EQS-Adhoc: Ottobock SE & Co. KGaA: Ottobock legt endgültigen Angebotspreis auf 66,00 EUR je Aktie fest

07.10.2025 / 19:58 Uhr

EQS-Ad-hoc: Ottobock SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Börsengang 
Ottobock SE & Co. KGaA: Ottobock legt endgültigen Angebotspreis auf 66,00 EUR je Aktie fest 
2025-10-07 / 19:57 CET/CEST 
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News 
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DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN GANZ ODER TEILWEISEN 
VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER 
JAPAN ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIESE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG VERBOTEN IST, BESTIMMT. 
 
Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 MAR: 
 
Ottobock legt endgültigen Angebotspreis auf 66,00 EUR je Aktie fest 
 
Duderstadt, 07. Oktober 2025 
 
  
 
Ottobock SE & Co. KGaA (die "Gesellschaft") hat den endgültigen Angebotspreis für den geplanten Börsengang auf 66,00 
EUR je Aktie festgelegt. 
 
Insgesamt werden 12.236.173 Aktien platziert; diese unterteilen sich in 1.515.151 neu auszugebende Inhaber-Stückaktien 
aus einer Barkapitalerhöhung, daneben 9.125.000 bestehende Inhaber-Stückaktien aus dem Bestand der Näder Upside 
Vermögensverwaltungs GmbH (die "veräußernde Aktionärin") sowie 1.596.022 bestehende Inhaber-Stückaktien aus dem Bestand 
der veräußernden Aktionärin im Zusammenhang mit einer Mehrzuteilungsoption (die "Greenshoe-Option"). 
 
Auf Grundlage des endgültigen Angebotspreises ergibt sich ein Platzierungsvolumen in Höhe von 807.587.418,00 EUR bei 
vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option. Die Marktkapitalisierung der Gesellschaft wird sich damit voraussichtlich 
auf rund 4,2 Milliarden EUR belaufen. Der Streubesitz wird bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option 
voraussichtlich 19,12% betragen. Die gegenwärtigen Aktionäre der Gesellschaft werden voraussichtlich Anteile im Umfang 
von mindestens 80,88% des Grundkapitals behalten. 
 
Die Aktien der Gesellschaft werden voraussichtlich ab dem 9. Oktober 2025 im regulierten Markt (Prime Standard) der 
Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Börsenkürzel OBCK und der ISIN DE000BCK2223 gehandelt. Vollzug und Abwicklung des 
Angebots ist für den 10. Oktober 2025 vorgesehen. 
 
  
 
Investor Relations-Kontakt: 
 
Ottobock SE & Co. KGaA 
Julia Hartmann 
VP Investor Relations 
Mobil: +49 151 556 848 07 
Julia.Hartmann@ottobock.de 
  
 
Wichtige Informationen 
 
 Diese Bekanntmachung ist kein und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von 
Wertpapieren an Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien, Japan oder anderen Jurisdiktionen 
dar, in denen ein solches Angebot Beschränkungen unterliegen könnte. Sämtliche hierin genannten Wertpapiere wurden und 
werden nicht gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der "Securities Act") 
oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten registriert 
und diese Wertpapiere dürfen ohne derartige Registrierung weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von 
Amerika angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen werden, mit Ausnahme bei Vorliegen einer Befreiung von den 
Registrierungserfordernissen gemäß den Vorschriften des Securities Act oder sofern es sich um eine Transaktion handelt, 
die nicht den Registrierungserfordernissen gemäß den Vorschriften des Securities Act unterliegt, und in Übereinstimmung 
mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten. Es 
findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von 
Amerika statt. 
 
Diese Bekanntmachung ist Werbung und stellt keinen Wertpapierprospekt dar. Anleger sollten ihre Entscheidung zum Erwerb 
oder zur Zeichnung der in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere der Ottobock SE & Co. KGaA ("Ottobock" oder die 
"Gesellschaft") ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem 
Angebot dieser Wertpapiere erstellten Wertpapierprospekt treffen. Kopien dieses Wertpapierprospekts sind bei der 
Emittentin oder auf der Webseite https://investors.ottobock.com kostenfrei erhältlich. Die Billigung des Prospekts 
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nicht als Befürwortung der Wertpapiere zu 
verstehen. Es wird empfohlen, dass potenzielle Anleger den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, 
um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. 
 
Diese Bekanntmachung richtet sich ausschließlich im Vereinigten Königreich nur an Personen und / oder ist für diese 
bestimmt die (i) professionelle Anleger sind, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 
(Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung, (die "Verordnung") fallen, (ii) vermögende 
Gesellschaften, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen (wobei diese Personen zusammen als "relevante 
Personen" bezeichnet werden). Personen, die keine relevanten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder im 
Vertrauen auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt handeln. Alle Investitionen oder Investitionsaktivitäten, auf die 
sich diese Bekanntmachung bezieht, stehen nur relevanten Personen zur Verfügung und werden nur mit relevanten Personen 
durchgeführt. 
 
