EQS-Adhoc: PIERER Mobility AG: Uebernahmekommission bestätigt Sanierungsprivileg für den Kontrollerwerb durch Bajaj Auto International Holdings B.V.

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23.10.2025 / 19:14 Uhr

EQS-Ad-hoc: PIERER Mobility AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung 
PIERER Mobility AG: Übernahmekommission bestätigt Sanierungsprivileg für den Kontrollerwerb durch Bajaj Auto 
International Holdings B.V. 
2025-10-23 / 19:14 CET/CEST 
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News 
- ein Service der EQS Group. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
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Ad-hoc-Meldung gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) 
 
Ad hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR            
 
Wels, 23. Oktober 2025 
 
  
 
PIERER Mobility AG: Übernahmekommission bestätigt Sanierungsprivileg für den Kontrollerwerb durch Bajaj Auto 
International Holdings B.V. 
 
  . Keine Verpflichtung zur Stellung eines Übernahmeangebots an die Aktionäre der PIERER Mobility AG 
  . Anordnung von Auflagen und Bedingungen durch die Übernahmekommission 
  
 
Bajaj Auto International Holdings B.V. beabsichtigt, sämtliche von der Pierer Industrie AG an der Pierer Bajaj AG 
gehaltenen 50.100 Aktien zu erwerben. Die entsprechenden Verträge, nämlich ein Aktienkaufvertrag in Bezug auf den 
Erwerb von 100 Stück Aktien an der Pierer Bajaj AG und eine Call-Optionsvereinbarung über den Erwerb von bis zu 50.000 
Stück Aktien an der Pierer Bajaj AG, wurden in den Monaten April und Mai 2025 abgeschlossen. Beide Verträge unterliegen 
denselben aufschiebenden regulatorischen Bedingungen im Hinblick auf fusionskontrollrechtliche, 
investitionskontrollrechtliche und subventionskontrollrechtliche Freigaben, sowie der weiteren aufschiebenden 
Bedingung, dass der Kontrollerwerb durch die Bajaj Auto International Holdings BV über die Pierer Bajaj AG und somit 
mittelbar über die PIERER Mobility AG kein Pflichtangebot nach den Bestimmungen des österreichischen Übernahmegesetzes 
auslöst. Sämtliche erforderliche fusionskontrollrechtliche Freigaben wurden bereits erteilt. 
 
  
 
Die österreichische Übernahmekommission hat der Bajaj Auto International Holdings B.V. am 23. Oktober 2025 einen 
Bescheid zugestellt, in dem bestätigt wird, dass diese beiden Transaktionen gemeinsam zur mittelbaren Kontrollerlangung 
an der PIERER Mobility AG durch Bajaj Auto International Holdings B.V. führen und dass dieser Kontrollerwerb zu 
Sanierungszwecken im Sinne des § 25 Abs 1 Z 2 ÜbG erfolgt. 
 
  
 
Zur Wahrung der Vermögensinteressen der übrigen Beteiligungspapierinhaber wurde von der Übernahmekommission folgende 
Bedingung gemäß § 25 Abs 2 ÜbG ausgesprochen: 
 
  
 
Bajaj Auto International Holdings B.V. ist weder nach § 22 ÜbG noch nach § 25 Abs 2 ÜbG verpflichtet, ein 
Pflichtangebot an die Inhaber von Beteiligungspapieren der PIERER Mobility AG zu stellen, wenn die 
Call-Optionsvereinbarung vom 22.05.2025 nach der Nicht-Untersagung des Zusammenschlusses gemäß Verordnung (EU) 2022/ 
2560 und Eintritt aller aufschiebenden Bedingungen der Call-Optionsvereinbarung innerhalb von 20 Börsentagen zur Gänze 
ausgeübt wird. 
 
  
 
Zur Wahrung der Vermögensinteressen der übrigen Beteiligungspapierinhaber wurden von der Übernahmekommission folgende 
Auflagen gemäß § 25 Abs 2 ÜbG ausgesprochen: 
 
  
 
(i) Bajaj Auto International Holdings B.V. hat die Übernahmekommission über die Erteilung der Nicht-Untersagung des 
Zusammenschlusses gemäß Verordnung (EU) 2022/2560 und den Eintritt aller aufschiebenden Bedingungen der 
Call-Optionsvereinbarung unverzüglich zu informieren und den erfolgten Kontrollwechsel in der PIERER Mobility AG 
unverzüglich zu veröffentlichen. 
 
