PTA-Adhoc: OMV Aktiengesellschaft: Zur Bedienung interner Vergütungsprogramme beschließt OMV einen begrenzten Aktienrückerwerb
20.10.2025 / 14:06 Uhr
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
OMV Aktiengesellschaft: Zur Bedienung interner Vergütungsprogramme beschließt OMV einen begrenzten Aktienrückerwerb
Wien (pta000/20.10.2025/14:05 UTC+2)
Auf Basis der bestehenden Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. Mai 2025 hat der Vorstand der OMV Aktiengesellschaft (OMV) soeben - vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats - beschlossen, ein Aktienrückerwerbsprogramm gemäß -- 65 Abs 1 Z 8 AktG durchzuführen.
Das Volumen des Rückerwerbsprogramms beläuft sich auf bis zu 1.000.000 Aktien (das entspricht rund 0,31% des Grundkapitals). Der Rückerwerb erfolgt ausschließlich über die Wiener Börse und dient der Erfüllung von Verpflichtungen der Gesellschaft aus Aktienübertragungsprogrammen insbesondere Long-Term-Incentive-Plänen, Annual Bonus (Equity Deferrals) oder sonstigen Beteiligungsprogrammen. Derzeit hält die Gesellschaft 271.670 eigene Aktien.
Gemäß Artikel 2 Abs 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 und -- 5 Abs 1 und 2 der österreichischen Veröffentlichungsverordnung 2018 werden nachstehende Angaben veröffentlicht:
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 27. Mai 2025. 2. Tag und Art der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 27. Mai 2025 gemäß -- 119 Abs 9 BörseG 2018. 3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Rückerwerbsprogramms: Das Rückerwerbsprogramm beginnt am 3. November 2025 und
endet spätestens am 12. Dezember 2025. 4. Aktiengattung: Der Rückerwerb bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stückaktien der OMV (ISIN: AT0000743059). 5. Beabsichtigtes Volumen, insbesondere auch der Anteil der rückzuerwerbenden Aktien am Grundkapital, gegebenenfalls
getrennt nach der jeweiligen Aktiengattung: OMV beabsichtigt, bis zu 1.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien
zurückzuerwerben, wobei allfällige Erwerbe so auszuüben sind, dass die Gesellschaft zu keinem Zeitpunkt mehr als
1.300.000 Stück eigene Aktien hält. Das beabsichtigte Volumen entspricht rund 0,31%des Grundkapitals. 6. Höchster und niedrigster zu leistender Gegenwert je Aktie: Der niedrigste Gegenwert je Aktie darf höchstens 30%
unter dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage vor dem
jeweiligen Rückkauf der Aktienliegen und der höchste Gegenwert je Aktie darf höchstens 20% über dem
durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage vor dem jeweiligen Rückkauf
der Aktienliegen. 7. Größtmöglicher Geldbetrag, der für das Programm zugewiesen ist: Der größtmögliche für das Rückerwerbsprogramm
zugewiesene Geldbetrag ist EUR 60 Mio. 8. Art und Zweck des Rückerwerbs: Der Rückerwerb erfolgt ausschließlich über die Wiener Börse und dient der Erfüllung
von Verpflichtungen der OMV aus Aktienübertragungsprogrammen insbesondere Long-Term-Incentive-Plänen, Annual Bonus
(Equity Deferrals) oder sonstigen Beteiligungsprogrammen. Die Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut,
das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig von OMV trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel
3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 einzuhalten hat. 9. Allfällige Auswirkungen des Rückerwerbsprogramms auf die Börsezulassung der Aktien des Emittenten: Das
Rückerwerbsprogramm hat keine Auswirkungen auf die Börsenzulassung der Aktien der OMV. 10. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende
Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft: Derzeit gibt es kein Aktienoptionsprogramm.
Stattdessen hat die Gesellschaft Long Term Incentive Plans, Annual Bonus (Equity Deferrals) und andere
Aktienbeteiligungspläne für Mitarbeiter, leitende Angestellte und Vorstandsmitglieder der OMV und ihrer verbundenen
Unternehmen; diese Beteiligungspläne stellen jedoch keine Aktienoptionsprogramme dar.
Die tatsächliche Durchführung des Rückerwerbsprogrammes hängt insbesondere noch von der Genehmigung durch den Aufsichtsrat der OMV Aktiengesellschaft ab.
Hinweis gemäß Artikel 2 Abs 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 und -- 5 Abs 4 der österreichischen Veröffentlichungsverordnung 2018: OMV wird die Veröffentlichungspflichten gemäß Artikel 2 Abs 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 und ---- 6 und 7 der österreichischen Veröffentlichungsverordnung 2018 (Details zu durchgeführten Transaktionen bzw. allfällige Änderungen des Rückerwerbsprogramms) durch Veröffentlichung über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem, das zumindest innerhalb der Europäischen Union verbreitet ist sowie auf ihrer Website unter https://www.omv.com/de/investoren/verpflichtende-veroeffentlichungen erfüllen.
Diese Veröffentlichung dient zugleich als Veröffentlichung gemäß ---- 4 und 5 der österreichischen Veröffentlichungsverordnung 2018. Sie ist insbesondere kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Aktien der OMV und begründet keine Verpflichtung der OMV, Angebote zum Rückerwerb von Aktien der OMV anzunehmen.
(Ende)
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Aussender: OMV Aktiengesellschaft Trabrennstraße 6-8 1020 Wien Österreich Ansprechpartner: Thomas Hölzl Tel.: +43 1 40440/23760 E-Mail: compliance@omv.com Website: www.omv.com ISIN(s): AT0000743059 (Aktie) Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
[ source: https://www.pressetext.com/news/1760961900855 ]
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