EQS-WpÜG: Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: Francotyp-Postalia Holding AG; Bieter: Francotyp-Postalia Holding AG

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12.05.2025 / 08:43 Uhr

EQS-WpÜG: Francotyp-Postalia Holding AG / Angebot zum Erwerb 
Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: Francotyp-Postalia Holding AG; Bieter: Francotyp-Postalia Holding AG 
2025-05-12 / 08:43 CET/CEST 
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich. 
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DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VOLLSTÄNDIGEN NOCH ZUR TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, 
VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER 
WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE. 
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Rückerwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 des 
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG) 
 
Bieterin: 
Francotyp-Postalia Holding AG 
Prenzlauer Promenade 28 
13089 Berlin 
Deutschland 
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 169096 B 
 
Zielgesellschaft: 
Francotyp-Postalia Holding AG 
Prenzlauer Promenade 28 
13089 Berlin 
Deutschland 
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 169096 B 
ISIN: DE000FPH9000 
 
Die Francotyp-Postalia Holding AG (die "FP" oder "Gesellschaft") hat heute entschieden, den Aktionären der FP 
anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien der FP mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der FP 
von je EUR 1,00 (DE000FPH9000, die "FP-Aktien"), die nicht bereits unmittelbar von FP als eigene Aktien gehalten 
werden, gegen Zahlung einer Geldleistung in Euro, im Wege eines öffentlichen Delisting-Rückerwerbsangebots (das " 
Rückerwerbsangebot") zu erwerben. FP soll damit sowohl Bieterin als auch Zielgesellschaft des Angebots sein. FP hält im 
Zeitpunkt dieser Mitteilung bereits 677.603 eigene Aktien. 
Die FP beabsichtigt, eine Geldleistung in bar zu zahlen, die gemäß § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG in Verbindung mit § 31 WpÜG 
und §§ 3 ff. der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und 
Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (" 
WpÜG-Angebotsverordnung") bestimmt wird und dem volumengewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der 
Aktien der Gesellschaft während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung der Mitteilung nach § 39 Abs. 2, 
Abs. 3 BörsG und § 10 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 WpÜG ("Sechs-Monats-Durchschnittskurs") entspricht. Den 
Sechs-Monats-Durchschnittskurs hat die Gesellschaft aufgrund öffentlich verfügbarer Informationen - vorbehaltlich der 
verbindlichen Ermittlung eines höheren Sechs-Monats-Durchschnittskurses durch die Bundesanstalt für 
Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") - mit EUR 2,27 je Aktie der Gesellschaft bestimmt. Die Gesellschaft wird eine 
höher ausfallende Bestimmung des Sechs-Monats-Durchschnittskurses durch die BaFin unverzüglich veröffentlichen. 
Das Rückerwerbsangebot wird zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Konditionen durchgeführt werden und wird keine 
Vollzugsbedingungen enthalten. Das Rückerwerbsangebot wird nur durchgeführt werden, wenn vor Verö?entlichung der 
Angebotsunterlage die ordentliche Hauptversammlung von FP, die am 24. Juni 2025 stattfinden wird, den Beschluss zur 
Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von FP-Aktien gemäß der §§ 237 ?. AktG nach deren Erwerb im Rahmen des 
Rückerwerbsangebot fasst. FP wird zu diesem Zweck am 16. Mai 2025 die ordentliche Hauptversammlung für den 24. Juni 
2025 einberufen. 
Die Gesellschaft beabsichtigt, vor der ordentlichen Hauptversammlung mit der Olive Tree Invest GmbH, eine qualifizierte 
Nichtannahmevereinbarung abzuschließen, in der sich die Olive Tree Invest GmbH gegenüber der Gesellschaft unter 
Einräumung einer Vertragsstrafe im Hinblick auf die von ihr gehaltenen 4.130.335 FP-Aktien (ca. 25,34% des 
Grundkapitals) verpflichtet, das Rückerwerbsangebot der Gesellschaft nicht anzunehmen. 
Ferner beabsichtigt die Gesellschaft, im Zusammenhang mit dem Rückerwerbsangebot einen Antrag auf Widerruf der 
Zulassung der FP-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Teilbereich des 
regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard), mit Wirkung frühestens zum Ablauf der 
Annahmefrist des Rückerwerbsangebots, gemäß § 39 Abs. 2 BörsG und § 46 Abs. 1 Nr. 1 der Börsenordnung für die 
Frankfurter Wertpapierbörse, zu stellen. 
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Rückerwerbsangebot (in deutscher Sprache sowie einer unverbindlichen 
englischsprachigen Übersetzung) und sonstigen Informationen zum Rückerwerbsangebot erfolgt im Internet unter 
http://www.fp-francotyp.com/angebot 
Die Angebotsunterlage für das Rückerwerbsangebot wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger 
veröffentlicht und wird auf der Internetseite der BaFin verfügbar sein. 
Wichtiger Hinweis: 
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von 
