PTA-CMS: Erste Group Bank AG: Rahmenprogramm für Erste Group-Aktientransaktionen der österreichischen Sparkassen

21.05.2025 / 18:26 Uhr

Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß -- 119 Abs. 9 BörseG

Erste Group Bank AG: Rahmenprogramm für Erste Group-Aktientransaktionen der österreichischen Sparkassen

Wien (pta000/21.05.2025/18:25 UTC+2)

Der Vorstand hat am 21. Mai 2025 - mit Zustimmung des Aufsichtsrates, in Verbindung mit der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21. Mai 2025 (Tagesordnungspunkt 11 - Beschlussfassung gemäß -- 65 Abs. 1 Z 8 und -- 65 Abs. 1a und 1b AktG) - ein Rahmenprogramm für den beabsichtigten Erwerb von Erste-Aktien (eigene Aktien) durch österreichische Sparkassen, die der Kreditinstitutsgruppe der Erste Group Bank AG zugerechnet werden und deren Anteile an der Erste Group Bank AG somit als eigene Aktien im Sinne des -- 65 AktG gelten, beschlossen.

Diesem Beschluss entsprechend ist es den österreichischen Sparkassen möglich, im Rahmen eines Erwerbsprogramms bis zu 812.974 Aktien der Erste Group zwischen dem 27. Mai 2025 und 21. November 2027 zu kaufen.

Details zum Erwerbsprogramm:

1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 21. Mai 2025 2. Tag und Art der Veröffentlichung dieses Hauptversammlungsbeschlusses: Veröffentlichung am 21. Mai 2025 über

elektronisch betriebene Informationsverbreitungssysteme gemäß -- 119 Abs 9 BörseG 3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Erwerbsprogramms eigener Aktien: 27. Mai 2025 bis 21. November 2027 4. Aktiengattung: auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktien (Stammaktien) an der Erste Group Bank AG 5. Maximales Volumen: In Summe bis zu 812.974 Stück 6. Maximaler Anteil der zu erwerbenden Aktien am Grundkapital: 0,19% 7. Höchster und niedrigster zu erzielender Preis je Aktie: Der Gegenwert je Aktie darf die Untergrenze von zwei Euro

nicht unterschreiten und die Obergrenze von nicht mehr als 50% über dem nach dem Handelsvolumina gewichteten

durchschnittlichen Börsekurs der letzten 20 Börsetage vor dem jeweiligen Erwerb der Aktie nicht überschreiten 8. Art und Zweck des Erwerbs eigener Aktien: über die Börse sowie außerbörslich 9. Allfällige Auswirkungen des Erwerbsprogramms auf die Börsezulassung der Erste Group Bank AG-Aktien: keine 10. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende

Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens

unter Angabe der jeweils beziehbaren Anzahl an Aktien, falls der Emittent Aktienoptionen in der Frist des -- 65

Abs. 1 Z 8 einzuräumen beabsichtigt oder sie bereits eingeräumt hat: 0 (Null)

Änderungen des Erwerbsprogramms sowie die durchgeführten Transaktionen werden gemäß der relevanten Bestimmungen und wie in der VeröffentlichungsVO festgelegt auf der Website der Erste Group Bank AG unter http://www.erstegroup.com/de/ investoren veröffentlicht.

Von diesem Beschluss ist ein allfälliger Handel in Aktien an der Erste Group Bank AG im Rahmen des Wertpapierhandels (Ermächtigung gemäß -- 65 Abs 1 Z 7 AktG) nicht betroffen.

(Ende)

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Aussender:            Erste Group Bank AG 
                      Am Belvedere 1 
                      1100 Wien 
                      Österreich 
Ansprechpartner:      Thomas Sommerauer / Gerald Krames 
Tel.:                 +43 (0)50100-17326 
E-Mail:               investor.relations@erstegroup.com 
Website:              www.erstegroup.com 
ISIN(s):              AT0000652011 (Aktie) 
Börse(n):             Wiener Börse (Amtlicher Handel) 
Weitere               Bucharest Stock Exchange, Prague Stock Exchange 
Handelsplätze: 

[ source: https://www.pressetext.com/news/1747844700493 ]

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