PTA-HV: Ming Le Sports AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
22.07.2025 / 16:04 Uhr
Hauptversammlung gemäß -- 121 Abs. 4a AktG
Ming Le Sports AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Heidelberg (pta000/22.07.2025/16:01 UTC+2)
Ming Le Sports AG, Heidelberg
ISIN DE000A2LQ728 / WKN A2LQ72
Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
am 28. August 2025 um 14:00 Uhr
in den Räumlichkeiten der
Design Offices GmbH, Langer Anger 7-9, 69115 Heidelberg,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
der Ming Le Sports AG ("Gesellschaft") ein.
I. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 gemäß -- 172 AktG gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für den jeweiligen Zeitraum ihrer Amtszeit Entlastung erteilt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für den jeweiligen Zeitraum ihrer Amtszeit Entlastung erteilt.
4. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen.
5. Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den ---- 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG zusammen und besteht nach -- 12.1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung zu wählen sind.
Nachdem die zuvor amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Ämter niedergelegt hatten, wurden Dr. Jens Willenbockel, Dr. Christian Bartels-von Varnbüler und Hubert Störbrock durch gerichtlichen Beschluss vom 9. Januar 2025 zu Aufsichtsratsmitgliedern der Ming Le Sports AG bestellt und sollen nunmehr von der Hauptversammlung gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
Dr. Jens Willenböckel, geschäftsführender Gesellschafter der Powerloop Tech GmbH, Darmstadt, wohnhaft in a) Darmstadt, wird für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr bis zum 31. Dezember 2029 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt;
Dr. Jens Willenbockel ist zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.
Dr. Ing. Christian Bartels-von Varnbüler, Geschäftsführer bei der KKG Verwaltungs-GmbH, Essen, wohnhaft b) in Hamburg, wird für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr bis zum 31. Dezember 2029 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt.
Dr. Ing. Christian Bartels-von Varnbüler ist zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.
Hubert Störbrock, selbständiger Berater, wohnhaft in Datteln, wird für die Zeit bis zur Beendigung c) derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr bis zum 31. Dezember 2029 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt.
Hubert Störbrock ist zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.
Herr Störbrock verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung bzw. auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. Die Kandidaten sind zudem in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor Beteiligungsgesellschaft, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut.
6. Vorlage und Erörterung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Nach -- 162 Abs. 1 AktG erstellen Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns (-- 290 HGB) gewährte und geschuldete Vergütung. Vorstand und Aufsichtsrat haben den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 unter Berücksichtigung der Vorgaben nach -- 162 AktG erstellt und beschlossen. Der Vergütungsbericht ist vom Abschlussprüfer geprüft worden und am 29. April 2025 mit einem Prüfvermerk gemäß -- 162 Abs. 3 Satz 3 AktG versehen worden. Der Vergütungsbericht ist in seinem vollen Wortlaut nebst Prüfvermerk auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.minglesports.de/investor-relations/hauptversammlung
veröffentlicht. Eine Beschlussfassung über den Vergütungsbericht ist gemäß -- 120a Abs. 5 AktG nicht erforderlich.
7. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
Nach -- 120a Abs. 1 AktG ist bei börsennotierten Gesellschaften jede wesentliche Änderung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder der Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 23. Juni 2025 eine Änderung des zuletzt mit Beschluss der Hauptversammlung vom 11. April 2025 gebilligten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder beschlossen.
Das geänderte Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder ist gemäß -- 124a Satz 1 Nr. 4 AktG über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.minglesports.de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Hauptversammlung billigt gemäß -- 120a Abs. 1 Satz 1 AktG das vom Aufsichtsrat vorgelegte vorstehend in Bezug genommene Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat; Festlegung der konkreten 8. (ordentlichen) Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats einschließlich Bewilligung einer (zusätzlichen) Vergütung für die Beratungstätigkeit eines Mitglieds des Aufsichtsrats
Nach -- 113 Abs. 3 AktG ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen. Nach -- 20.1 der Satzung der Ming Le Sports AG legt die Hauptversammlung durch Beschluss die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft fest. Die Hauptversammlung der Ming Le Sports AG hat zuletzt am 22. Juli 2021 über die Regelungen zur Vergütung für den Aufsichtsrat Beschluss gefasst.