  
 
(ii) Bajaj Auto International Holdings B.V. und alle mit ihr gemeinsam vorgehende Rechtsträger gemäß § 1 Z 6 ÜbG haben 
zudem 
 
  
 
a. der Übernahmekommission unverzüglich nach Vollzug der Transaktion und unter Vorlage der entsprechenden 
Vereinbarungen und 
 
b. der Hauptversammlung der PIERER Mobility AG, welche einem möglichen Anteilserwerb an der MR IMMOREAL GmbH durch KTM 
AG nachfolgt, 
 
  
 
über die Konditionen des Anteilserwerbs, insbesondere über den Kaufpreis, an der MR IMMOREAL GmbH durch KTM AG zu 
berichten. 
 
  
 
(iii) Bajaj Auto International Holdings B.V. und alle mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträger gemäß § 1 Z 6 ÜbG 
haben weiters 
 
  
 
a. der Übernahmekommission unmittelbar nach Abschluss der jeweiligen Vereinbarung bzw. Vollzug des jeweiligen 
Rechtsgeschäfts und 
 
b. in den Hauptversammlungen der PIERER Mobility AG zu berichten, 
 
  
 
zu welchen Konditionen Vereinbarungen bzw. Rechtsgeschäfte zwischen Bajaj Auto International Holdings B.V. bzw. mit ihr 
gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern einerseits und Dipl. Ing. Stefan Pierer bzw. mit ihm gemeinsam vorgehende 
Rechtsträger andererseits bis einschließlich 31.12.2026 abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen 
Zusammenhang mit dem Kontrollerwerb der Bajaj Auto International Holdings B.V. an der PIERER Mobility AG stehen. 
 
  
 
Der Vorstand der Emittentin wurde von Bajaj Auto International Holdings B.V. informiert, dass 
 
  
 
a. die Nicht-Untersagung des Zusammenschlusses gemäß Verordnung (EU) 2022/2560 und der Eintritt aller Bedingungen in § 
2 der Call-Optionsvereinbarung für 10. November 2025 erwartet wird und 
 
b. Bajaj Auto International Holdings B.V. beabsichtigt, sodann die Call-Optionsvereinbarung hinsichtlich aller 50.000 
Stück Aktien an der PIERER Bajaj AG auszuüben und damit mittelbar alleinige Kontrolle an der PIERER Mobility AG zu 
erlangen. 
 
  
 
Rechtlicher Hinweis 
 
DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS 
ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER PIERER MOBILITY AG DAR. SIE IST WEDER ZUR DIREKTEN NOCH ZUR INDIREKTEN VERTEILUNG, 
ÜBERTRAGUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, WEDER GANZ NOCH TEILWEISE, IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, 
KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERTEILUNG DIESER BEKANNTMACHUNG 
RECHTSWIDRIG WÄRE, BESTIMMT. 
 
  
 
Für weitere Informationen 
 
Investor Relations 
 
Melinda Busáné Bellér 
 
Tel: +43 676 4093711 
 
E-Mail: ir@pierermobility.com 
 
Website: https://www.pierermobility.com 
 
ISIN: AT0000KTMI02; Valorennummer (Schweiz): 41860974; Ticker-Symbol: PKTM; Bloomberg: PKTM SW, PKTM AV; Reuters: 
PKTM.S, PKTM.VI 
 
Ende der Insiderinformation 
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2025-10-23 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group. www.eqs.com 
Originalinhalt anzeigen: EQS News 
 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  PIERER Mobility AG 
              Edisonstrasse 1 
              4600 Wels 
              Österreich 
Telefon:      +43 (0) 7242 69 402 
E-Mail:       ir@pierermobility.com 
Internet:     www.pierermobility.com 
ISIN:         AT0000KTMI02 
WKN:          A2JKHY 
Börsen:       SIX, Wiener Börse 
EQS News ID:  2218012 
Valorennummer (Schweiz): 41860974 Wertpapierkürzel: PKTM Bloomberg: PKTM SW; PKTM AV Reuters: PKTM.S; PKTM.VI 
  
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2218012  2025-10-23 CET/CEST

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