In die Zukunft gerichtete Aussagen 
 
Diese Bekanntmachung kann "in die Zukunft gerichtete Aussagen" enthalten. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind 
manchmal, aber nicht immer, an der Verwendung eines Datums in der Zukunft oder durch Wörter wie "werden", "davon 
ausgehen", "zum Ziel setzen", "könnten", "möglicherweise", "sollten", "erwarten", "glauben", "beabsichtigten", 
"planen", "bereiten vor" oder "abzielen" (einschließlich deren negative Formulierungen oder anderen Varianten) zu 
erkennen. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind ihrer Art nach vorausschauend, spekulativ und mit Risiken und 
Unsicherheiten verbunden, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft 
möglicherweise eintreten können oder auch nicht eintreten können. Es bestehen eine Reihe von Faktoren, die dazu führen 
können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Ereignisse und Entwicklungen erheblich von den in diesen zukunftsgerichteten 
Aussagen ausgedrückten oder implizierten abweichen. Sämtliche späteren schriftlichen oder mündlichen in die Zukunft 
gerichteten Aussagen, die der Ottobock, ihren jeweiligen verbundenen Unternehmen, oder in ihrem Namen handelnden 
Personen zuzurechnen sind, sind in ihrer Gesamtheit ausdrücklich durch die oben genannten Faktoren eingeschränkt. Es 
kann nicht zugesichert werden, dass die in diesem Dokument enthaltenen in die Zukunft gerichteten Aussagen realisiert 
werden können. In die Zukunft gerichtete Aussagen werden zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung getroffen. 
 
Um mögliche Mehrzuteilungen abzudecken, hat sich die Näder Upside Vermögensverwaltungs GmbH (die " veräußernde 
Aktionärin") bereit erklärt, den Konsortialbanken eine bestimmte Anzahl von Aktien der Gesellschaft zur Verfügung zu 
stellen. Darüber hinaus hat die veräußernde Aktionärin den Konsortialbanken eine Option zum Erwerb einer Anzahl von 
Aktien der Gesellschaft eingeräumt, die der Anzahl der Aktien entspricht, die zur Deckung von Mehrzuteilungen während 
der Stabilisierungsphase (wie nachstehend definiert) zugeteilt wurden. Im Zusammenhang mit der Platzierung der Aktien 
der Gesellschaft wird Goldman Sachs Bank Europe SE als Stabilisierungsmanager fungieren und kann als 
Stabilisierungsmanager Überzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen gemäß den gesetzlichen Anforderungen 
(Art. 5 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit den Artikeln 5 bis 8 der Delegierten Verordnung 
(EU) 2016/1052 der Kommission) Überzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen ergreifen, um den Marktpreis der 
Aktien der Gesellschaft zu stützen und damit einem etwaigen Verkaufsdruck entgegenzuwirken. Der Stabilisierungsmanager 
ist nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen. Daher findet eine Stabilisierung nicht zwangsläufig 
statt und kann jederzeit eingestellt werden. Solche Maßnahmen können an der Frankfurter Wertpapierbörse ab dem Tag 
getroffen werden, an dem der Handel mit den Aktien der Gesellschaft im regulierten Marktsegment der Frankfurter 
Wertpapierbörse voraussichtlich am oder um den 9. Oktober 2025 aufgenommen wird, und müssen spätestens 30 Kalendertage 
nach diesem Datum (der "Stabilisierungszeitraum") beendet werden. Stabilisierungsgeschäfte zielen darauf ab, den 
Marktpreis der Aktien der Gesellschaft während des Stabilisierungszeitraums zu stützen. Diese Maßnahmen können dazu 
führen, dass der Marktpreis der Aktien der Gesellschaft höher ist, als dies sonst der Fall gewesen wäre. Darüber hinaus 
kann der Marktpreis vorübergehend auf einem nicht nachhaltigen Niveau liegen. 
 
Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen nur zu Hintergrundzwecken und erheben keinen Anspruch auf 
Vollständigkeit oder Richtigkeit. Niemand darf sich für irgendeinen Zweck auf die in dieser Mitteilung enthaltenen 
Informationen oder deren Richtigkeit, Fairness oder Vollständigkeit verlassen. 
 
Der Zeitpunkt der Zulassung der Aktien von Ottobock zum Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse 
mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime 
Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse (zusammen die "Zulassung") kann u.a. von den Marktbedingungen beeinflusst 
werden. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Zulassung erfolgen wird, und zum jetzigen Zeitpunkt sollte keine 
finanzielle Entscheidung auf der Grundlage der Absichten von Ottobock in Bezug auf die Zulassung getroffen werden. Der 
Erwerb von Anlagen, auf die sich diese Mitteilung bezieht, kann einen Anleger einem erheblichen Risiko aussetzen, den 
gesamten investierten Betrag zu verlieren. Personen, die eine solche Investition in Erwägung ziehen, sollten sich an 
eine autorisierte Person wenden, die auf die Beratung zu solchen Investitionen spezialisiert ist. Diese Mitteilung 
stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots dar. Der Wert der Aktien kann sowohl sinken als auch steigen. 
Potenzielle Anleger sollten sich von einem professionellen Berater über die Eignung des Angebots für die betreffende 
Person beraten lassen. 
 
Ende der Insiderinformation 
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2025-10-07 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten 
und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter https://eqs-news.com 
 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Ottobock SE & Co. KGaA 
              Max-Näder-Straße 15 
              37115 Duderstadt 
              Deutschland 
Telefon:      +49 5527 848 - 0 
E-Mail:       info@ottobock.com 
Internet:     https://corporate.ottobock.com 
EQS News ID:  2209516 
  
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2209516  2025-10-07 CET/CEST

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