EZB/Nagel: Bei Kapitalrahmen nur noch hartes Eigenkapital berücksichtigen
12.09.2025 / 11:16 Uhr
Von Hans Bentzien
DOW JONES--Die Zentralbanken des Eurosystems setzen sich seit einiger Zeit mit der Frage auseinander, wie die Bankenregulierung weniger komplex gemacht werden könnte. In einer dazu gegründeten hochrangigen Arbeitsgruppe (High Level Taskforce) hat die Bundesbank Vorschläge gemacht, die Bundesbankpräsident Joachim Nagel jetzt bei einer Konferenz vorstellte. Einer der Vorschläge besteht darin, bei der Erfüllung von Eigenmittelanforderungen für den laufenden Betrieb nur noch hartes Eigenkapital zuzulassen. Folgende Vorschläge machte Nagel im Einzelnen:
1. Nur noch hartes Kernkapital zulassen
Im Kapitalrahmen würde nur noch das harte Kernkapital als anrechenbar zugelassen werden. Dadurch würde sich die Zahl der parallelen Anforderungen für Banken im laufenden Geschäftsbetrieb halbieren. Es blieben eine risikogewichtete und eine ungewichtete Anforderung für das harte Kernkapital. "Gerade beim zusätzlichen Kernkapital gibt es seit Jahren Zweifel, ob es im laufenden Betrieb wirklich wie vorgesehen Verluste auffangen kann", sagte Nagel laut veröffentlichtem Redetext. Auch die internationalen Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigten: In Krisen trage das zusätzliche Kernkapital oft erst dann Verluste, wenn die Bank bereits kurz vor dem Scheitern stehe.
2. Kapital- und Abwicklungsrahmen besser trennen
Die Bundesbank schlägt vor, im Abwicklungsrahmen für je eine risikogewichtete und eine ungewichtete Anforderung nur noch Instrumente zuzulassen, die nicht zum harten Eigenkapital des Kapitalrahmens gehören. Also zusätzliches Kernkapital, Ergänzungskapital und nachrangige Verbindlichkeiten. Diese würden dann nur noch im Abwicklungsrahmen anerkannt. "So blieben die für die Abwicklung vorgesehenen Mittel von Verlusten im normalen Geschäftsbetrieb unberührt und stünden im Krisenfall wirklich zur Verfügung", sagte Nagel. Denn auch wenn hartes Kernkapital die beste Verlusttragfähigkeit biete, sei es durch die Doppelanrechnung in Kapital- und Abwicklungsrahmen bei einer Abwicklung möglicherweise schon weitgehend aufgebraucht.
3. Kapitalpuffer bündeln
Eine von mehreren Möglichkeiten wäre, den antizyklische Kapitalpuffer und den Systemrisikopuffer aus der nationalen makroprudenziellen Aufsicht zu einem einzigen, freigebbaren Puffer zusammenzufassen. Er könnte dann in Stressphasen flexibel durch die Aufsicht freigegeben und durch die Banken genutzt werden. Wenn die Aufsicht den Puffer in einer Stressphase freigibt, sinken die Eigenmittelanforderungen der Banken. Dies unterstützt sie dabei, weiter Kredite an Unternehmen und Haushalte zu vergeben.
4. Kleinbankenregime einführen - Leverage Ratio
Obwohl bei der Bankenregulierung bereits ein Proportionalitätsprinzip gilt, gibt es bei den Eigenkapitalanforderungen für kleine Banken in Europa ähnlich komplexe Vorgaben wie für große Banken. Gerade die komplexen Anforderungen des risikobasierten Rahmenwerks mit ihren Ausnahmen und Sonderregelungen stellen Kleinbanken vor große Herausforderungen. Als ein Vorbild für eine Vereinfachung sieht die Bundesbank die Schweiz, wo Kleinbanken sich freiwillig für ein Regime entscheiden können, bei dem die risikogewichteten Anforderungen entfallen. Im Gegenzug würde die Verschuldungsquote (Leverage Ratio), also die Anforderung an das Kernkapital im Verhältnis zu den ungewichteten Aktiva, entsprechend erhöht. "Die genaue Höhe der Verschuldungsquote wäre noch zu bestimmen", sagte Nagel.
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