EQS-Adhoc: MAHLE platziert erfolgreich neue unbesicherte 300 Millionen Euro Anleihe und wird Teilrückkaufangebot für unbesicherte 750 Millionen Euro Anleihe veröffentlichen

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30.06.2025 / 11:15 Uhr

EQS-Ad-hoc: MAHLE GmbH / Schlagwort(e): Anleihe 
MAHLE platziert erfolgreich neue unbesicherte 300 Millionen Euro Anleihe und wird Teilrückkaufangebot für unbesicherte 
750 Millionen Euro Anleihe veröffentlichen 
2025-06-30 / 11:15 CET/CEST 
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News 
- ein Service der EQS Group. 
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NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN ODER 
INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN, SÜDAFRIKA, ODER ANDEREN LÄNDERN, ODER AN 
PERSONEN IN LÄNDERN, BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERBREITUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE. 
 
  
 
MAHLE platziert erfolgreich neue unbesicherte 300 Millionen Euro Anleihe und wird Teilrückkaufangebot für unbesicherte 
750 Millionen Euro Anleihe veröffentlichen 
 
Stuttgart, 30. Juni 2025 - Die MAHLE GmbH (die "Gesellschaft") hat heute erfolgreich neue unbesicherte 7,125 % 
Schuldverschreibungen mit einem Volumen von 300 Millionen Euro und Fälligkeit im Jahr 2032 (die "Neue Anleihe") 
platziert und wird den Inhabern ihrer unbesicherten 2,375 % 750 Millionen Euro Schuldverschreibungen mit Fälligkeit im 
Jahr 2028 (ISIN XS2341724172, die "Bestehende Anleihe") anbieten, ein Angebot zum teilweisen Rückkauf von bis zu 300 
Millionen Euro der Bestehenden Anleihe gegen Barzahlung abzugeben (das "Rückkaufangebot"). 
 
Die Neue Anleihe unterliegt dem Recht des Staates New York und wurde lediglich im Rahmen einer Privatplatzierung und 
ausschließlich qualifizierten Anlegern außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika angeboten (Regulation S). Die Neue 
Anleihe soll in den Handel an der The International Stock Exchange einbezogen werden. Die Gesellschaft beabsichtigt, 
den Nettoemissionserlös aus der Neuen Anleihe zum teilweisen Rückerwerb der Bestehenden Anleihe sowie für allgemeine 
Unternehmenszwecke zu verwenden. 
 
Im Zusammenhang mit der Platzierung der Neuen Anleihe gibt die Gesellschaft bekannt, dass ihr Umsatz in dem zum 31. Mai 
2025 beendeten Fünfmonatszeitraum um 6,5 % von 5.062 Tausend Euro auf 4.734 Tausend Euro, im Vergleich zur 
korrespondierenden Vorjahresperiode, zurückgegangen ist, vorwiegend aufgrund von rückläufigen Verkaufsmengen und 
Entkonsolidierungseffekten. Der organische Rückgang betrug dabei 3 % und ist im Wesentlichen auf rückläufige 
Verkaufsmengen in Europa und Nord Amerika zurückzuführen. Für das Geschäftsjahr 2025 hält das Unternehmen an dem zuvor 
veröffentlichten Geschäftsausblick fest. Der Zwischenabschluss für den ersten Sechsmonatszeitraum des Geschäftsjahres 
2025 wird im September 2025 veröffentlicht. 
 
Das Rückkaufangebot wird voraussichtlich heute beginnen und, vorbehaltlich einer Verlängerung oder Verkürzung der 
Frist, voraussichtlich am 7. Juli 2025, 17:00 (MESZ) enden. Der Rückkaufspreis für jede gültig angebotene und zum 
Rückkauf akzeptierte Bestehende Anleihe beträgt 95,650 % des Nennbetrags. Der Abschluss des Rückkaufangebots unterliegt 
bestimmten Bedingungen, einschließlich des erfolgreichen Abschlusses der Emission der Neuen Anleihe. 
 
  
 
WICHTIGER HINWEIS 
 
Diese Mitteilung dient nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot oder eine Aufforderung zum Verkauf oder 
zur Ausgabe oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar, noch 
enthält sie ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung, und sie sollte auch nicht als solches ausgelegt werden. 
Im Zusammenhang mit diesen Transaktionen wurde und wird es kein öffentliches Angebot der Neuen Anleihe geben. Die Neue 
Anleihe darf in keiner Jurisdiktion unter Umständen öffentlich angeboten werden, die den Emittenten der Neuen Anleihe 
verpflichten würden, einen Prospekt oder ein Angebotsdokument in Bezug auf die Neue Anleihe in dieser Jurisdiktion zu 
erstellen oder zu registrieren. 
 
