis zur Gesellschaft
als Aktionär nur gilt, wer als solcher am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen ist
(siehe oben), kann eine Verfügung jedoch Auswirkungen auf die Teilnahmeberechtigung eines Aktionärs
haben.
Intermediäre und Aktionärsvereinigungen sowie diesen gemäß -- 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte
Institutionen oder Personen dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber
sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben, die nachprüfbar
festzuhalten ist. Näheres regelt -- 135 AktG.
b) Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen
Bevollmächtigten, z. B. durch ein Intermediär, eine Vereinigung von Aktionären oder einen sonstigen
Dritten, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte
Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den Bestimmungen unter Ziffer II.2.a) erforderlich. Nach erfolgter
fristgerechter Anmeldung können bis zur Beendigung der Hauptversammlung Vollmachten erteilt werden.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform, soweit die Vollmacht nicht einem Intermediär, einer
Aktionärsvereinigung oder einer anderen nach -- 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person erteilt wird.
Werden Intermediäre bzw. diesen gemäß -- 135 Absatz 8 AktG insoweit gleichgestellte Personen oder
Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen) bevollmächtigt, haben diese die Vollmacht nachprüfbar
festzuhalten (-- 135 AktG). Wir empfehlen unseren Aktionären, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit
den Genannten abzustimmen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, können zur Erteilung der Vollmacht das Formular
benutzen, welches die Gesellschaft hierfür zur Verfügung stellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten
Personen zusammen mit der Eintrittskarte übersandt. Zusätzlich kann ein Vollmachtsformular auf Verlangen
2. jeder stimmberechtigten Person bei der Gesellschaft angefordert werden und steht den Aktionären auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.altechadvancedmaterials.com/investoren/hauptversammlung/
zum Download zur Verfügung.
Für den Nachweis der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder per E-Mail stehen die nachfolgend
aufgeführten Kommunikationswege, insbesondere auch für die elektronische Übermittlung zur Verfügung:
Altech Advanced Materials AG
Ziegelhäuser Landstr. 3
69120 Heidelberg
Fax: +49 6221 64924-72
E-Mail: info@altechadvancedmaterials.com
Die vorgenannten Kommunikationswege können auch genutzt werden, wenn die Vollmacht durch Erklärung
gegenüber der Gesellschaft erteilt werden soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht
ist in diesem Fall nicht erforderlich. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann über die
vorgenannte Adresse unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
c) Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
Nach -- 118 Abs. 2 AktG kann die Satzung den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen, dass Aktionäre ihre
Stimmen, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation
abgeben dürfen (Briefwahl). Die Satzung der Gesellschaft enthält in -- 16 Abs. 3 eine solche
Ermächtigung. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates entschieden, von dieser Ermächtigung
Gebrauch zu machen und anstelle eines Stimmrechtsvertreters den Aktionären die Möglichkeit zu eröffnen,
per Briefwahl abzustimmen.
Aktionäre können deshalb ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der
Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig entsprechend den oben unter II.2 a)
"Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts" genannten
Voraussetzungen angemeldet sind.
Die Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich bereits abgegebener Briefwahlstimmen können
bis spätestens zum Montag, 12. Januar 2026, 24:00 Uhr, ("Briefwahlfrist") postalisch, per E-Mail oder per
Telefax unter Verwendung des den Anmeldeunterlagen beigefügten Briefwahlformulars an die oben unter II.2
a) "Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts" genannte
Anschrift, E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der
Stimmabgabe ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft. Die Gesellschaft wird das
Briefwahlformular zur Stimmabgabe darüber hinaus im Internet unter
https://www.altechadvancedmaterials.com/investoren/hauptversammlung/
ab der Einberufung bis zum Ablauf der Briefwahlfrist zum Download zur Verfügung halten. Für den Fall,
dass ein Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung (siehe hierzu nachfolgende Ziffer 3 a)) oder
veröffentlichungspflichtige Gegenanträge (siehe hierzu nachfolgende Ziffer 3 b)) gestellt werden, wird
die Gesellschaft das im Internet verfügbare Briefwahlformular zur Stimmabgabe um die zusätzlichen
Abstimmungspunkte ergänzen.