Nunmehr soll über ein geändertes Vergütungssystem für den Aufsichtsrat Beschluss gefasst werden. Das geänderte Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder ist gemäß -- 124a Satz 1 Nr. 4 AktG über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.minglesports.de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich.
a) Vergütungssystem für den Aufsichtsrat gemäß ---- 113 Abs. 3 Satz 1, 87a Abs. 1 Satz 2 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Hauptversammlung billigt gemäß -- 113 Abs. 3 Satz 1 AktG das vorstehend in Bezug genommene Vergütungssystem für den Aufsichtsrat.
b) Beschlussfassung über die konkrete Vergütung aa) Ordentliche Vergütung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ab dem 1. September 2025 neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste Grundvergütung in Höhe von jährlich EUR 5.000,00. Der Vorsitzende erhält die doppelte Grundvergütung. Die Vergütung kann quartalsweise abgerechnet werden. Im Übrigen gelten die Regelungen in -- 20 der Satzung.
bb) Zusätzliche Vergütung für Beratungstätigkeit eines Mitglieds des Aufsichtsrats
Dr. Jens Willenböckel wurde durch gerichtlichen Beschluss vom 9. Januar 2025 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt und soll nun nach näherer Maßgabe von Punkt 5 der Tagesordnung auch durch die Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt werden.
Dr. Jens Willenböckel ist Geschäftsführer und Alleingesellschafter der Powerloop Tech GmbH, Darmstadt. Die Gesellschaft arbeitete bereits vor der Bestellung von Dr. Willenböckel zum Mitglied des Aufsichtsrats mit der Powerloop Tech GmbH für Zwecke der Beratung zur Vorbereitung und Durchführung von Projekten im Rahmen von Mergers & Acquisitions (M&A) sowie im Bereich Personal zusammen und beabsichtigt, die Powerloop Tech GmbH mit Vertrag vom 15. März 2025 (" Beratungsvertrag Powerloop") auch für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 für diesbezügliche spezialisierte Beratungsleistungen im Technologiesektor zu beauftragen.
Aufsichtsratsmitglieder können außerhalb der Aufsichtsratstätigkeit entgeltliche Dienstleistungen mit der Aktiengesellschaft vereinbaren. Die Wirksamkeit des Dienstvertrags hängt von der Zustimmung des Aufsichtsrats ab (-- 114 Abs. 1 AktG). Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch für den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit einer Gesellschaft, an der das Aufsichtsratsmitglied beteiligt ist. Der Aufsichtsrat kann durch Zustimmungsbeschluss allerdings nur solchen Dienstverträgen zur rechtlichen Wirksamkeit verhelfen, die sich klar auf aufsichtsratsfremde Tätigkeiten erstrecken. Vergütungen für Tätigkeiten, die das betreffende Aufsichtsratsmitglied kraft seines Amts schuldet, sind der Sache nach Aufsichtsratsvergütungen, die in der Satzung festgelegt sein müssen oder von der Hauptversammlung zu bewilligen sind (-- 113 Abs. 1 AktG).
Eine zweifelsfreie Abgrenzung zwischen der Tätigkeit, die das Aufsichtsratsmitglied Dr. Jens Willenböckel aufgrund seines Amts schuldet, und der zustimmungsfähigen aufsichtsratsfremden Tätigkeit ist hinsichtlich des Beratungsvertrags Powerloop nicht gewährleistet. Das aufgrund des Beratungsvertrags Powerloop geschuldete Entgelt soll daher vorsorglich als mittelbare Vergütung i.S.d. -- 113 Abs. 1 AktG für das Aufsichtsratsmitglied Dr. Jens Willenböckel durch die Hauptversammlung bewilligt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Abschluss des Beratungsvertrags Powerloop wird zugestimmt und die vereinbarte Vergütung von EUR 8.000,00 pro Monat als - mittelbare - (zusätzliche) Vergütung an das Aufsichtsratsmitglied Dr. Jens Willenböckel für den Zeitraum der Laufzeit des Beratungsvertrags Powerloop bewilligt, maximal jedoch für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr bis zum 31. Dezember 2029 beschließt.