Die Verbreitung dieser Bekanntmachung sowie das Angebot und der Verkauf der Neuen Anleihe können in bestimmten 
Jurisdiktionen gesetzlich eingeschränkt sein. Alle Personen, die diese Bekanntmachung lesen, sollten sich über solche 
Beschränkungen informieren und diese beachten. 
 
Weder diese Ankündigung noch das Tender Offer Memorandum stellen ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur 
Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Alle Wertpapiere, auf die hierin Bezug 
genommen wird, wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der " 
Securities Act") oder den Gesetzen eines Bundesstaates innerhalb der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den 
Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der 
Registrierungspflicht befreit oder sie unterliegen nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act. Es erfolgt 
kein Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten. Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen 
dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in irgendeiner anderen Jurisdiktion, in der das Angebot oder 
der Verkauf der hierin beschriebenen Wertpapiere nach geltendem Recht verboten wäre, verbreitet oder versandt werden 
und dürfen nicht an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika verteilt 
oder versandt werden. Die Neue Anleihe wurde und wird nicht gemäß dem Securities Act oder Wertpapiergesetzen eines 
Staates oder eines anderen Gerichtsstands der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in 
den Vereinigten Staaten oder an, oder für Rechnung oder zugunsten von, Personen der Vereinigten Staaten, angeboten, 
verkauft oder geliefert werden. Die Neue Anleihe werden nur außerhalb der Vereinigten Staaten unter Berufung auf 
Regulation S des Securities Act angeboten und verkauft. Diese Bekanntmachung und das Tender Offer Memorandum darf nicht 
an eine Person innerhalb der Vereinigten Staaten oder sonst irgendeiner Person, außer im Rahmen einer Offshore 
Transaction gemäß den Bestimmungen der Regulation S des Securities Act, überreicht oder übersandt werden. 
 
Die Neue Anleihe ist nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im 
Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") bestimmt und sollte Kleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese verkauft 
und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der 
Begriff "Kleinanleger" eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein 
Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 von Richtlinie 2014/65/EU ("MiFID II"); (ii) sie ist ein Kunde im 
Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97, soweit dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 
Nr. 10 MiFID II gilt; oder (iii) sie ist kein qualifizierter Anleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 ("EU 
Prospektverordnung") in ihrer geänderten und ergänzten Fassung. Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 
1286/2014 (die "PRIIPs-Verordnung") erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder die 
sonstige Zurverfügungstellung der Obligationen an Kleinanleger im EWR erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf 
oder die sonstige Zurverfügungstellung der Obligationen an Kleinanleger im EWR nach der PRIIPs-Verordnung rechtswidrig 
sein. 
 
Im Vereinigten Königreich wird diese Bekanntmachung nur an Personen verteilt und richtet sich nur an Personen, die (i) 
Berufserfahrung in Anlagefragen haben (als professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and 
Markets Act 2000 ("FSMA") (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung, die "Financial Promotion 
Order") fallen), (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Financial Promotion Order fallen ("high net 
worth companies, unincorporated associations, etc."), (iii) sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden oder 
(iv) Personen sind, denen eine Einladung oder ein Anreiz zur Ausübung einer Investitionstätigkeit (im Sinne von 
Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Ausgabe oder dem Verkauf von 
Schuldverschreibungen auf andere Weise rechtmäßig mitgeteilt oder mitgeteilt werden kann (alle diese Personen werden 
zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Neue Anleihe steht nur Relevanten Personen zur Verfügung, und jede 
Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigen Erwerb einer solchen 
Neuen Anleihe wird nur gegenüber Relevanten Personen abgegeben. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte 
nicht auf Grund dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts handeln oder sich auf sie verlassen. Die Neue Anleihe ist 
nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Vereinigten Königreich 
bestimmt und sollte Kleinanlegern im Vereinigten Königreich nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch 
nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff 
"Kleinanleger" eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein Kleinanleger im 
Sinne von Punkt (8) Artikel 2 von Verordnung (EU) 2017/565 soweit es Bestandteil nationalen Rechts kraft des European 
Union (Withdrawal) Act 2018 ist ("EUWA"); (ii) sie ist ein Kunde im Sinne der FSMA und jeglicher anderen Vorschrift 
oder Richtlinie der FSMA zur Implementierung der Richtlinie (EU) 2016/97, soweit dieser Kunde nicht als professioneller 
Kunde im Sinne von Punkt (8) Artikel 2 von Verordnung (EU) 2017/565 soweit es Gegenstand nationalen Rechts kraft EUWA 
ist ("UK MiFIR"); oder (iii) sie ist kein qualifizierter Anleger im Sinne des Artikel 2 der EU Prospektverordnung 
soweit es Bestandteil nationalen Rechts kraft EUWA ist, ist ("UK Prospektverordnung"). Entsprechend wurde kein nach der 
PRIIPs-Verordnung, soweit diese Bestandteil nationalen Rechts kraft des EUWA ist ("UK PRIIPs-Verordnung"), 
erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der 
Obligationen an Kleinanleger im Vereinigten Königreich erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die 
sonstige Zurverfügungstellung der Obligationen an Kleinanleger im Vereinigten Königreich nach der UK PRIIPs-Verordnung 
rechtswidrig sein. 
 
