EQS-CMS: Stabilus SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

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17.12.2025 / 16:20 Uhr

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Stabilus SE / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 
596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Aktienrückkaufprogramm 2025 
Stabilus SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 
2025-12-17 / 16:19 CET/CEST 
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung 
(EU) Nr. 2016/1052 / Aktienrückkaufprogramm 2025 
 
  
 
Der Vorstand der Stabilus SE hat am 15. Dezember 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein 
Aktienrückkaufprogramm in einem Volumen von bis zu 990.099 Aktien der Stabilus SE (WKN: STAB1L, ISIN: DE000STAB1L8) zu 
einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu 20 Mio. EUR ("Aktienrückkaufprogramm 2025") durchzuführen. 
Dies entspricht auf Basis des Schlusskurses im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (Stand 12.12.2025: 20,20 
EUR) etwa 4% des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Rückkauf über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse 
beginnt am 15. Januar 2026 und erfolgt innerhalb des Zeitraums bis zum 15. Januar 2027. Die Stabilus SE darf die 
zurückerworbenen Aktien für sämtliche gesetzlich zulässige und in der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung 
vom 15. Februar 2023 genannten Zwecken verwenden. Die Gesellschaft hält bislang keine eigenen Aktien. 
 
  
 
Das Aktienrückkaufprogramm 2025 wird auf der Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. 
Februar 2023 durchgeführt. Danach ist die Stabilus SE ermächtigt, bis zum 14. Februar 2028 eigene Aktien im Umfang von 
bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt 
der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Stabilus SE zu erwerben. Erfolgt der Erwerb der Aktien 
der Stabilus SE über die Börse, darf der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag 
durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der 
Frankfurter Wertpapierbörse) um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, 
Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben wurden, zu sämtlichen gesetzlich zulässigen und in 
der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 15. Februar 2023 genannten Zwecken zu verwenden. 
 
  
 
Der Erwerb eigener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2025 erfolgt unter Beauftragung eines Kreditinstituts, 
das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft 
trifft. Die Stabilus SE wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Der Rückkauf 
der eigenen Aktien erfolgt entsprechend den Vorgaben von Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des 
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014  ("MAR") sowie den Bestimmungen der Delegierten Verordnung 
(EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016, mit Ausnahme der Beschränkungen der in Art. 5 Abs. 2 MAR genannten 
Zwecke, und auf Grundlage der zuvor genannten Ermächtigung der Hauptversammlung der Stabilus SE vom 15. Februar 2023. 
 
  
 
Die Aktien der Stabilus SE werden zu Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten 
Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erworben. Insbesondere werden die Aktien der Stabilus SE 
nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher 
sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. 
Darüber hinaus wird die Stabilus SE an einem Handelstag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen 
Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz 
wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsenhandelstage vor dem 
jeweiligen Kauftermin. Das Aktienrückkaufprogramm 2025 kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit 
ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden. 
 
  
 
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2025 zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des 
siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form 
angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Stabilus SE die bekanntgegebenen Geschäfte in aggregierter Form auf 
ihrer Website unter ir.stabilus.com/de/investor-relations/aktie#aktienrueckkauf veröffentlichen und dafür sorgen, dass 
die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben. 
 
  
 
Koblenz, 17. Dezember 2025 
 
  
 
Stabilus SE 
 
Der Vorstand 
 
  
 
  
 
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2025-12-17 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten 
und Pressemitteilungen. 
Originalinhalt anzeigen: EQS News 
 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Stabilus SE 
              Wallersheimer Weg 100 
              56070 Koblenz 
              Deutschland 
Internet:     group.stabilus.com 
  
Ende der Mitteilung  EQS News-Service 
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2247598  2025-12-17 CET/CEST

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