PTA-HV: Epigenomics AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

16.07.2025 / 15:25 Uhr

Hauptversammlung gemäß -- 121 Abs. 4a AktG

Epigenomics AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Heidelberg (pta000/16.07.2025/15:25 UTC+2)

Epigenomics AG, Berlin

Wertpapier-Kenn-Nr.: A37FT4 / ISIN: DE000A37FT41

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Mittwoch, 27. August 2025, um 10.30 Uhr (MESZ)

in den Räumlichkeiten der

Kanzlei HEUKING, Goetheplatz 5-7, 60313 Frankfurt,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung der Epigenomics AG

ein.

I.             Tagesordnung 
              Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Epigenomics AG für das Geschäftsjahr 2024, des 
              Lageberichts der Epigenomics AG für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
              Geschäftsjahr 2024 
 
              Die vorstehend genannten Unterlagen sind im Internet unter 
 
              https://www.epigenomics.com/de/news-investoren/finanzberichte/ 
1. 
              veröffentlicht und werden den Aktionären auf Anfrage zugesandt. Die Unterlagen werden unter der 
              angegebenen Adresse auch während der Hauptversammlung zugänglich sein, während der Hauptversammlung zur 
              Einsicht ausliegen und dort vom Vorstand und, soweit es um den Bericht des Aufsichtsrats geht, vom 
              Aufsichtsratsvorsitzenden auch näher erläutert werden. 
 
              Der geprüfte Jahresabschluss wurde durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
              festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist somit gemäß -- 172 AktG nicht vorgesehen. 
 
              Vorlage und Erörterung des Vergütungsberichtes für das Geschäftsjahr 2024 
 
              Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß -- 162 AktG einen Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 
              erstellt. Der Vergütungsbericht wurde im Rahmen der Abschlussprüfung vom Abschlussprüfer geprüft. 
              Vergütungsbericht und Prüfvermerk sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
2.            https://www.epigenomics.com/de/news-investoren/corporate-governance/verguetung/ 
 
              veröffentlicht. 
 
              Eine Beschlussfassung über den Vergütungsbericht ist gem. -- 120a Abs. 5 AktG nicht erforderlich. 
 
              Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 
 
              Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 
              Entlastung zu erteilen. 
3. 
 
              Mitglieder des Aufsichtsrates waren im Geschäftsjahr 2024 Frau Dr. Helge Lubenow, Herr Alexander Link und 
              Herr Jochen Hummel. 
 
              Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 
 
              Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands 
              für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. 
 
              Mitglieder des Vorstands waren im Geschäftsjahr 2024 Herr Jens Ravens (bis 30. April 2024) und Herr 
              Hansjörg Plaggemars (ab 1. Februar 2024). 
 
              Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 
 
              Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Nexia GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
5.            Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 
              2025 und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen, sofern die Aufstellung eines 
              Konzernabschlusses nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sein sollte. Dieser wird auch die 
              prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vornehmen, sofern diese erfolgen sollte. 
 
              Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands 
 
              Nach -- 120a Abs. 1 Satz 1 AktG hat die Hauptversammlung bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens aber 
              alle vier Jahre, über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die 
              Vorstandsmitglieder zu beschließen. 
 
              Der Aufsichtsrat hat am 10. Juli 2025 ein neues Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder beschlossen, 
              das den veränderten Rahmenbedingungen der Gesellschaft Rechnung trägt. Das geänderte Vergütungssystem für 
              die Vorstandsmitglieder ist gemäß -- 124a Satz 1 Nr. 4 AktG über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
6. 
              https://www.epigenomics.com/de/news-investoren/corporate-governance/verguetung/ 
 
              zugänglich. 
 
              Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
              Die Hauptversammlung billigt gemäß -- 120a Abs. 1 Satz 1 AktG das vom Aufsichtsrat vorgelegte vorstehend 
              in Bezug genommene Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder. 
 