Der Beratungsvertrag Powerloop hat folgenden wesentlichen Inhalt:
Die Powerloop Tech GmbH berät die Gesellschaft im Technologiesektor bei der Vorbereitung und Durchführung -- von Projekten im Rahmen von Mergers & Acquisitions (M&A) sowie im Bereich Personal. Die Beratungstätigkeit wird von Dr. Jens Willenböckel geleistet. -- Ausgenommen von der Beratungstätigkeit ist jede Form der Rechts- und Steuerberatung. -- Die Abrechnung der Tätigkeit erfolgt in Form eines pauschalen monatlichen Honorars von EUR 8.000,00. Der Beratungsvertrag Powerloop soll mit wirtschaftlicher Wirkung ab dem 1. März 2025 gelten und ist auf -- unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Der Beratungsvertrag Powerloop hat folgenden Wortlaut:
"Beratungsvertrag
zwischen
Ming Le Sports AG, Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg, mit dem Sitz in Heidelberg und eingetragen im Handelsregister des AG Mannheim unter HRB 728857, vertreten durch ihren Vorstand Michael Huth 1. nachfolgend "Ming"
und
Powerloop Tech GmbH, Moserstraße 16, 64285 Darmstadt, mit dem Sitz in Darmstadt und eingetragen im Handelsregister des AG Potsdam unter HRB 33742 P, vertreten durch ihren Geschäftsführer Dr. Jens Willenböckel 2. nachfolgend "PWRLP"
I. Präambel
1. Die PWRLP und die Ming haben im Rahmen der Projekte "Berolina" seit 1. Juli 2024 zusammengearbeitet. 2. Die PWRLP möchte auch in 2025 und 2026 für die Ming spezialisierte Beratungsleistungen im Technologiesektor erbringen.
Nun wird daher unter Berücksichtigung des Vorstehenden folgendes vereinbart:
II. Vereinbarung
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die Beratung der Ming durch die PWRLP bei der Vorbereitung und Durchführung von Projekten im Rahmen von Mergers & Acquisitions (M&A) sowie im Bereich der Personalberatung.
Die Beratung durch PWRLP schließt jegliche Form der Rechts- und Steuerberatung ausdrücklich aus.
2. Leistungsumfang
Für die optimale Beratung der Ming wird das nachfolgende Leistungspaket vereinbart:
2.1. Identifikation von Unternehmen, die für eine Akquisition mit Wertsteigerungspotenzial geeignet erscheinen
2.2. Beratung über die Gestaltung der Transaktionsprozesse, einschließlich der Möglichkeit eines Reverse-Takeovers (RTO) und dessen Strukturierung
2.3. Identifikation weiterer Geschäftsfelder und Optionen zur Entwicklung der Ming und zur Erzielung von Umsatzerlösen im laufenden Geschäftsjahr.
3. Honorierung
3.1. Honorierung mit Monatshonorar
Die PWRLP erhält für die unter Ziffer 2.1 bis 2.3 dieses Vertrags aufgeführten Beratungsleistungen ein Pauschalhonorar von monatlich 8.000,00 EUR, zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
3.2 Fremd- und Nebenkosten
Fremdkosten, wie die Honorare und Reisekosten externer Industrieberater der PWRLP sowie Kosten für Marktstudien, und Nebenkosten, wie Reise- und Kurierkosten der PWRLP, werden der Ming nach zuvor rechtzeitig eingeholter Zustimmung durch die Ming, zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer, separat in Rechnung gestellt. Kommunikationskosten werden nicht erstattet.
4. Zahlungsvereinbarungen
Das Pauschalhonorar wird während der Laufzeit des Vertrags monatlich jeweils zum 15. eines Monats in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung der Nebenkosten erfolgt unabhängig von der monatlichen Honorarrechnung. Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung auf das folgende Konto der PWRLP zu zahlen:
Kontoinhaber: Powerloop Tech GmbH
Bank: [x]
IBAN: [y]
5. Dauer der Vereinbarung; Beendigung
Diese Vereinbarung erfolgt auf unbestimmte Zeit. Jede Vertragspartei ist berechtigt, diesen Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigungserklärung muss schriftlich erfolgen, um wirksam zu werden.