Das Rückkaufangebot wird nicht, und wird auch zukünftig nicht, weder direkt noch indirekt, noch unter Verwendung von 
Post, oder mit sonstigen Mitteln oder Instrumenten des zwischenstaatlichen oder ausländischen Handels von den, oder 
Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse der, in den oder innerhalb der Vereinigten Staaten gemacht. Dies 
schließt Faxübertragung, E-Mail, Telex, Telefon, Internet und andere Formen der elektronischen Kommunikation ein, ist 
jedoch nicht darauf beschränkt. Die Bestehende Anleihe darf im Rahmen des Rückkaufangebots nicht durch eine solche 
Verwendung, ein solches Instrument oder eine solche Einrichtung aus oder innerhalb der Vereinigten Staaten oder durch 
Personen mit Wohnsitz oder Aufenthalt in den Vereinigten Staaten angeboten werden. Dementsprechend werden Kopien der 
Einladung zum Rückkauf und sämtlicher anderer Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot weder 
direkt noch indirekt per Post verschickt oder auf andere Weise übermittelt, verteilt oder weitergeleitet 
(einschließlich, ohne Einschränkung, von Depotbanken oder Nominees oder Treuhändern) in den oder innerhalb der 
Vereinigten Staaten oder Personen mit Wohnsitz oder Aufenthalt in den Vereinigten Staaten und dürfen dies auch nicht. 
Jegliche vermeintliche Andienung der Bestehenden Anleihe in das Rückkaufangebot das direkt oder indirekt in einem 
Verstoß gegen diese Beschränkungen resultiert ist ungültig und jede vermeintliche Andienung der Bestehenden Anleihe, 
das von einer in den Vereinigten Staaten ansässigen Person oder einem Vertreter, Treuhänder oder sonstigem Vermittler 
vorgenommen wird, der auf nicht-diskretionärer Basis für einen aus innerhalb der Vereinigten Staaten instruierenden 
Auftraggeber handelt sind ungültig und werden nicht akzeptiert. 
 
Jeder Inhaber der Bestehenden Anleihe der am Rückkaufangebot teilnimmt versichert, dass er sich nicht in den 
Vereinigten Staaten aufhält und sich am Rückkaufangebot nicht aus den Vereinigten Staaten beteiligt oder dass er nach 
freiem Ermessen und nicht auf Weisung eines Prinzipals zur Teilnahme am Rückkaufangebot aus den Vereinigten Staaten 
agiert. 
 
  
    Kontakt: 
Florian Ulrich 
Head of Group Finance & Investor Relations 
MAR.Compliance@mahle.com 
Ende der Insiderinformation 
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2025-06-30 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten 
und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter https://eqs-news.com 
 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  MAHLE GmbH 
              Pragstr. 26-46 
              70376 Stuttgart 
              Deutschland 
Telefon:      +49 711-501 0 
E-Mail:       investor.relations@mahle.com 
Internet:     www.mahle.com 
ISIN:         XS2341724172, XS2810867742, XS2810867825 
WKN:          A3E5P1, A383NZ, A383BN 
Börsen:       Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; 
              The International Stock Exchange, Börse Luxemburg (Euro MTF) 
EQS News ID:  2161890 
  
Ende der Mitteilung  EQS News-Service 
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2161890  2025-06-30 CET/CEST

Bildlink: https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2161890&application_name=news&site_id=dow_jones%7e%7e%7ebed8b539-0373-42bd-8d0e-f3efeec9bbed

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