              Beschlussfassung über die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft 
 
              Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
              "Der Sitz der Gesellschaft wird von Berlin nach Heidelberg verlegt. -- 1 Abs. 2 der Satzung wird 
7.            entsprechend geändert und erhält folgende neue Fassung: 
 
              (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Heidelberg. 
 
              (2) The company has its registered seat in Heidelberg." 
II.           Weitere Angaben und Hinweise 
              Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
              Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 
1.            876.949,00. Es ist eingeteilt in 876.949 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft. Gemäß -- 18 
              Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft gewährt jede Stückaktie grundsätzlich eine Stimme in der 
              Hauptversammlung. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 
              beträgt daher 876.949. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. 
 
2.            Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
              Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung die Ausübung des Stimmrechts für Aktionäre 
 
              Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Stimmrechte setzen die Anmeldung der Aktionäre 
              bei der Gesellschaft voraus. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und 
              der Gesellschaft in Textform (-- 126b BGB) bis spätestens am Mittwoch, 20. August 2025, 24:00 Uhr 
              Mitteleuropäische Sommerzeit ("MESZ"), unter der Adresse 
 
              Epigenomics AG 
              Ziegelhäuser Landstraße 3 
              69120 Heidelberg 
              oder per Telefax: +49 (0) 6221-64924-72 
              oder per E-Mail unter: info@epigenomics.com 
 
              zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach -- 67 Absatz 2 Satz 1 AktG bei Namensaktien als 
              Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht des Aktionärs, 
              der Namensaktien hält, sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung 
              zustehenden Stimmrechte aus Namensaktien ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der 
a)            Hauptversammlung maßgeblich. 
 
              Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit vom Donnerstag, 21. August 2025, bis Mittwoch, 27. 
              August 2025, (jeweils einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Deshalb 
              entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der 
              letzten Umschreibung Mittwoch, 20. August 2025. 
 
              Der Handel mit Aktien wird durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Auch nach erfolgter 
              Anmeldung können Aktionäre daher über ihre Aktien weiter frei verfügen. Da im Verhältnis zur Gesellschaft 
              als Aktionär nur gilt, wer als solcher am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen ist 
              (siehe oben), kann eine Verfügung jedoch Auswirkungen auf die Teilnahmeberechtigung eines Aktionärs 
              haben. 
 
              Intermediäre und Aktionärsvereinigungen sowie diesen gemäß -- 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte 
              Institutionen oder Personen dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber 
              sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben, die nachprüfbar 
              festzuhalten ist. Näheres regelt -- 135 AktG. 
 
              Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
              Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen 
              Bevollmächtigten, z. B. durch ein Intermediär, eine Vereinigung von Aktionären oder einen sonstigen 
              Dritten, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte 
              Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den Bestimmungen unter Ziffer II.2.a) erforderlich. Nach erfolgter 
              fristgerechter Anmeldung können bis zur Beendigung der Hauptversammlung Vollmachten erteilt werden. 
              Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
              zurückweisen. 
 
              Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
              Gesellschaft bedürfen der Textform, soweit die Vollmacht nicht einem Intermediär, einer 
              Aktionärsvereinigung oder einer anderen nach -- 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person erteilt wird. 
 
              Werden Intermediäre bzw. diesen gemäß -- 135 Absatz 8 AktG insoweit gleichgestellte Personen oder 
              Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen) bevollmächtigt, haben diese die Vollmacht nachprüfbar 
              festzuhalten (-- 135 AktG). Wir empfehlen unseren Aktionären, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit 
              den Genannten abzustimmen. 
 
              Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, können zur Erteilung der Vollmacht das Formular 
              benutzen, welches die Gesellschaft hierfür zur Verfügung stellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten 
              Personen zusammen mit der Eintrittskarte übersandt. Zusätzlich kann ein Vollmachtsformular auf Verlangen 
b)            jeder stimmberechtigten Person bei der Gesellschaft angefordert werden und steht den Aktionären auf der 
              Internetseite der Gesellschaft unter 
 
              https://www.epigenomics.com/de/news-investoren/hauptversammlung/ 
 
              zum Download zur Verfügung. 
 