6. Vertraulichkeitsvereinbarung
Es ist das Verständnis der Vertragsparteien, dass auf Basis dieser Vereinbarung unter Umständen vertrauliche Informationen ausgetauscht werden, welche dann auch strikt vertraulich zu behandeln sind
7. Verschiedenes
7.1. Diese Vereinbarung tritt am 1. März 2025 in Kraft.
7.2. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung müssen schriftlich erfolgen, um wirksam zu werden. Dies betrifft auch die Änderung dieser Klausel.
7.3. Soweit ein Begriff oder eine Klausel dieser Vereinbarung ungültig, nichtig, nicht durchsetzbar oder unvollständig ist, beeinträchtigt dies nicht die Gültigkeit der Vereinbarung. Die ungültigen, unwirksamen oder unvollständigen Bestimmungen werden durch solche Bestimmungen ersetzt, die die Parteien im Sinne dieser Vereinbarung vereinbart hätten, wenn die Parteien gewusst hätten, dass die vereinbarten Bestimmungen nichtig, ungültig oder unwirksam sind.
7.4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Heidelberg, Deutschland.
7.5. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht."
[Unterschriften]
II. Weitere Angaben und Hinweise 1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 3.078.820 Stück teilnahme- und stimmberechtigte auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag, von denen 199 Stück auf eigene Aktien entfallen, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 3.078.621.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache in Textform (-- 126b BGB) rechtzeitig angemeldet haben. Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache in Textform (-- 126b BGB) durch das depotführende Institut (d.h., den Letztintermediär gemäß -- 67c Abs. 3 AktG) ausreichend. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen (sogenannter Nachweisstichtag), also auf den
6. August 2025, 24:00 Uhr.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der Adresse
Ming Le Sports AG Ziegelhäuser Landstraße 3 69120 Heidelberg oder per E-Mail unter: info@minglesports.de
bis spätestens am
21. August 2025, 24:00 Uhr,
zugehen.
Gemäß -- 123 Abs. 4 Satz 5 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. Der Umfang des Teilnahme- und Stimmrechts ergibt sich dabei ausschließlich aus dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher.
3. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Aktionäre, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch z.B. einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind rechtzeitige Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
Vollmachten, die nicht nach Maßgabe des -- 135 AktG an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere nach Maßgabe des -- 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person erteilt werden, bedürfen der Textform (-- 126b BGB).
Ein Formular zur Vollmachtserteilung, welches verwendet werden kann, aber nicht muss, wird den Aktionären mit der Eintrittskarte übersendet und steht den Aktionären unter der Internetadresse
https://www.minglesports.de/investor-relations/hauptversammlung
zum Download zur Verfügung.
Werden Intermediäre bzw. diesen gemäß -- 135 Abs. 8 AktG insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater) bevollmächtigt, haben diese die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten (-- 135 Abs. 1 Satz 2 AktG). Wir empfehlen unseren Aktionären, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit den vorgenannten Personen oder Vereinigungen abzustimmen.
Die Erteilung der Vollmacht oder ihr Widerruf gegenüber der Gesellschaft und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (-- 126b BGB) und können der Gesellschaft bis zum 27. August 2025, 24:00 Uhr, (Eingang maßgeblich) an folgende Adresse übermittelt werden:
Ming Le Sports AG Ziegelhäuser Landstraße 3 69120 Heidelberg oder per E-Mail unter: info@minglesports.de
Am Tag der Hauptversammlung können die Erteilung der Vollmacht, ggf. ihr Widerruf und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ggf. ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erfolgen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft gemäß -- 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
4. Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
Nach -- 118 Abs. 2 AktG kann die Satzung den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Die Satzung der Gesellschaft enthält in -- 25 Abs. 3 eine solche Ermächtigung. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates entschieden, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen und anstelle eines Stimmrechtsvertreters den Aktionären die Möglichkeit zu eröffnen, per Briefwahl abzustimmen.
Aktionäre können deshalb ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig entsprechend den oben genannten Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts angemeldet sind.