FP-Aktien. Die Konditionen und weitere das Rückerwerbsangebot der FP an die Aktionäre der FP betreffende Regelungen 
werden in der Angebotsunterlage festgelegt, die nach Gestattung ihrer Veröffentlichung durch die BaFin veröffentlicht 
werden wird. Inhabern von FP-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen und gegebenenfalls in Bezug 
auf die darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu suchen. 
Das Rückerwerbsangebot an die FP-Aktionäre zum Erwerb sämtlicher FP-Aktien wird ausschließlich auf der Grundlage der 
gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere den Vorschriften des BörsG, des WpÜG und der 
WpÜG-Angebotsverordnung sowie bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika (die " 
Vereinigten Staaten") durchgeführt werden. Eine Durchführung des Rückerwerbsangebots nach den Bestimmungen anderer 
Rechtsordnungen wird nicht erfolgen. 
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für dieses Rückerwerbsangebot wird ausschließlich von der BaFin gestattet. 
Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder 
Genehmigungen des Rückerwerbsangebots beantragt, veranlasst oder anderweitig erfolgen. Die Aktionäre der FP werden 
nicht darauf vertrauen können, sich auf Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer anderen Rechtsordnung als der 
der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Rückerwerbsangebots 
zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit 
diesem auszulegen. 
Die Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung dieser Bekanntmachung kann in Rechtsordnungen außerhalb der 
Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der 
Vereinigten Staaten gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die ihren Wohnsitz in einer anderen Rechtsordnung haben 
oder einer anderen Rechtsordnung unterliegen, sollten sich über die geltenden Anforderungen informieren und diese 
beachten. 
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, kann FP, mit 
ihr verbundene Personen und/oder für sie tätige Broker außerhalb der Vereinigten Staaten in Übereinstimmung mit 
anwendbarem Recht außerhalb des Rückerwerbsangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder 
mittelbar FP-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für 
andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf FP-Aktien 
gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen 
erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe würden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik 
Deutschland oder anderen einschlägigen Rechtsordnungen erforderlich ist. 
Diese Bekanntmachung könnte Aussagen über die FP und/oder mit ihr verbundene Gesellschaften (zusammen die "FP-Gruppe"), 
enthalten, die "in die Zukunft gerichtete Aussagen" sind oder sein könnten. In die Zukunft gerichtete Aussagen 
beinhalten unter anderem Aussagen, die typischerweise durch Wörter wie "davon ausgehen", "zum Ziel setzen", "erwarten", 
"schätzen", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "hoffen", "abzielen", "fortführen", "werden", "möglicherweise", 
"sollten", "würden", "könnten" oder andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach 
beinhalten in die Zukunft gerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen oder von 
Umständen abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten werden. FP macht darauf 
aufmerksam, dass in die Zukunft gerichtete Aussagen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen beruhen und 
keine Gewähr dafür besteht, dass solche zukünftigen Ereignisse oder Ergebnisse eintreten. Insbesondere tatsächliche 
Geschäftsergebnisse, die Vermögenslage und Liquidität, die Entwicklung des Industriesektors, in dem die FP-Gruppe tätig 
ist sowie das Ergebnis oder die Auswirkungen des Erwerbs und damit zusammenhängender Themen auf die FP-Gruppe können 
wesentlich von den in die Zukunft gerichteten Aussagen, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind, gemacht oder 
nahegelegt werden, abweichen. In die Zukunft gerichtete Aussagen treffen eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer 
Abgabe. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften übernimmt FP keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete 
Aussagen zu aktualisieren oder öffentlich zu korrigieren, sei es als Ergebnis neuer Informationen, zukünftiger 
Ereignisse oder aus sonstigen Gründen. 
Berlin, 12. Mai 2025 
 
 
Francotyp-Postalia Holding AG 
Ende der WpÜG-Mitteilung 
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2025-05-12 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten 
und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter https://eqs-news.com 
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Sprache:      Deutsch 
Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hannover, München, 
              Stuttgart, Tradegate Exchange 
 
Ende der Mitteilung  EQS News-Service 
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2133434 2025-05-12 CET/CEST

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May 12, 2025 02:43 ET (06:43 GMT)

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