EZB kündigt Änderung des Risikokontrollrahmens für Ende 2026 an
17.11.2025 / 12:17 Uhr
Von Hans Bentzien
DOW JONES--Die Europäische Zentralbank (EZB) hat eine Überprüfung ihres Risikokontrollrahmens für besicherte Kreditgeschäfte abgeschlossen und Veränderungen für frühestens Ende 2026 in Aussicht gestellt. Mit dem neuen Rahmen sollen ein ausreichender Schutz vor Risiken gewährleistet, die Konsistenz verbessert, sowie die Risikoäquivalenz über alle Anlageklassen hinweg sichergestellt werden, wie sie mitteilte. Zugleich soll ein ausreichendes Angebot an Sicherheiten gewährleistet bleiben. Die vorherige Überprüfung fand 2022 statt, die Umsetzung erfolgte im Juni 2023.
"Die aktuelle Überprüfung führt gezielte Verbesserungen der Haircut-Methodik für marktfähige und nicht marktfähige Sicherheiten ein, mit einem besonderen Fokus auf eigenverwendete gedeckte Schuldverschreibungen, einbehaltene forderungsbesicherte Wertpapiere (ABS) und einzelne Kreditforderungen", heißt es in der Mitteilung.
Folgende Maßnahmen wurden beschlossen:
1. Aktualisierung der Haircuts für nicht eigenverwendete marktfähige Sicherheiten in den Haircut-Kategorien I bis V, um die Haircuts besser den aktualisierten Risikoschätzungen über Laufzeiten und Bonitätsstufen (CQS) hinweg anzugleichen.
2. Anwendung spezieller Haircuts auf einbehaltene ABS (Kategorie V) unter einer verbesserten Definition von "einbehaltenen ABS". Ein ABS wird als einbehalten klassifiziert, wenn die mobilisierende Gegenpartei und der Originator identisch oder eng miteinander verbunden sind.
3. Verfeinerung der Haircuts für eigenverwendete gedeckte Schuldverschreibungen, wobei der derzeitige Add-on-Ansatz durch eine separate Haircut-Tabelle ersetzt wird.
4. Aktualisierung der auf einzelne Kreditforderungen angewandten Haircuts und Erhöhung ihrer Granularität durch Berücksichtigung der Tilgungsart, der Restlaufzeit, der Bonitätsstufen und der Zinsart. Die Gegenparteien müssen zusätzlich zu den derzeit bereitgestellten Informationen die Tilgungsart für jede mobilisierte Kreditforderung angeben.
Der Rechtsrahmen der EZB wird entsprechend geändert, bevor die oben genannten Änderungen in Kraft treten. Das ist frühestens für November 2026 geplant, um die technische Umsetzung durch das Eurosystem und die notwendigen Vorbereitungen durch die Gegenparteien zu ermöglichen.
Die EZB rechnet damit, dass sich Banken mehr und mehr über geldpolitischer Repo-Geschäfte mit Liquidität versorgen werden, wenn die über Wertpapierkäufe geschaffene Liquidität abnimmt.
Kontakt: hans.bentzien@dowjones.com
DJG/hab/ros
(END) Dow Jones Newswires
November 17, 2025 06:16 ET (11:16 GMT)
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