EQS-Adhoc: UmweltBank Aktiengesellschaft: UmweltBank beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlage aus genehmigtem Kapital im Verhältnis 4:1

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26.08.2025 / 08:55 Uhr

EQS-Ad-hoc: UmweltBank Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Kapitalmaßnahme 
UmweltBank Aktiengesellschaft: UmweltBank beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlage aus genehmigtem 
Kapital im Verhältnis 4:1 
2025-08-26 / 08:55 CET/CEST 
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News 
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EINER SONSTIGEN JURISDIKTION, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE. BITTE BEACHTEN SIE DIE 
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Der Vorstand der UmweltBank Aktiengesellschaft, Nürnberg (nachfolgend die "UmweltBank" oder die "Gesellschaft"), hat 
heute nach Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlage unter teilweiser 
Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022/I durchzuführen. 
 
  
 
Das Grundkapital der Gesellschaft soll von derzeit EUR 36.116.946,00 zum Zeitpunkt des Beschlusses um bis zu 
EUR 9.029.236,00 auf bis zu EUR 45.146.182,00 durch die Ausgabe von bis zu 9.029.236 neuen, auf den Inhaber lautenden 
Stückaktien, jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Stückaktie 
(nachfolgend auch die "Neuen Aktien") und mit voller Dividendenberechtigung ab dem 1. Januar 2025, erhöht werden. Die 
Neuen Aktien werden zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Neuer Aktie ausgegeben. Die Festlegung des 
Bezugspreises soll spätestens am 29. August 2025 erfolgen. 
 
Die Gesellschaft plant, die ihr aus dem Angebot zufließenden Mittel zur Stärkung der Kapitalausstattung der 
Gesellschaft zu verwenden und gemäß ihrer Wachstumsstrategie in die Ausweitung des Kreditgeschäfts zu investieren. 
 
  
 
Die Neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis 4:1 von 
der ICF Bank AG Wertpapierhandelsbank, Frankfurt am Main, zum Bezug angeboten, d.h. vier alte Aktien berechtigen zum 
Bezug einer Neuen Aktie. Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge, die sich aus dem Bezugsverhältnis ergeben, ist 
ausgeschlossen. 
 
Die Frist zum Bezug der neuen Aktien beginnt am 1. September 2025 und endet am 17. September 2025, 18:00 Uhr (MESZ). 
Ein Bezugsrechtshandel ist nicht vorgesehen. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos. 
 
  
 
Im Rahmen des Bezugsangebots nicht bezogene Neue Aktien werden den bezugsberechtigten Aktionären der Gesellschaft zum 
Überbezug für den Bezugspreis, daneben im Rahmen einer Privatplatzierung, ausgesuchten Anlegern zu einem Preis, der 
mindestens dem Bezugspreis entspricht, zum Erwerb angeboten werden. Die ICF Bank agiert als Sole Coordinator. Über die 
Zuteilung entscheidet insoweit unter Wahrung des aktienrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes der Vorstand im 
pflichtgemäßen Ermessen. 
 
  
 
Die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung können dem voraussichtlich am 1. September 2025 im Bundesanzeiger sowie 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.umweltbank.de/investor-relations veröffentlichten Bezugsangebot 
entnommen werden. Das Bezugsangebot erfolgt ohne Wertpapierprospekt. Die Gesellschaft wird jedoch ein 
Informationsdokument mit den in Anhang IX der Verordnung (EU) 2017/1129 genannten Informationen auf der vorstehend 
genannten Internetseite veröffentlichen. 
 
  
 
Mitteilende Person: Dietmar von Blücher 
 
  
 
  
 
Weder die Bezugsrechte noch die Neuen Aktien sind oder werden nach dem Securities Act oder bei den 
Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten oder anderer Hoheitsgebiete der Vereinigten Staaten von Amerika 
registriert. Die Bezugsrechte und die Neuen Aktien dürfen zu keiner Zeit in die oder innerhalb der Vereinigten Staaten 
von Amerika direkt oder indirekt angeboten, verkauft, ausgeübt, verpfändet, übertragen oder geliefert werden, sofern 
nicht ein Befreiungstatbestand von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vorliegt oder sofern eine solche 
Transaktion nicht darunter fällt und sofern kein Verstoß gegen anwendbare Wertpapiergesetze der Einzelstaaten der 
Vereinigten Staaten von Amerika vorliegt. Das Bezugsangebot ist nicht für Bezugsberechtigte in Australien, Japan oder 
Kanada bestimmt. Das Bezugsangebot sowie alle sonstigen die Bezugsrechtsausübung betreffenden Unterlagen dürfen weder 
per Post noch auf andere Weise nach Australien, Japan oder Kanada übersandt und Neuen Aktien und die entsprechenden 
Bezugsrechte auch nicht an Personen in diesen Ländern verkauft werden. 
 
Kontakt: 
UmweltBank AG 
Dr. Florian Wedlich 
Laufertorgraben 6 
90489 Nürnberg 
Tel.: 0911 / 5308 - 1007 
E-Mail: florian.wedlich@umweltbank.de 
www.umweltbank.de 
Ende der Insiderinformation 
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und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter https://eqs-news.com 
 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  UmweltBank Aktiengesellschaft 
              Laufertorgraben 6 
              90489 Nürnberg 
              Deutschland 
Telefon:      0911 5308-2020 
Fax:          0911 5308-129 
E-Mail:       hallo@umweltbank.de 
Internet:     www.umweltbank.de 
ISIN:         DE0005570808 
WKN:          557080 
Börsen:       Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Scale), Hamburg, Hannover, München (m:access), Stuttgart, 
              Tradegate Exchange 
EQS News ID:  2188424 
  
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2188424  2025-08-26 CET/CEST

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