Die Gesellschaft empfiehlt daher, von der Möglichkeit zur Briefwahl erst nach Ablauf der Fristen für die
Übermittlung von Gegenanträgen und Ergänzungsverlangen Gebrauch zu machen.
Bei mehrfach eingehenden Erklärungen desselben Aktionärs hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld
der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe per Briefwahl zu diesem
Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Rechte der Aktionäre
a) Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von
EUR 500.000,00 erreichen, können nach -- 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Verlangen von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung nach -- 122 Abs. 2
AktG sind schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen der Gesellschaft bis Samstag, 13. Dezember
2025, 24.00 Uhr, zugehen. Richten Sie entsprechende Verlangen ausschließlich an den Vorstand unter
folgender Adresse:
Altech Advanced Materials AG
Vorstand
Ziegelhäuser Landstr. 3
69120 Heidelberg
Deutschland
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie
werden außerdem unter der Internetadresse
https://www.altechadvancedmaterials.com/investoren/hauptversammlung/
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
b) Gegenanträge von Aktionären
3.
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen den Vorschlag von Vorstand und
Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 1 übersenden. Gegenanträge zur Tagesordnung sind ausschließlich an
folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
Altech Advanced Materials AG
Ziegelhäuser Landstr. 3
69120 Heidelberg
Fax: +49 6221 64924-72
E-Mail: info@altechadvancedmaterials.com
Bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. bis zum Montag, 29. Dezember 2025, 24:00
Uhr, unter der vorgenannten Adresse bei der Gesellschaft zugegangene Gegenanträge werden unter den
weiteren Voraussetzungen des -- 126 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs und der etwaigen
Begründung unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter
https://www.altechadvancedmaterials.com/investoren/hauptversammlung/
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten
Internetadresse zugänglich gemacht.
c) Auskunftsrecht
Nach -- 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in
der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach -- 122 Abs. 2, -- 126 Abs. 1, -- 127, --
4. 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.altechadvancedmaterials.com/investoren/hauptversammlung/
Internetseite der Gesellschaft
Weitere Informationen sowie die nach -- 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen finden sich auf der
5. Internetseite der Gesellschaft
https://www.altechadvancedmaterials.com/investoren/hauptversammlung/
Informationen zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien
personenbezogener Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen: Kontaktdaten (z.B. Name oder die
E-Mail-Adresse), Informationen über die von jedem einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien (z.B. Anzahl der
Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen
Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung
einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die
Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der
oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe ihrer personenbezogenen Daten
können sich die Aktionäre der Gesellschaft nicht zur Hauptversammlung anmelden.
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen
lauten:
Altech Advanced Materials AG
Ziegelhäuser Landstr. 3
69120 Heidelberg
Fax: +49 6221 64924-72
E-Mail: info@altechadvancedmaterials.com
Personenbezogene Daten, die die Aktionäre der Gesellschaft betreffen, werden grundsätzlich nicht an
Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der
Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung
beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa
6. HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur
in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der
Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über
sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen
Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden, wenn diese Anträge von
Ihnen gestellt werden, Ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht.
Aktionäre und Aktionärsvertreter haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie
gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben sie das Recht auf
Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich
verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange
gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine
sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Aktionäre und
Aktionärsvertreter das Recht auf Übertragung sämtlicher von ihnen an die Gesellschaft übergebener Daten
in einem gängigen Dateiformat (Recht auf "Datenportabilität").
Zur Ausübung der Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an
info@altechadvancedmaterials.com
Darüber hinaus haben die Aktionäre und Aktionärsvertreter auch das Recht zur Beschwerde bei einer
Datenschutzaufsichtsbehörde. Heidelberg, im Dezember 2025
Altech Advanced Materials AG
Vorstand
(Ende)
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Aussender: Altech Advanced Materials AG
Ziegelhäuser Landstraße 3
69120 Heidelberg
Deutschland
Ansprechpartner: Altech Advanced Materials AG
E-Mail: info@altechadvancedmaterials.com
Website: www.altechadvancedmaterials.com
ISIN(s): DE000A31C3Y4 (Aktie) DE000A31C3Z1 (Aktie) DE000A3EX2C1 (Aktie)
Börse(n): Regulierter Markt in Frankfurt
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December 05, 2025 11:25 ET (16:25 GMT)
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