Deutsche Kreditwirtschaft will regulatorische Entlastung
10.11.2025 / 14:09 Uhr
Von Hans Bentzien
DOW JONES--Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK), die Interessenvertretung deutscher Banken und Sparkassen, hat eine Vereinfachung des europäischen Bankenregulierungsrahmens gefordert. Wie es in einem jetzt veröffentlichten Papier heißt, stelle der "überkomplexe, kostenintensive und intransparente Regulierungsrahmen eine signifikante Belastung" für die Institute dar. "Seit der Finanzkrise wurde die Stabilität gestärkt - jedoch auf Kosten von Effizienz, Profitabilität und internationaler Wettbewerbsfähigkeit", heißt es in dem Papier. Unter anderem schlägt die DK eine Abschaffung bestimmter Eigenkapitalanforderungen vor.
Folgende Vorschläge macht die DK im Einzelnen:
1. Kapitalpuffer begrenzen
Abschaffung des Systemrisikopuffers, europaweite Harmonisierung des Kapitalpuffers für "sonstige systemrelevante Institute" (O-SII-Puffer), verhältnismäßige Ausgestaltung des O-SII-Puffers im Vergleich zum dem von global tätigen systemrelevanten Banken geforderten Puffer (G-SII-Puffer). Vereinfachung des gesamten Kapitalpufferkonzeptes durch Einführung eines freisetzbaren Kapitalpuffers mit Festsetzungs- und Gesamtbewertungskompetenz beim zuständigen Aufseher.
2. Output Floor oder Leverage Ratio abschaffen
Abschaffung des Output Floor bei grundsätzlicher Beibehaltung der ungewichteten Eigenkapitalquote (Leverage Ratio). Aus dieser sollten Zentralbankguthaben und Matched-Book-Repos ausgenommen werden. Alternative: Mindest-Leverage-Ratio abschaffen. Im Gegenzug Output Floor beibehalten. Letzterer sollte allerdings auf dem aktuellen Stand (2025) belassen werden, das heißt bei 50 Prozent und mit den europäischen Übergangsregelungen.
3. Anstieg Eigenkapitalanforderungen vermeiden
Weiteren Anstieg der Eigenkapitalanforderungen vermeiden, dazu Übergangsregelungen in der Richtlinie CRR verstetigen. Neues Marktrisikorahmenwerk (FRTB) "angemessen" umsetzen. Neue Handelsbuchabgrenzung aus Basel nicht übernehmen, Zugangsvoraussetzungen für interne Modelle "praxistauglich" ausgestalten, Kalibrierung des alternativen Standardansatzes überprüfen. Neuen Kreditrisikostandardansatz (KSA) risikosensitiver ausgestalten für Modellbanken. Möglicher Ansatzpunkt: Behandlung von mit Immobilien besicherten Forderungen. Zu prüfen wären hier eine Veröffentlichung der Höchstverlustraten ("Hard Test") für Immobilienmärkte durch die EBA und eine granularere Abstufung der Risikogewichte in Abhängigkeit von Beleihungsausläufen. Im Gegenzug Vereinfachung des KSA für KSA-Banken (insbesondere Immobilien).
4. Bei Säule 2 mehr Eigenverantwortung für Banken
Institute gestalten das interne Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP) einschließlich Stresstest nach eigenen Maßstäben, aufsichtsrechtliche Vorgaben und Prüfungen entfallen (auch für ILAAP). Klare Trennung von ICAAP und laufendem Aufsichtsprozess (SREP): ICAAP dient als internes Steuerungsinstrument, zuständige Aufseher ermittelt im SREP auf Basis eigener Berechnungen gegebenenfalls erhöhte Eigenmittelanforderung. Abweichungen werden den Instituten transparent offengelegt und in einem strukturierten Prozess diskutiert.
5. Offenlegungen unter Säule 3 abschaffen
Sofern wirklich notwendig, könnten relevante "key metrics" in den Geschäftsbericht integriert werden.
Kontakt: hans.bentzien@dowjones.com
DJG/hab/mgo
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November 10, 2025 08:08 ET (13:08 GMT)
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