PTA-Adhoc: Advanced Bitcoin Technologies AG: Advanced Bitcoin Technologies AG verbessert Ertragslage und stärkt Liquidität in 2024 - Zudem Fortschritte bei Zwangsvollstreckung gegen widerrechtlich handelnden ehemaligen ICO-Treuhänder
26.06.2025 / 09:00 Uhr
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Advanced Bitcoin Technologies AG: Advanced Bitcoin Technologies AG verbessert Ertragslage und stärkt Liquidität in 2024
Zudem Fortschritte bei Zwangsvollstreckung gegen widerrechtlich handelnden ehemaligen ICO-Treuhänder
Frankfurt am Main (pta000/26.06.2025/09:00 UTC+2)
Frankfurt am Main, 26. Juni 2025 - Die Advanced Bitcoin Technologies AG (ABT, ISIN: DE000A2YPJ22) hat im Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2024 ihre Ertragslage verbessert und ihre Liquidität gestärkt. Auf Konzernebene wurde der Netto-Verlust auf -289 TEUR (Geschäftsjahr 2023 (Vj.) -1.580 TEUR) reduziert und der Cash-Flow auf 670 TEUR (Vj. 1 TEUR) gesteigert. Zudem wurden wichtige Fortschritte im Rahmen der laufenden Zwangsvollstreckung der rechtskräftig titulierten Kryptoherausgabeforderung gegen den widerrechtlich handelnden ehemaligen Treuhänder des Initial Coin Offerings (ICO) der savedroid AG erzielt.
Der Konzernumsatz erhöhte sich aufgrund des gestiegenen Geschäftsvolumens des Bitcoin-Payment-Gateways abpay (vormals SecPay.io) der 100%igen liechtensteinischen Konzerntochtergesellschaft abpay GmbH (vormals savedroid FL GmbH) auf 126 TEUR (Vj. 39 TEUR). Das operative Ergebnis (EBITDA, definiert als Umsatzerlöse zzgl. Andere aktivierte Eigenleistungen, Sonstige betriebliche Erträge, abzgl. Materialaufwand, Personalaufwand und Sonstige betriebliche Aufwendungen) verbesserte sich auf 1.137 TEUR (Vj. -172 TEUR). Das positive EBITDA resultierte im Wesentlichen aus höheren Veräußerungsgewinnen aus Kryptowährungen in Höhe von 989 TEUR (Vj. 592 TEUR), der Auflösung von Verbindlichkeiten aus im Rahmen des savedroid-ICOs im ersten Quartal 2018 verkauften SVD-Token in Höhe von 473 TEUR (Vj. 0 TEUR) sowie konzernweiten Kosteneinsparungen. Die Kryptoguthaben betrugen unter Anwendung der LiFo-Methode (Last in, First out) und Beachtung der historischen Anschaffungskosten als Wertobergrenze zum Bilanzstichtag 7.595 TEUR (Vj. 7.999 TEUR), während der Marktwert zum Bilanzstichtag bei 41.361 TEUR lag und aktuell rund 34 Mio. Euro beträgt.
Der auf -289 TEUR (Vj. -1.580 TEUR) reduzierte Netto-Verlust ist in erster Linie auf Abschreibungen in Höhe von 1.616 TEUR (Vj. 1.859 TEUR) zurückzuführen, wovon 1.615 TEUR (Vj. 1.859 TEUR) planmäßige Abschreibungen der immateriellen Vermögensgegenstände insbesondere Software betreffen. Das Konzern-Eigenkapital reduzierte sich zum 31. Dezember 2024 auf 3.595 TEUR (Vj. 3.884 TEUR), während sich die Eigenkapitalquote auf 41,7 % (Vj. 39,8%) erhöhte.
Auf Ebene des Einzelabschlusses reduzierte ABT im Jahr 2024 den Jahresfehlbetrag auf -175 TEUR (Vj. -346 TEUR). Das Ergebnis resultierte im Wesentlichen aus Personalkosten (137 TEUR, Vj. 131 TEUR) sowie Abschluss- und Prüfungskosten (136 TEUR, Vj. 90 TEUR). Das Eigenkapital lag zum Bilanzstichtag bei 20.416 TEUR (Vj. 20.591 TEUR), wobei die Eigenkapitalquote 93,9% (Vj. 95,5%) betrug.
