OLG Düsseldorf gibt Lufthansa im Streit mit Condor Recht
20.08.2025 / 16:03 Uhr
DOW JONES--Die Lufthansa Group hat im Streit mit dem Ferienflieger Condor um Zubringerflüge zum und vom Flughafen Frankfurt einen weiteren juristischen Sieg erzielt. Wie das Oberlandesgericht Düsseldorf mitteilte, hat es einen Beschluss des Bundeskartellamtes von August 2022 aufgehoben. Die Behörde hatte festgestellt, dass die Lufthansa durch die Kündigung einer Sondervereinbarung mit Condor gegen Kartellrecht verstoßen habe, und verpflichtete Lufthansa, neue Sondervereinbarungen nach bestimmten Maßgaben zu schließen.
Das Gericht begründet das Urteil allerdings mit Verfahrensfehlern. Unter anderem sei die angefochtene Verfügung des Bundeskartellamts formell rechtswidrig und daher aufzuheben, weil die Mitglieder der Beschlussabteilung die Besorgnis der Befangenheit begründet haben. Dies resultiere insbesondere daraus, dass im Zuge einer Akteneinsicht von Lufthansa eine abweichende Version eines Originalvermerks versendet worden sei, so das OLG.
Die Lufthansa Group begrüßte die Entscheidung des Gerichts und erklärte, das Gericht habe damit bestätigt, dass die Anordnung, Lufthansa zur Fortführung der Vorzugskonditionen für Condor zu verpflichten, rechtswidrig war.
Condor verwies darauf, dass sich das Urteil des OLG ausschließlich auf Verfahrensfehler des Bundeskartellamts stütze. "Inhaltlich hat es über Condors Anspruch auf Zubringung nicht entschieden", teilte die Fluggesellschaft mit. Condor prüfe die Entscheidung und nächste Schritte.
Die Lufthansa hatte ihre langjährige Kooperation mit Condor ursprünglich im Jahr 2020 aufgekündigt. Diese hatte Condor erlaubt, Zubringerflüge der Lufthansa über die eigenen Vertriebskanäle zu vermarkten und so eine durchgehende Urlaubsreise anzubieten. Condor konnte sich über die Vereinbarung feste Kontingente zu festen Preisen vorab sichern. Die Lufthansa begründet den Schritt seinerseits damit, sie wolle in durch die Corona-Pandemie ausgelösten Krise die eigenen Maschinen auslasten. Condor reichte daraufhin Beschwerde beim Bundeskartellamt ein, das den Schritt des Airline-Konzerns angesichts seiner marktbeherrschenden Stellung als Behinderung von Condor im Wettbewerb auf der Langstrecke sah. Der Streit war vor dem OLG Düsseldorf fortführt worden.
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