SIX genehmigt Meyer Burger weitere Fristverlängerung zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts bis Ende August 2025

13.08.2025 / 06:45 Uhr

Meyer Burger Technology AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis 
SIX genehmigt Meyer Burger weitere Fristverlängerung zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts bis Ende August 2025 
2025-08-13 / 06:45 CET/CEST 
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
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Ad-hoc Mitteilung gemäss Art. 53 KR 
 
Thun, 13. August 2025 
 
SIX genehmigt Meyer Burger weitere Fristverlängerung zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts bis Ende August 2025 
 
Die Meyer Burger Technology AG gibt den Entscheid der SIX Exchange Regulation AG bekannt, die Frist zur 
Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2024 bis Ende August 2025 zu verlängern. Ein vorangegangener Entscheid hatte die 
Frist bis Ende Juli 2025 gesetzt. 
 
Meyer Burger verhandelt aktuell weiter über eine Restrukturierung sowie über Teilverkäufe durch verschiedene 
Gruppengesellschaften und ist mit verschiedenen Parteien im Gespräch. Die Verhandlungen können sich bis zu ihrem 
Abschluss erheblich auf den Geschäftsbericht 2024 auswirken, da sie die darin enthaltenen Bewertungen und 
Finanzkennzahlen sehr stark beeinflussen werden. Die potenziellen Einflüsse dieser Verhandlungen wie auch solcher 
Teilverkäufe auf die Liquiditätslage und den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 und auf die darin enthaltenen 
Bewertungen sowie auf bestimmte Finanzkennzahlen von Meyer Burger sind sehr erheblich. Der sich daraus ergebende 
Anpassungsbedarf und die bisher fehlenden Zusagen hinsichtlich der Deckung der Finanzierungslücke haben dazu geführt, 
dass eine Fertigstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses bis zum Vorliegen der entsprechenden 
Verhandlungsergebnisse nicht möglich ist.  
 
Der Handel mit Meyer Burger-Aktien bleibt ausgesetzt. 
 
Wie von SIX Exchange Regulation verlangt, druckt Meyer Burger den folgenden Auszug aus dem Entscheid ab: 
 
I. Die temporäre Befreiung der Publikation des Geschäftsberichts 2024 sowie die Einreichung dieses Berichts bei SIX 
Exchange Regulation AG bis spätestens Sonntag, 31. August 2025 wird unter folgendem Vorbehalt (lit. a) und unter 
folgenden Bedingungen (lit. b) genehmigt: 
 
 a. SIX Exchange Regulation AG hat den Handel mit Effekten von Meyer Burger Technology AG i.S.v. Art. 57 KR am 2. Juni 
2025 vorübergehend eingestellt, bis diese ihren Geschäftsbericht 2024 nach den Vorschriften zur Ad hoc-Publizität (Art. 
53 Kotierungsreglement i.V.m. Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität) veröffentlicht und bei SIX Exchange Regulation AG 
einreicht. 
 
 b. Meyer Burger Technology AG hat betreffend den vorliegenden Entscheid bis spätestens am Mittwoch, 13. August 2025, 
7.30 Uhr, eine Medienmitteilung gemäss den Vorschriften zur Ad hoc-Publizität zu veröffentlichen. Diese 
Medienmitteilung hat: 
 
- den vollständigen Wortlaut von Ziff. I des vorliegenden Entscheides an prominenter Stelle zu enthalten; 
 
- die Gründe für die Verschiebung der Publikation und Einreichung des Geschäftsberichts 2024 zu erwähnen. 
 
Medienkontakt 
 
Meyer Burger Technology AG 
Anne Schneider 
Head Corporate Communications 
 
M. +49 174 349 17 90  
 
anne.schneider@meyerburger.com 
 
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Ende der Adhoc-Mitteilung 
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Sprache:       Deutsch 
Unternehmen:   Meyer Burger Technology AG 
               Schorenstrasse 39 
               3645 Gwatt 
               Schweiz 
Telefon:       +41 033 221 28 00 
E-Mail:        mbtinfo@meyerburger.com 
Internet:      www.meyerburger.com 
ISIN:          CH0108503795 
Valorennummer: A0YJZX 
Börsen:        SIX Swiss Exchange 
EQS News ID:   2183116 
  
Ende der Mitteilung  EQS News-Service 
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2183116  2025-08-13 CET/CEST

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