Für das laufende Geschäftsjahr 2025 erwartet ABT durch den operativen Fokus der Vermarktung von abpay eine weitere Verbesserung der operativen Erträge. Zudem geht ABT von einer weiterhin stabilen Entwicklung der Liquidität aus, da erneut wichtige Fortschritte im Rahmen der laufenden Zwangsvollstreckung der rechtskräftig titulierten Kryptoherausgabeforderung gegen den widerrechtlich handelnden ehemaligen ICO-Treuhänder erzielt wurden: In den Jahren 2023 und 2024 wurden mehrere Zwangsmittel gegen den ehemaligen ICO-Treuhänder festgesetzt und vollstreckt. Das LG Bonn hatte bereits im ersten Zwangsvollstreckungsverfahren im März 2023 ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro und ersatzweise Zwangshaft auf Basis eines Tagessatzes von 200 Euro festgesetzt, was in Summe insgesamt 125 Tagen Zwangshaft entsprochen hätte. Der ehemalige ICO-Treuhänder hatte damals zwar sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt, das OLG Köln hatte diese jedoch zurückgewiesen und ferner keine Rechtsbeschwerde zugelassen. Bereits im Zuge der Zwangsvollstreckung dieses Zwangsgeldes war Haftbefehl gegen den ehemaligen ICO-Treuhänder erlassen worden, nachdem dieser der Vermögensauskunft ferngeblieben war und folglich ins Schuldnerverzeichnis eingetragen wurde. Die Haft wurde letztlich durch Zahlung des Zwangsgeldes im Januar 2024 abgewendet.
Das LG Bonn hat in dem sich daran anschließenden zweiten Zwangsvollstreckungsverfahren im März 2024 bis zu 6 Monate Zwangshaft gegen den widerrechtlich handelnden ehemaligen ICO-Treuhänder festgesetzt. Der ehemalige ICO-Treuhänder hatte sofortige Beschwerde gegen den Zwangshaftbeschluss eingelegt, die jedoch durch das LG Bonn zurückgewiesen und daraufhin vom OLG Köln aufgenommen wurde. Auf Basis der mündlichen Verhandlung Anfang Juni 2024 hat das OLG Köln den ehemaligen ICO-Treuhänder erneut zu einem Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro und ersatzweise Zwangshaft auf Basis eines Tagessatzes von 200 Euro verurteilt, was in Summe insgesamt 125 Tagen Zwangshaft entsprochen hätte. Das neuerliche Zwangsgeld wurde im September 2024 erfolgreich beigetrieben. Im April 2024 hat die savedroid AG zusätzlich eine Schadenersatzklage aufgrund von durch die verspätete Herausgabe der Kryptowährungen entstandenen Verzugsschäden in Höhe von 1,5 Mio. Euro gegen den ehemaligen ICO-Treuhänder eingereicht, auf deren Verhandlung derzeit noch gewartet wird. Zudem hat die savedroid AG, nach der erfolgreichen Beteiligung von zwei erfahrenen Investoren aus Deutschland und Bulgarien an der rechtskräftig titulierten Kryptoherausgabeforderung durch die der Gesellschaft frische Liquidität in Höhe von 550.000 Euro zugeflossen ist, Anfang Mai 2025 das dritte Zwangsvollstreckungsverfahren mit dem Antrag auf Zwangshaft gegen den ehemaligen ICO-Treuhänder beim LG Bonn eingeleitet. Da sich der ehemalige ICO-Treuhänder trotz rechtskräftigem und vollstreckbarem Urteil des OLG Köln vom Oktober 2021 weiterhin weigert, die Kryptowährungen herauszugeben, ist der Antrag auf Zwangshaft unausweichlich.
Zudem hat ABT durch den bereits realisierten Verkauf einer Partizipation an der rechtskräftig titulierten Herausgabeforderung von Kryptowährungsguthaben gegen den widerrechtlich handelnden ehemaligen ICO-Treuhänder unter Beweis gestellt, dass ebendiese Herausgabeforderung selbst auch in der Zukunft erfolgreich als marktgängige Refinanzierungsquelle genutzt werden kann.
Der vollständige testierte Konzernabschluss sowie der Einzelabschluss stehen auf der Homepage https://www.abt-ag.com im Bereich Investor Relations in der Rubrik Finanznachrichten - Publikationen und Präsentationen zum Download zur Verfügung.
Investoren- und Medienkontakt
Dr. Yassin Hankir Vorstandsvorsitzender Advanced Bitcoin Technologies AG E-Mail: ir@abt-ag.com
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Aussender: Advanced Bitcoin Technologies AG Platz der Einheit 2, c/o TechQuartier 60327 Frankfurt am Main Deutschland Ansprechpartner: Dr. Yassin Hankir E-Mail: ir@abt-ag.com Website: www.abt-ag.com ISIN(s): DE000A2YPJ22 (Aktie) Börse(n): Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg
[ source: https://www.pressetext.com/news/1750921200603 ]
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