              Für den Nachweis der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder per E-Mail stehen die nachfolgend 
              aufgeführten Kommunikationswege, insbesondere auch für die elektronische Übermittlung zur Verfügung: 
 
              Epigenomics AG 
              Ziegelhäuser Landstr. 3 
              69120 Heidelberg 
              Fax: +49 6221 64924-72 
              E-Mail: info@epigenomics.com 
 
              Die vorgenannten Kommunikationswege können auch genutzt werden, wenn die Vollmacht durch Erklärung 
              gegenüber der Gesellschaft erteilt werden soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht 
              ist in diesem Fall nicht erforderlich. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann über die 
              vorgenannte Adresse unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. 
 
              Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl 
 
              Nach -- 118 Abs. 2 AktG kann die Satzung den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen, dass Aktionäre ihre 
              Stimmen, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation 
              abgeben dürfen (Briefwahl). Die Satzung der Gesellschaft enthält in -- 18 Abs. 6 eine solche 
              Ermächtigung. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates entschieden, von dieser Ermächtigung 
              Gebrauch zu machen und anstelle eines Stimmrechtsvertreters den Aktionären die Möglichkeit zu eröffnen, 
              per Briefwahl abzustimmen. 
 
              Aktionäre können deshalb ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der 
              Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig entsprechend den oben unter II.2 a) 
              "Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts" genannten 
              Voraussetzungen angemeldet sind. 
 
              Die Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich bereits abgegebener Briefwahlstimmen können 
              bis spätestens zum Montag, 25. August 2025, 24:00 Uhr, ("Briefwahlfrist") postalisch, per E-Mail oder per 
              Telefax unter Verwendung des den Anmeldeunterlagen beigefügten Briefwahlformulars an die oben unter II.2 
              a) genannte Anschrift, E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit 
              der Stimmabgabe ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft. Die Gesellschaft wird das 
c)            Briefwahlformular zur Stimmabgabe darüber hinaus im Internet unter 
 
              https://www.epigenomics.com/de/news-investoren/hauptversammlung/ 
 
              ab der Einberufung bis zum Ablauf der Briefwahlfrist zum Download zur Verfügung halten. Für den Fall, 
              dass veröffentlichungspflichtige Gegenanträge (siehe hierzu nachfolgende Ziffer 3 b)) oder ein Verlangen 
              auf Ergänzung der Tagesordnung (siehe hierzu nachfolgende Ziffer 3 a)) gestellt werden, wird die 
              Gesellschaft das im Internet verfügbare Briefwahlformular zur Stimmabgabe um die zusätzlichen 
              Abstimmungspunkte ergänzen. 
 
              Die Gesellschaft empfiehlt daher, von der Möglichkeit zur Briefwahl erst nach Ablauf der Fristen für die 
              Übermittlung von Gegenanträgen und Ergänzungsverlangen Gebrauch zu machen. 
 
              Bei mehrfach eingehenden Erklärungen desselben Aktionärs hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang. 
              Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld 
              der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe per Briefwahl zu diesem 
              Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung. 
3.            Rechte der Aktionäre 
              Ergänzung der Tagesordnung 
 
              Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
              EUR 500.000,00 erreichen, können nach -- 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
              gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
              Beschlussvorlage beiliegen. Verlangen von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung nach -- 122 Abs. 2 
              AktG sind schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen der Gesellschaft bis Sonntag, 27. Juli 2025, 
              24.00 Uhr MESZ, zugehen. Richten Sie entsprechende Verlangen ausschließlich an den Vorstand unter 
              folgender Adresse: 
 
              Epigenomics AG 
              Vorstand 
              Ziegelhäuser Landstr. 3 
a)            69120 Heidelberg 
              Deutschland 
 
              Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
              Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
              ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie 
              werden außerdem unter der Internetadresse 
 
              https://www.epigenomics.com/de/news-investoren/hauptversammlung/ 
 
              bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
              Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
 
              Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder 
              Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Vorschläge für die Wahl von 
              Aufsichtsratsmitgliedern und des Abschlussprüfers übersenden. Gegenanträge zur Tagesordnung und 
              Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten: 
 
              Epigenomics AG 
              Ziegelhäuser Landstr. 3 
              69120 Heidelberg 
              Fax: +49 6221 64924-72 
              E-Mail: info@epigenomics.com 
b) 
 
              Bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. bis zum Dienstag, 12. August 2025, 24:00 
              Uhr MESZ, unter der vorgenannten Adresse bei der Gesellschaft zugegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge 
              werden unter den weiteren Voraussetzungen der ---- 126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs 
              und - bei Anträgen - der etwaigen Begründung unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter 
 
              https://www.epigenomics.com/de/news-investoren/hauptversammlung/ 
 
              zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten 
              Internetadresse zugänglich gemacht. 
 
              Auskunftsrecht 
 
              Nach -- 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
c)            über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands 
              der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
              geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in 
              der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. 
              Weitergehende Erläuterungen 
 
              Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach -- 122 Abs. 2, -- 126 Abs. 1, -- 127, -- 
4.            131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
              https://www.epigenomics.com/de/news-investoren/hauptversammlung/ 
 
              Internetseite der Gesellschaft 
 
              Weitere Informationen sowie die nach -- 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen finden sich auf der 
5.            Internetseite der Gesellschaft 
 
              https://www.epigenomics.com/de/news-investoren/hauptversammlung/ 
 
              Informationen zum Datenschutz 
 
              Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien 
              personenbezogener Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen: Kontaktdaten (z.B. Name oder die 
              E-Mail-Adresse), Informationen über die von jedem einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien (z.B. Anzahl der 
              Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen 
              Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). 
              Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung 
              einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die 
              Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der 
              oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe ihrer personenbezogenen Daten 
              können sich die Aktionäre der Gesellschaft nicht zur Hauptversammlung anmelden. 
 
              Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen 
              lauten: 
 
              Epigenomics AG 
              Ziegelhäuser Landstr. 3 
              69120 Heidelberg 
              Fax: +49 6221 64924-72 
              E-Mail: info@epigenomics.com 
 
              Personenbezogene Daten, die die Aktionäre der Gesellschaft betreffen, werden grundsätzlich nicht an 
              Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der 
              Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung 
              beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa 
6.            HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur 
              in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist. 
 
              Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der 
              Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über 
              sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen 
              Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden, wenn diese Anträge von 
              Ihnen gestellt werden, Ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht. 
 
              Aktionäre und Aktionärsvertreter haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie 
              gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben sie das Recht auf 
              Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich 
              verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange 
              gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine 
              sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Aktionäre und 
              Aktionärsvertreter das Recht auf Übertragung sämtlicher von ihnen an die Gesellschaft übergebener Daten 
              in einem gängigen Dateiformat (Recht auf "Datenportabilität"). 
 
              Zur Ausübung der Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an 
 
              info@epigenomics.com 
 
              Darüber hinaus haben die Aktionäre und Aktionärsvertreter auch das Recht zur Beschwerde bei einer 
              Datenschutzaufsichtsbehörde. 

Heidelberg, im Juli 2025

Epigenomics AG

Der Vorstand

(Ende)

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Aussender:            Epigenomics AG 
                      Ziegelhäuser Landstraße 3 
                      69120 Heidelberg 
                      Deutschland 
Ansprechpartner:      Epigenomics AG 
E-Mail:               info@epigenomics.com 
Website:              www.epigenomics.com 
ISIN(s):              DE000A37FT41 (Aktie) 
Börse(n):             Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, 
                      Tradegate 

[ source: https://www.pressetext.com/news/1752672300238 ]

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July 16, 2025 09:25 ET (13:25 GMT)

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