Die Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich bereits abgegebener Briefwahlstimmen können bis spätestens zum 25. August 2025, 24:00 Uhr, ("Briefwahlfrist") postalisch, per E-Mail unter Verwendung des den Anmeldeunterlagen beigefügten Briefwahlformulars an die oben unter "Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts" genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stimmabgabe ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft. Die Gesellschaft wird das Briefwahlformular zur Stimmabgabe darüber hinaus im Internet unter
https://www.minglesports.de/investor-relations/hauptversammlung
ab der Einberufung bis zum Ablauf der Briefwahlfrist zum Download zur Verfügung stellen. Für den Fall, dass veröffentlichungspflichtige Gegenanträge oder ein Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung gestellt werden, wird die Gesellschaft das im Internet verfügbare Briefwahlformular zur Stimmabgabe um die zusätzlichen Abstimmungspunkte ergänzen. Die Gesellschaft empfiehlt daher, von der Möglichkeit zur Briefwahl erst nach Ablauf der Fristen für die Übermittlung von Gegenanträgen und Ergänzungsverlangen Gebrauch zu machen.
Bei mehrfach eingehenden Erklärungen desselben Aktionärs hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe per Briefwahl zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
5. Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung nach -- 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich oder in der elektronischen Form des -- 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 28. Juli 2025, 24:00 Uhr, zugegangen sein.
Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen an die folgende Adresse:
Ming Le Sports AG Vorstand Ziegelhäuser Landstraße 3 69120 Heidelberg oder per E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur) an: info@minglesports.de
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
6. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Gegenanträge im Sinne des -- 126 AktG nebst Begründung und Wahlvorschläge im Sinne des -- 127 AktG werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse
info@minglesports.de
zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft bis zum Ablauf des 13. August 2025, 24:00 Uhr, unter der Adresse
Ming Le Sports AG Ziegelhäuser Landstraße 3 69120 Heidelberg oder per E-Mail: info@minglesports.de
zugehen und die übrigen Voraussetzungen nach -- 126 bzw. -- 127 AktG erfüllt sind. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Anderweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären bleiben unberücksichtigt.
7. Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß -- 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß -- 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Gegenstände der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
8. Weitergehende Erläuterungen/Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Weitergehende Erläuterungen gemäß -- 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG zu den Rechten der Aktionäre gemäß ---- 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter
https://www.minglesports.de/investor-relations/hauptversammlung
9. Internetseite, über die die Informationen gemäß -- 124a AktG zugänglich sind
Den Aktionären werden die Informationen gemäß -- 124a AktG im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter
https://www.minglesports.de/investor-relations/hauptversammlung
10. Informationen zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien personenbezogener Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über die von jedem einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Stimmrechtskartennummer/Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe ihrer personenbezogenen Daten
können sich die Aktionäre der Gesellschaft nicht zur Hauptversammlung anmelden.
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:
Ming Le Sports AG Vorstand Ziegelhäuser Landstraße 3 69120 Heidelberg oder per E-Mail: info@minglesports.de
Personenbezogene Daten, die die Aktionäre der Gesellschaft betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden, wenn diese Anträge von Aktionären und Aktionärsvertretern gestellt werden, ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht.
Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu drei Jahre (aber nicht weniger als zwei Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.
Für Aktionäre und Aktionärsvertreter gelten die aus Art. 15-21 DSGVO aufgeführten Rechte (Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie die Rechte auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit). Im Zusammenhang mit der Löschung von personenbezogenen Daten verweisen wir auf die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und den Art. 17 Abs. 3 der DSGVO.
Zur Ausübung der Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an: info@minglesports.de
Darüber hinaus haben die Aktionäre und Aktionärsvertreter auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Heidelberg, im Juli 2025
Ming Le Sports AG
Der Vorstand
(Ende)
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Aussender: Ming Le Sports AG Ziegelhäuser Landstraße 3 69120 Heidelberg Deutschland Ansprechpartner: Ming Le Sports AG E-Mail: info@minglesports.de Website: www.minglesports.de ISIN(s): DE000A2LQ728 (Aktie) Börse(n): Regulierter Markt in Frankfurt
[ source: https://www.pressetext.com/news/1753192860401 ]
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(END) Dow Jones Newswires
July 22, 2025 10:04 ET (14:04 GMT)
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EURO STOXX®-Werte bezeichnet Werte der Marke „EURO STOXX“ der STOXX Limited und/oder ihrer Lizenzgeber
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